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Schulformen der Beruflichen Schulen im Saarland

Schulformen im Detail

Akademie für Betriebs- und Unternehmensführung

Die Akademie für Betriebs- und Unternehmensführung (ABU) ist eine Fachschule, die eine Weiterbildung im Bereich des mittleren Managements anbietet. Zielgruppe sind Berufstätige in Industrie, Handwerk, Handels- und Dienstleistungsbereichen. Die Akademie für Betriebs- und Unternehmensführung vermittelt Kompetenzen in Betriebsführung, Informationstechnologien und Managementtheorie und -praxis. Dazu gehören z.B. die Themen Projektmanagement (in Zusammenarbeit mit saarländischen Unternehmen), Innovation, Marketing, Produktionsmanagement und Logistik, Personalwesen sowie Investitions- und Finanzierungsmanagement.

Aufnahmevoraussetzung:

  • mittlerer Bildungsabschluss und
  • Abschluss der Berufsschule und
  • Abschluss der Berufsausbildung in einem anerkannten, für die Zielsetzung der Akademie geeigneten Ausbildungsberuf und
  • einschlägige Berufstätigkeit (von mindestens einem Jahr)

Dauer: 3 Jahre (6 Semester) in Teilzeitform

Abschluss und Anschlüsse:

  • nach dem zweiten Jahr: freiwillige Prüfung zum/zur Betriebswirt/in
  • staatliche Abschlussprüfung nach drei Jahren
  • Berufsqualifikation "Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/in (Fachrichtung Unternehmensführung)"
  • Erwerb der Fachhochschulreife bei erfolgreicher Teilnahme am Wahlpflichtfach »Fremdsprache«
  • allgemeine Hochschulzugangsberechtigung
  • Das European College of Business and Management bietet in Kooperation mit der University of East London ein zweijähriges berufsbegleitendes Aufbaustudium zum "Master of  Business Administration (MBA)" an. Der ABU-Abschluss wird dort als Zulassungsvoraussetzung anerkannt.

Standort:

Ausbildungsvorbereitung

Jugendliche, die die allgemeinbildenden Schulen nach 9 Schuljahren ohne Schulabschluss verlassen und keine Berufsausbildung beginnen, haben in der Ausbildungsvorbereitung die Möglichkeit einer beruflichen Qualifizierung. Durch ein praktisches und handlungsorientiertes Lernen werden die Schülerinnen und Schüler auf eine spätere Berufsausbildung vorbereitet und erhalten erste Einblicke in die Berufswelt. Neben der praktischen Ausbildung in schuleigenen Werkstätten absolvieren die Schülerinnen und Schüler insgesamt 6 Wochen Praktika. Gleichzeitig können die Schülerinnen und Schüler die mit dem Hauptschulabschluss verbundenen Berechtigungen ohne zusätzliche Abschlussprüfung erwerben.

Aufnahmevoraussetzung: Erfüllung der allgemeinen Vollzeitschulpflicht

Dauer: 1 Jahr

Abschluss und Anschlüsse:

  • Abschluss der Ausbildungsvorbereitung
  • Erfüllung der Berufsschulpflicht, sofern kein Ausbildungsverhältnis eingegangen wird
  • Berufsausbildung
  • Berechtigung zum Besuch der Berufsfachschulen

Standorte:

Berufliches Oberstufengymnasium

Das Berufliche Oberstufengymnasium ist ein attraktives Angebot für Schülerinnen und Schüler mit mittlerem Bildungsabschluss. Es ist an mehreren Berufsbildungszentren eingerichtet und führt als gymnasiale Oberstufe mit berufsbezogenen Fachrichtungen zur Allgemeinen Hochschulreife.

In das Berufliche Oberstufengymnasium können auch Schülerinnen und Schüler eintreten, die bis dahin Kenntnisse in nur einer Fremdsprache nachweisen. Für Schülerinnen und Schüler des 8-jährigen Gymnasiums ist der Eintritt bereits nach erfolgreichem Besuch der 
Klassenstufe 9 möglich. 

Am Ende des Bildungsgangs nehmen die Schülerinnen und Schüler an der zentralen Abiturprüfung der Gymnasien teil. Sie erwerben die Allgemeine Hochschulreife (Abitur), die zum uneingeschränkten Studium aller Fachrichtungen an allen Hochschulen in Deutschland berechtigt.

