Erwerb der Fachhochschulreife nach dem Nachweis des schulischen Teils der Fachhochschulreife in der gymnasialen Oberstufe im Saarland
Wenn Sie die gymnasiale Oberstufe ohne Abschluss verlassen haben, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die Fachhochschulreife zu erwerben.
Hier finden Sie Antworten zu den wichtigsten Fragen.
Wie bekomme ich den Nachweis über den schulischen Teil?
Das Zeugnis über den Nachweis des schulischen Teils der Fachhochschulreife wird bei der Schule beantragt, an der die gymnasiale Oberstufe besucht wurde. Dabei sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Hierzu kann die Schule beraten, an der die gymnasiale Oberstufe besucht wurde.
Das Abgangszeugnis der gymnasialen Oberstufe ist für den Erwerb der Fachhochschulreife nicht ausreichend.
Welche Möglichkeiten habe ich für den berufsbezogenen Teil?
Eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder in einem anderen gleichwertig geregelten Beruf mit mindestens zweijähriger Ausbildungsdauer oder die mindestens einjährige kontinuierliche Teilnahme an einer Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder einem anderen gleichwertig geregelten Beruf.
Der Abschluss eines freiwilligen sozialen Jahres, eines freiwilligen ökologischen Jahres, des Wehrdienstes oder des Zivildienstes bzw. des Bundesfreiwilligendienstes. Hier sind mindestens zwölf Monate in Vollzeit zu absolvieren.
Ein gelenktes Praktikum ist ein Praktikum unter Anleitung in einem Betrieb, einer Behörde oder einer Praxiseinrichtung (wie z. B. einer Kindertagesstätte). Die Praktikumsstätte sollte ein anerkannter Ausbildungsbetrieb sein, so dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter für die Praktikumsbetreuung zur Verfügung steht. Das Praktikum sollte Ausbildungscharakter haben und nicht aus einfachen Hilfstätigkeiten bestehen.
Weitere Informationen zum gelenkten Praktikum finden Sie im Praktikumsberichtsheft, das während des Praktikums zu führen ist und das als Nachweis für das Praktikum dient.
Es besteht auch die Möglichkeit, die Klassenstufe 11 der Fachoberschule zu besuchen, in deren Rahmen ebenfalls ein Praktikum abzuleisten ist.
Eine Anerkennung von Schülerpraktika aus der Sekundarstufe I ist nicht möglich.
Wird das gelenkte Praktikum bezahlt?
Das gelenkte Praktikum findet auf der Grundlage einer Verordnung statt und ist für den Erwerb der Fachhochschulreife erforderlich. Aus diesem Grund fällt es nicht unter die Regelungen zum Mindestlohn. Weitere Informationen finden Sie bei der Bundesagentur für Arbeit.
Ob und in welcher Höhe das Praktikum vergütet wird, ist Sache der Vertragspartner.
Wie wird der berufsbezogene Teil nachgewiesen?
Die abgeschlossene Berufsausbildung wird mit dem Zeugnis über die erfolgreiche Teilnahme an der Abschlussprüfung nachgewiesen.
Die mindestens einjährigen kontinuierlichen Teilnahme an der Berufsausbildung wird mit dem Ausbildungsvertrag und den entsprechenden Halbjahreszeugnissen der Schule nachgewiesen.
Wurde ein Dienst absolviert, stellt der Träger oder die Dienststelle eine Bescheinigung über den jeweiligen Dienst aus, aus der die Dauer und der Umfang hervorgehen. Wichtig ist, dass auf der Bescheinigung ein Ausstellungsdatum steht.
Wie lange dauert der berufsbezogene Teil?
In allen Fällen ist der berufsbezogene Teil mindestens 12 Monate lang und in Vollzeit zu absolvieren. Die wöchentliche Arbeitszeit entspricht der Arbeitszeit einer vollbeschäftigten Mitarbeiterin oder eines vollbeschäftigten Mitarbeiters.
Vollzeit bedeutet auch, dass das gelenkte Praktikum nicht parallel zum Besuch einer Vollzeitschule erfolgen kann.
Wie bekomme ich das Zeugnis der Fachhochschulreife, wenn der berufsbezogene Teil beendet ist?
