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Anmeldung zur Aufnahme in die Gemeinschaftsschulen und Gymnasien des Saarlandes zu Beginn des Schuljahres 2020/21

Für die Klassenstufe 5 der Gemeinschaftsschulen und Gymnasien können nur Kinder angemeldet werden, die im laufenden Schuljahr 2019/20 die Klasse 4 der Grundschule besuchen.

Die Anmeldungen werden in der Zeit von Mittwoch, dem 26.02.2020 bis Dienstag, dem 03.03.2020 zwischen 9.00 Uhr und 12.00 Uhr (auch samstags) in den Geschäftsräumen der Schulen entgegengenommen (zusätzliche Sprechzeiten sind bei der jeweiligen Schule telefonisch zu erfragen).

Als Grundlage für die Entscheidung der Eltern, welche weiterführende Schule ihr Kind besucht, dient das verbindliche Beratungsgespräch mit den Lehrkräften der jeweiligen Grundschule.

Bei der Anmeldung sind vorzulegen:

  • das Original des Halbjahreszeugnisses mit Entwicklungsbericht der Grundschule,
  • eine Kopie der Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch und
  • entweder
  • ein Impfausweis oder ein ärztliches Zeugnis (auch in Form einer Anlage zum Untersuchungsheft für Kinder) aus dem hervorgeht, dass ein vollständiger Impfschutz gegen Masern besteht, oder
  • ein ärztliches Zeugnis darüber, dass eine Immunität gegen Masern vorliegt, oder
  • eine  ärztliche  Bescheinigung, die bestätigt, dass eine medizinische Kontraindikation gegen eine Schutzimpfung gegen Masern vorliegt, so dass Ihr Kind nicht geimpft werden kann, oder
  • eine Bestätigung einer staatlichen Stelle (z.B. Gesundheitsamt) oder der Leitung einer anderen vom Gesetz betroffenen Einrichtung (z.B. andere Schule, Kita) darüber, dass ein entsprechender Nachweis bereits erbracht wurde.
  • Wichtig: Falls ein entsprechender Nachweis zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht vorgelegt wird, muss dieser bis spätestens 14. August 2020 nachgereicht werden.

Weiterführende Informationen zu der jeweiligen Schule, wie z. B. Schulprofil, Sprachenfolge, Öffnungszeiten,  finden Sie in der Broschüre „Welche Schule für mein Kind“ auf dem saarländischen Bildungsserver () sowie der Homepage der jeweiligen Schule.