Berufliche Oberstufengymnasien vereinigen den Unterricht in den traditionellen gymnasialen Fächern mit dem Unterricht in den berufsbezogenen Fächern. Sie stehen als Teil der Berufsbildungszentren in direktem Kontakt zur Berufs- und Arbeitswelt. 

Berufliche Oberstufengymnasien bereiten in idealer Weise sowohl auf ein wissenschaftliches Studium als auch auf Ausbildungsgänge für gehobene und leitende Positionen im technisch-gewerblichen Bereich, in den Gesundheitsberufen und in Wirtschaft und Verwaltung vor.

Berufliche Oberstufengymnasien werden in den folgenden Fachrichtungen angeboten:
Gesundheit und Soziales
mit den beruflichen Profilfächern Pädagogik / Psychologie und Gesundheit

Informatik
mit dem beruflichen Profilfach Informatiksysteme

Technik

Schwerpunkt Metall- oder Elektrotechnik mit den beruflichen Profilfächern Metalltechnik und Elektrotechnik
Schwerpunkt Biotechnologie mit den beruflichen Profilfächern Biotechnologie und Bioinformatik
Schwerpunkt Informations- und Kommunikationstechnologie mit den beruflichen Profilfächern Informatiksysteme und Kommunikationstechnik

Wirtschaft
mit dem beruflichen Profilfach Betriebswirtschaftslehre / Rechnungswesen

Aufnahmevoraussetzungen:

  • Versetzung in die Einführungsphase einer gymnasialen Oberstufe für die Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums oder
  • mittlerer Bildungsabschluss mit bestimmtem Notenprofil

Dauer: 3 Jahre

Abschluss und Anschlüsse:

  • Teilnahme an der zentralen Abiturprüfung der Gymnasien
  • Allgemeine Hochschulreife
  • Studium an Fachhochschulen und Universitäten
  • Höhere Berufsfachschule
  • Berufsausbildung in anspruchsvollen theoriebetonten Berufen

Standorte:

Berufsschule

Die Berufsausbildung im dualen System erfolgt an zwei Lernorten, an denen der gemeinsame Bildungsauftrag verwirklicht wird: im Betrieb und in der Berufsschule. Während der Betrieb die praktische Ausbildung übernimmt, vermittelt die Berufsschule – neben einer Erweiterung und Vertiefung der allgemeinen Bildung – die theoretischen Kenntnisse, die zur Ausübung des Berufes erforderlich sind. Beide Lernorte (Schule und Betrieb) kooperieren inhaltlich und organisatorisch miteinander.

Es gibt zurzeit etwa 330 anerkannte Ausbildungsberufe, die dem technisch-gewerblichen und kaufmännischen Bereich sowie dem sozial-pflegerischen Bereich zuzuordnen sind. Häufig gewählte Ausbildungsberufe sind z.B. Industriemechaniker/-in, Elektroniker/-in, Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement, Kaufmann/Kauffrau für Groß- und Außenhandelsmanagement, Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel und Medizinische/r Fachangestellte/r. Eine Übersicht und Beschreibung aller anerkannten Ausbildungsberufe finden Sie unter: 

Ausbildungsberufe in Deutschland (Seite des Bundesinstituts für Berufliche Bildung)

Aufnahmevoraussetzung:

Ausbildungsvertrag in einem nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung (BBiG/HwO) anerkannten Ausbildungsberuf

Dauer: Abhängig vom Ausbildungsberuf zwischen 2 und 3 ½ Jahren. Während dieser Zeit besucht man entweder an 2 Tagen in der Woche oder in Blockwochen die Berufsschule. In der restlichen Zeit ist man im Betrieb.

Abschluss und Anschlüsse:

  • Abschlusszeugnis der Berufsschule, ggf. Zuerkennung der Berechtigungen des Hauptschulabschlusses
  • Abschlusszeugnis der Berufsschule und erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung, unter bestimmten Voraussetzungen (Notendurchschnitt und  Fremdsprachenkenntnisse) Zuerkennung der Berechtigungen des mittleren Bildungsabschlusses
  • mit mittlerem Bildungsabschluss bzw. dessen Berechtigungen und abgeschlossener Berufsausbildung Eintritt in die Klassenstufe 12 der Fachoberschule derselben Fachrichtung
  • mit mittleren Bildungsabschluss bzw. dessen Berechtigungen und Berufsschulabschluss mit einem Durchschnitt von mindestens 2,5 Eintritt in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe mit berufsbezogener Fachrichtung
  • bei entsprechender Berufspraxis Möglichkeiten der beruflichen Weiterbildung
  • bei entsprechendem qualifiziertem Berufsabschluss fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung im Rahmen eines Probestudiums
  • bei mittlerem Bildungsabschluss zu Beginn der Ausbildung Erwerb der Fachhochschulreife begleitend zur Ausbildung möglich

