Stundentafeln
Förderschule
Hier finden sie in Kürze die Stundentafeln der Förderschulen.
Gemeinschaftsschule
Stundentafel Gemeinschaftsschule – Sekundarstufe I – (PDF, 24KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)
Grundschule
Zur Stundentafel in saarländischen Grundschulen
In saarländischen Grundschulen beträgt die Anzahl der Unterrichtsstunden pro Woche im 1. und 2. Schuljahr jeweils 25, im 3. und 4. Schuljahr jeweils 26 Stunden.
Es werden die Fächer Religion, Deutsch, Sachunterricht, Mathematik, Bildende Kunst, Musik, Sport, Französisch (i. d. R. ab Klassenstufe 3) und Förderunterricht abgedeckt.
(vgl. Verordnung – Schulordnung – über die Grundschule der Zukunft vom 07. Juli 2005, ergänzt durch das Rundschreiben vom 07.08.2008 – siehe unten)
Für Projektschulen ‚Französisch ab Klassenstufe 1‘, bilinguale Grundschulen und Gebundene Ganztagsgrundschulen erhöht sich die Anzahl der Stunden pro Woche in Abhängigkeit vom gewählten Modell wie folgt:
Französisch ab Klassenstufe 1:
In allen Klassenstufen werden zwei Stunden Französisch erteilt.
Dabei ergeben sich für Klassenstufe 1 und 2 drei Möglichkeiten:
- Die Kinder haben 27 Stunden pro Woche Unterricht.
- Die Kinder haben 26 Stunden pro Woche Unterricht. Eine von fünf Förderstunden wird als Französischstunde genutzt.
- Die Kinder haben 25 Stunden pro Woche Unterricht. Zwei von fünf Förderstunden werden als Französischstunde genutzt.
Bilinguale Grundschulen:
In Klassenstufe 1 und 2 werden jeweils vier Stunden Französisch, in Klassenstufe 3 und 4 jeweils fünf Stunden Französisch erteilt.
Für die Klassenstufen 1 und 2 ergeben sich folgende Möglichkeiten:
- Die Kinder haben 29 Stunden pro Woche Unterricht.
- Die Kinder haben 28 Stunden pro Woche Unterricht. Eine von fünf Förderstunden wird als Französischstunde genutzt.
- Die Kinder haben 27 Stunden pro Woche Unterricht. Zwei von fünf Förderstunden werden als Französischstunde genutzt.
In Klassenstufe 3 und 4 werden die Kinder jeweils 29 Stunden pro Woche unterrichtet.
Gebundene Ganztagsgrundschulen:
An Gebundenen Ganztagsgrundschulen wird die Stundentafel um Freizeitangebote, Arbeitsgemeinschaften und Lernzeiten ergänzt. Die Schülerinnen und Schüler haben an vier Wochentagen bis 16 Uhr Unterricht, ein Tag wird halbtags beschult.
In Klassenstufe 1 und 2 werden pro Klasse zehn, in Klassenstufe 3 und 4 jeweils neun zusätzliche Lehrerwochenstunden eingebracht. Pro Klasse steht in der Regel eine pädagogische Fachkraft zur zeitweisen Unterstützung im Unterricht und bei der Gestaltung des Nachmittags mit halber Stelle zur Verfügung.
(vgl. Verordnung – Schulordnung – über die Gebundene Ganztagsschule vom 30. Januar 2013 zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. Juni 2017)
Studentafel der Grunschule (PDF, 4MB, Datei ist nicht barrierefrei)
Berufliche Schulen
Die Stundentafeln finden Sie hier.
Gymnasium
Hier finden Sie in kürze die Stundentafeln der Gymnasien.