Was bedeutet „Anerkanntes Vorliegen der Voraussetzungen für eine sonderpädagogische Unterstützung (AAVVsU)?
Wenn sämtliche Fördermaßnahmen nach Ausschöpfung aller schulischen und außerschulischen Ressourcen keinen ausreichenden Erfolg zeigen und die Eltern die Beschulung in der Förderschule beantragen, dann entscheidet die Schulaufsichtsbehörde im Rahmen eines entsprechenden Anerkennungsverfahrens über das Vorliegen der Voraussetzungen für eine sonderpädagogische Unterstützung.
Die Schulaufsichtsbehörde kann im Rahmen des Anerkennungsverfahrens ein sonderpädagogisches Fördergutachten einholen. Die Anerkennung des Vorliegens der Voraussetzungen für eine sonderpädagogische Unterstützung (AAVVsU) wird alle zwei Jahre überprüft. Sie ist die Voraussetzung zum Besuch einer Förderschule des entsprechenden Förderschwerpunktes.