Standorte:

Nicht alle Ausbildungsberufe können im Saarland beschult werden. Dies gilt insbesondere für Ausbildungsberufe mit einer geringen Zahl an Auszubildenden. In diesen Fällen erfolgt der schulische Teil der Ausbildung an Schulstandorten in anderen Bundesländern. Eine entsprechende Übersicht über die Ausbildungsberufe mit entsprechen Schulstandorten finden Sie hier:

Ausbildungsberufe Berufsschulstandorten außerhalb des Saarlandes (PDF, 566KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Eine ausführliche Übersicht der Ausbildungsberufe mit Berufsschulstandorten außerhalb des Saarlandes finden Sie auf den Seiten der Kultusministerkonferenz in der "Liste der anerkannten Ausbildungsberufe, für welche länderübergreifende Fachklassen eingerichtet werden, mit Angabe der aufnehmenden Länder (Berufsschulstandorte) und Einzugsbereiche" unter dem folgenden Link:

Liste der anerkannten Ausbildungsberufe, für welche länderübergreifende Fachklassen eingerichtet werden, mit Angabe der aufnehmenden Länder (Berufsschulstandorte) und Einzugsbereiche

Sie möchten wissen, welche Ausbildungsberufe an welchem Standort im Saarland angeboten werden? Diese Übersicht finden Sie hier:

Ausbildungsberufe mit Berufsschulstandorten im Saarland (PDF, 458KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Deutsch-Französische Berufsschulzweige

Die Deutsch-Französischen Berufsschulzweige sind Zusatzangebote im Rahmen der regulären Berufsausbildung und werden zurzeit in folgenden Bereichen umgesetzt:

  • Automobil (BBZ St. Ingbert)
  • Tourismus (K BBZ Halberg)
  • Hotellerie und Gastronomie (TG BBZ II Saarbrücken)
  • Bauwesen, Energie und Informationssysteme (TG BBZ I Saarbrücken).

Dabei zielen die Deutsch-Französischen Berufsschulzweige auf eine Förderung der internationalen Mobilität und des beruflichen Austausches zwischen Frankreich und Deutschland, nach Möglichkeit ohne zusätzliche Hürden für die Auszubildenden. Eckpunkte sind:

  • verstärkter (Fach-) Unterricht in der Partnersprache
  • mehrwöchige Praktika in Betrieben
  • Kurzzeitbegegnungen und Kulturaustausche
  • Bescheinigung des Kompetenzerwerbs.

Ausbildung und Fachhochschulreife

In einigen Schulstandorten kann begleitend zur regulären mindestens dreijährigen Berufsausbildung der Fachhochschulreifeunterricht besucht werden. Dadurch ist es möglich, neben dem eigentlichen Berufsschulabschluss parallel die Fachhochschulreife in 3 Jahren zu erwerben.

Abimodell

Ein schulischer Abschluss wird für den Abschluss eines Ausbildungsvertrages formal nicht verlangt. Für bestimmte Ausbildungsberufe werden von den Ausbildungsbetrieben in der Praxis meist mittlerer Bildungsabschluss, Fachhochschulreife oder Abitur vorausgesetzt. Ausbildungsberufe mit hohem Anteil an Abiturientinnen und Abiturienten sind z.B. Chemielaborant/-in, Bauzeichner/-in, Mechatroniker/-in, Bankkaufmann/-kauffrau, Fachinformatiker/-in, Kaufmann/Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen.

In einigen Ausbildungsberufen werden speziell für Auszubildende mit Abitur oder Fachhochschulreife Zusatzqualifikationen angeboten (Multimodell des saarländischen Handwerks und Abi-Modell der Industrie- und Handelskammer). Diese befähigen zur Übernahme mittlerer Führungspositionen in vielen Bereichen der Wirtschaft. 