Wenn der berufsbezogene Teil absolviert ist, können die Nachweise eingescannt und im PDF-Format an die folgende E-Mail-Adresse gesendet werden: fhr@bildung.saarland.de
Die Angabe einer Telefonnummer für mögliche Rückfragen ist empfehlenswert.
Wenn Ihre Unterlagen vollständig sind, wird das Zeugnis der Fachhochschulreife ausgestellt. Ihnen wird anschließend ein Termin zur Abholung mitgeteilt. Bei diesem Termin sind die eingereichten Unterlagen im Original oder in Form beglaubigter Kopien vorzulegen.
Der Termin zur Ausgabe der Zeugnisse findet monatlich statt und wird Ihnen per E-Mail mitgeteilt.
Es besteht auch die Möglichkeit, die Unterlagen in Form beglaubigte Kopien per Post einzureichen. In diesem Fall kann Ihnen das Zeugnis der Fachhochschulreife ebenfalls postalisch zugeschickt werden, die eingereichten Unterlagen werden selbstverständlich auch zurückgeschickt.
Die Postanschrift lautet:
Ministerium für Bildung und Kultur
Referat C 7
Trierer Straße 33
66111 Saarbrücken
Wenn der berufsbezogene Teil der Fachhochschulreife durch den Besuch der Klassenstufe 11 der Fachoberschule absolviert wurde, stellt die Schule das Zeugnis aus, an der Sie die Fachoberschule besucht haben.
Eine Ausstellung des Zeugnisses der Fachhochschulreife vor dem Ende des berufsbezogenen Teils ist nicht möglich.
Was ist zu beachten, wenn der berufsbezogene Teil zwischen der Zulassungsfrist der Hochschule und dem Studienbeginn endet?
Für bestimmte Studiengänge ist die Zulassungsfrist am 15. Juli für das Wintersemester bzw. am 15. Januar für das Sommersemester. Sollte der berufsbezogene Teil nach diesem Termin, aber vor Studienbeginn enden und das Studium an der htw saar begonnen werden, besteht die Möglichkeit, die Ausstellung einer vorläufigen Bescheinigung zu beantragen.
Die Bescheinigung ist vollständig ausgefüllt (Ausnahme: letzte Zeile) mit den dort genannten Unterlagen an per E-Mail an fhr@bildung.saarland.de zu richten.
Die vorläufige Bescheinigung wird Ihnen per Post zugeschickt. Bitte stellen Sie einen entsprechenden Antrag rechtzeitig.
Die vorläufige Bescheinigung wird nur für die Bewerbung an der htw saar ausgestellt.
Welche rechtlichen Grundlagen gibt es für das Zeugnis der Fachhochschulreife?
Der Erwerb der Fachhochschulreife nach dem schulischen Teil der Fachhochschulreife ist in der Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe und der Abiturprüfung (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.07.1972 i. d. F. vom 18.02.2021) geregelt.
Im Saarland ist die Verordnung über den Erwerb der Fachhochschulreife nach dem Nachweis des schulischen Teils der Fachhochschulreife in der gymnasialen Oberstufe im Saarland vom 6. Juli 2020 die rechtliche Grundlage.
Sonderfall DFG: Ich habe den schulischen Teil am Deutsch-Französischen Gymnasium in Saarbrücken erworben, erhalte ich dann auch ein Zeugnis der Fachhochschulreife?
Das Deutsch-Französische Gymnasium fällt nicht unter die Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe und der Abiturprüfung (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.07.1972 i. d. F. vom 18.02.2021), so dass auch kein Zeugnis der Fachhochschulreife nach der Verordnung über den Erwerb der Fachhochschulreife nach dem Nachweis des schulischen Teils der Fachhochschulreife in der gymnasialen Oberstufe im Saarland vom 6. Juli 2020 ausgestellt werden kann. Der schulische Teil der Fachhochschulreife wird vom Deutsch-Französischen Gymnasium ausgestellt und berechtigt in Verbindung mit dem berufsbezogenen Teil zum Studium an einer Fachhochschule im Saarland.
Kontakt
Ministerium für Bildung und KulturReferat C 7
Trierer Straße 33
66111 Saarbrücken
fhr@bildung.saarland.de Hinweis: Bitte geben Sie bei Ihrer Anfrage immer eine Telefonnummer an, unter der Sie für Rückfragen zu erreichen sind.