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Krankenhaus- und Hausunterricht (KHU)

Wenn Ihr Kind stationär behandelt wird, kann es während seines Aufenthaltes gemäß dem Lehrplan der von ihm besuchten Schulform unterrichtet werden. Um diesen Unterricht zu beantragen, wenden Sie sich bitte an die Landesbeauftragte für den Krankenhaus- und Hausunterricht.

Krankenhausunterricht

Liebe Schülerin, lieber Schüler,

du bist für eine Weile in einer Klinik „eingezogen“.  Vieles ist vielleicht neu und beunruhigend für dich. Du kannst jetzt nicht mehr deine gewohnte Schule besuchen und machst dir vielleicht Sorgen um deine Noten und die Versetzung.

Du wirst nicht dabei allein gelassen, den Anschluss an den Lernstand in deiner Klasse zu halten. An (fast) allen Kliniken des Saarlandes, an denen Kinder und Jugendliche behandelt werden, hat das Bildungsministerium den Krankenhaus-unterricht eingerichtet. Hier wirst du durch das Lehrerteam des Krankenhausunterrichts in den Fächern Mathematik, Deutsch und Fremdsprachen unterrichtet.

Keine Angst, wir machen nur so viel, wie du neben deiner Behandlung auch schaffen kannst und beraten uns außerdem mit deinen Lehrer*innen, was besonders wichtig ist, wenn du länger in der Klinik sein musst.

Deshalb solltest du deine Bücher, Hefte und Stifte mitbringen, damit wir gemeinsam arbeiten können.

Wir freuen uns, dich unterstützen zu können,

das LehrerInnenteam des Krankenhausunterrichts

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

das Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes hat an (fast) allen Kliniken des Saarlandes, an denen Kinder und Jugendliche behandelt werden, den Krankenhausunterricht eingerichtet. Er wird erteilt durch qualifizierte Lehrkräfte des Bildungsministeriums, die speziell für den Unterricht erkrankter Schülerinnen und Schüler weitergebildet sind und im KHU arbeiten.

Während des Aufenthaltes Ihres Kindes ersetzt der Krankenhausunterricht den Unterricht der Stammschule und orientiert sich an den individuellen Unterstützungs- und Förderbedarfen Ihres erkrankten Kindes.

Der Unterricht findet in der Regel montags bis freitags in der Zeit zwischen 7.30 und 15 Uhr statt. Unterrichtszeit und Dauer richten sich nach dem individuellen Behandlungsplan der Klinik sowie der Belastbarkeit des „Schülerpatienten“. In der Regel erhalten Grundschüler*innen bis zu 10 Wochenstunden und Schüler*innen der Klassen 5 – 13 (aller Schulformen) bis zu 12 Wochenstunden Unterricht in den Fächern Deutsch, Mathematik und in den Fremdsprachen.

Bei einem längeren Aufenthalt werden unsere Lehrkräfte den Kontakt mit der Schule Ihres Kindes aufnehmen. Gemeinsam mit den Klassen- bzw. Fachlehrer*innen werden die Unterrichtsinhalte festgelegt sowie Leistungsnach-weise und Prüfungen vorbereitet und durchgeführt. Ziel ist es, dass Ihr Kind nach seinem Klinikaufenthalt möglichst „nahtlos“ seine Schule wieder besuchen kann und die Chancen auf einen bestmöglichen Bildungsabschluss gewahrt bleiben.

Die schulrechtlichen Regelungen zur Förderung erkrankter Schülerinnen und Schüler des Saarlandes sind in der Verordnung – Schulordnung – über den Krankenhaus- und Hausunterricht festgelegt. Informationen hierzu erhalten Sie auf Anfrage in unserem Sekretariat).

Für Schüler*innen, die aufgrund einer Erkrankung ihre Schule länger als 6 Wochen nicht oder nur stundenweise besuchen können, aber z. Zt. nicht Patient einer Klinik sind, kann HAUSUNTERRICHT erteilt werden.

Hausunterricht

Voraussetzungen

  • Antragstellung auf Hausunterricht durch die Erziehungsberechtigten für eine*n schulpflichtige*n, saarländische*n Schüler*in bei der Landesbeauftragten für den Krankenhausunterricht.
  • Amtsärztliches Attest, das bescheinigt, dass das Kind oder die/der Jugendliche länger als 6 Wochen die Schule im Saarland aufgrund einer Erkrankung nicht oder nur teilweise besuchen kann, aber unterrichtsfähig ist
  • Lehrkräfte, die bereit sind den Schüler oder die Schülerin mit zusätzlichem Unterrichtsvertrag zu unterrichten. Am besten geeignet sind immer die Lehrkräfte, die der Schüler oder die Schülerin an der eigenen Schule im Unterricht hätte. Sie kennen das Kind und den Lernstand der Klasse, haben somit den Vergleich zu den Mitschüler*innenn.

Ziel ist es dabei, die erkrankte Schülerin, den erkrankten Schüler wieder in eine Schule zurückzuführen, damit die Chancen auf einen bestmöglichen Bildungsabschluss ermöglicht werden.

Unterricht

Die Unterrichtung kann schrittweise durch qualifizierte Lehrkräfte, die die Schülerin/ den Schüler zunächst an seinem Wohnort im Saarland unterrichten, geschehen.

Dieser Unterricht sollte möglichst nur kurze Zeit dauern, da er insgesamt nur im Umfang bis zu 12 Wochenstunden für die „versetzungsrelevanten“ Unterrichtsfächer genehmigt werden kann. Alle anderen Fächer werden nicht unterrichtet und die Leistungsnachweise müssen „in Eigenarbeit“ erbracht werden. Den Schüler*innen entstehen aufgrund der Erkrankung Lern- und Leistungslücken, die eine Versetzung eventuell erschweren. Für viele erkrankte Schüler*innen bedeutet häufig dieser reduzierte Unterricht bereits eine zusätzliche Kraftanstrengung neben ihrer Therapie. Die Gesundheit des Kindes oder des Jugendlichen steht dabei immer im Vordergrund und das amtsärztliche Attest beinhaltet auch die individuelle Belastbarkeit der Schülerin/des Schülers.

Landesbeauftragte für den Krankenhaus- und Hausunterricht

Landesbeauftragte Krankenhaus- und Hausunterricht

Warburgring 80
66424 Homburg

Krankenhaus- und Hausunterricht für schulpflichtige Patient*innen wird an folgenden Standorten erteilt:

Regionalverband Saarbrücken

Klinikum Saarbrücken: Klinik für Kinder- und Jugendmedizin

Klinik Sonnenberg: Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, -Psychotherapie und -Psychosomatik 

Adoleszentenstation

Tagesklinik für Kinder- und Jugendpsychatrie, -Psychotherapie und -Psychosomatik

Kreis Merzig Wadern

Klinikum Merzig - Haus Linicus und Haus Ferraro

Kreis Neunkirchen

Kinderklinik Neunkirchen

Sozialpädiatrisches Zentrum

Kreis Saarlouis

Marienhaus Klinikum St. Elisabeth

Saarpfalzkreis

Universitätsklinik
Kinder- und Jugendmedizin

Universitätsklinik
Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie

Kreis St. Wendel

Tagesklinik, Joh.-v.-Oppenheim-Haus