Hochschulzugang ohne Abitur

Für beruflich Qualifizierte mit abgeschlossener Berufsausbildung (mit qualifiziertem Ergebnis in der Abschlussprüfung) ist der fachgebundene Hochschulzugang über ein Probestudium möglich. Meisterinnen und Meister sowie Inhaberinnen und Inhaber vergleichbarer 
Fortbildungsabschlüsse haben an allen Hochschulen des Saarlandes eine dem Abitur gleichgestellte Hochschulzugangsberechtigung.

Grenzüberschreitende Ausbildung

Am 20. Juni 2014 wurde das Rahmenabkommen zur grenzüberschreitenden Berufsausbildung zwischen dem Saarland und der Region Lothringen unterzeichnet. Damit wurde den Jugendlichen der grenzüberschreitende Ausbildungsmarkt geöffnet und eine neue Form der deutsch-französischen Berufsausbildung ermöglicht. 

Mit dem Abkommen wird saarländischen und lothringischen Jugendlichen ermöglicht, einen Ausbildungsvertrag mit einem Unternehmen im Nachbarland zu schließen und den praktischen Teil der Ausbildung dort zu absolvieren. Durch diesen Auslandsaufenthalt können Auszubildende wertvolle internationale Berufserfahrungen sammeln und dabei sprachliche, interkulturelle und berufliche Kompetenzen erwerben, die für ihr gesamtes Erwerbsleben immense Vorteile bringen. Die grenzüberschreitende Ausbildung wird nach den beiden folgenden Modellen durchgeführt:

  • Praktische Ausbildung in Frankreich – theoretische Ausbildung und Abschluss­prüfung in Deutschland
    Die praktische Ausbildung erfolgt in einem Ausbildungsbetrieb in Lothringen. Die theoretische Ausbildung findet an einer saarländischen Berufsschule und die Abschlussprüfung vor einer saarländischen Kammer statt.
  • Praktische Ausbildung in Deutschland –  theoretische Ausbildung und Abschluss­prüfung in Frankreich
    Während der praktische Teil der Ausbildung im Saarland stattfindet, wird der theoretische Teil der Ausbildung an einer französischen Berufsschule (Centre de formation d’apprentis) absolviert und dort die entsprechende Berufsabschlussprüfung abgelegt.

Erwerb der deutsch­-französischen Doppel­qualifikation
Darüber hinaus haben die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, auch die Abschlussprüfung im jeweiligen Partnerland abzulegen und damit eine deutsch-französische Doppelqualifikation zu erwerben.

Standorte:

zweijährige Berufsfachschule

Die zweijähre Berufsfachschule existiert in den Fachrichtungen

  • Gesundheit und Soziales,
  • Technik,
  • Wirtschaft und Verwaltung und
  • Gastronomie und Nahrung.

Neben berufsübergreifenden Kenntnissen und Fertigkeiten vermitteln die zweijährigen Berufsfachschulen auch eine berufliche Grundbildung in der jeweiligen Fachrichtung und bereiten vertieft auf eine spätere Berufsausbildung vor.

Die zweijährige Berufsfachschule in den Fachrichtungen Gesundheit und Soziales, Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung ist in zwei Fachstufen gegliedert, so dass ein Abschluss auch schon nach dem ersten Jahr möglich ist. Durch die Dualisierung in der Fachstufe I erhalten Schülerinnen und Schüler im Rahmen eines Jahrespraktikums Einblicke in die Berufswelt. In der Fachstufe II erwerben sie in Vollzeit vertiefte fachtheoretische Kenntnisse und werden auf die Abschlussprüfung der Berufsfachschule vorbereitet, durch die sie die Berechtigungen des mittleren Bildungsabschlusses erhalten können.

Auch die zweijährige Berufsfachschule der Fachrichtung Gastronomie und Nahrung ist im ersten Jahr dualisiert und gewährt damit Einblicke in die Berufswelt. Das zweite Jahr dieser Berufsfachschule beinhaltet neben der Vorbereitung auf die Abschlussprüfung der Berufsfachschule, durch die die Schülerinnen und Schüler die Berechtigungen des mittleren Bildungsabschlusses erhalten können, ein weiteres Blockpraktikum zur Vertiefung der Einblicke in die Berufswelt.

Aufnahmevoraussetzung: Hauptschulabschluss

Dauer: 2 Jahre

Abschluss und Anschlüsse:

  • Stufenabschlusszeugnis bei Beendigung der Berufsfachschule nach der Fachstufe I (bei den Fachrichtungen Gesundheit und Soziales, Technik, Wirtschaft und Verwaltung)
  • staatliche Abschlussprüfung
  • Zuerkennung der mit dem mittleren Bildungsabschluss verbundenen Berechtigungen
  • Fachoberschule (alle Fachbereiche und Fachrichtungen)
  • bei Erreichen eines bestimmten Notenprofils Eintritt in die Einführungsphase des Beruflichen Oberstufengymnasium
  • Berufsausbildung

Standorte:

Berufsfachschule für Kinderpflege

An der Berufsfachschule für Kinderpflege erwerben die Schülerinnen und Schüler mit Bestehen der Prüfung einen Berufsabschluss. Das Ziel der Ausbildung an Berufsfachschulen für Kinderpflege ist die Befähigung, in Familien und sozialpädagogischen Einrichtungen, insbesondere in Kindertageseinrichtungen, in der Pflege, Erziehung und Betreuung von Kindern tätig zu sein. Die Ausbildung umfasst einen allgemeinen und einen berufsbezogenen Lernbereich. Lernfeldorientierte fachpraktische Anteile werden in die Fächer des berufsbezogenen Lernbereichs – Theorie und Praxis sozialpädagogischen Handelns – eingebunden.

Während den beiden ersten schulischen Jahren sind Praktika zu absolvieren. Nach den beiden fachtheoretischen Jahren ist noch ein Anerkennungsjahr (Praktikum) in einer Einrichtung abzuleisten. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ein direkter Einstieg in die Fachstufe II möglich. In diesem Fall entfällt das erste fachtheoretische Schuljahr. Auch kann unter bestimmten Voraussetzungen (siehe unten) das Anerkennungsjahr (Praktikum) anerkannt werden.

Aufnahmevoraussetzung:

in die Fachstufe I:

  • Hauptschulabschluss und
  • gesundheitliche Eignung für den Beruf des Kinderpflegers bzw. der Kinderpflegerin und
  • erweitertes Führungszeugnis, das nicht älter als sechs Monate ist

in die Fachstufe II:

  • Abgang von einer Fachschule für Heilerziehungspflege nach Nichtzulassung zur oder nach Nichtbestehen der ersten Teilprüfung oder Abgang von einer Fachschule für Sozialpädagogik nach Nichtzulassung zur oder nach Nichtbestehen der ersten Teilprüfung und
  • gesundheitliche Eignung für den Beruf des Kinderpflegers bzw. der Kinderpflegerin und
  • erweitertes Führungszeugnis, das nicht älter als sechs Monate ist

Dauer:

  • 3 Jahre, davon 2 Jahre Vollzeitschulform und ein Jahr Anerkennungsjahr (Praktikum) in einer geeigneten Einrichtung (bei Einstieg in die Fachstufe I)
  • 2 Jahre, davon 1 Jahr Vollzeitschulform und ein Jahr Anerkennungsjahr (Praktikum) in einer geeigneten Einrichtung (bei Einstieg in die Fachstufe II)

Sofern Sie über eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung von mindestens 1350 Stunden in einer Einrichtung oder über eine dreijährige, hauptberufliche Berufstätigkeit in Verbindung mit einem einschlägigen sechswöchigen Praktikum verfügen, wird Ihnen dies als Anerkennungsjahr (Praktikum) anerkannt. Damit verkürzt sich die Ausbildungsdauer auf ein Jahr bzw. zwei Jahre.

Abschluss und Anschlüsse:

  • staatliche Abschlussprüfung
  • Berufsqualifikation "Staatlich anerkannte/r Kinderpfleger/in"
  • bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen (Notendurchschnitt und Fremdsprachenkenntnisse) Gleichstellung mit dem mittleren Bildungsabschluss
  • Fachoberschule (alle Fachbereiche und Fachrichtungen) bei Vorliegen des mittleren Bildungsabschlusses
  • Akademie für Erzieher und Erzieherinnen – Fachschule für Sozialpädagogik bei Vorliegen des mittleren Bildungsabschlusses

Diese Schulform können Sie auch innerhalb von zwei Jahren als Weiterbildung mit einem Bildungsgutschein (AZAV) besuchen. Nähere Informationen hierzu können Sie dem folgenden Flyer entnehmen:

Weiterbildung zur staatlich anerkannten Kinderpflegerin bzw. zum staatlich anerkannten Kinderpfleger (PDF, 154KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Standorte:

Berufsfachschule für Haushaltsführung und ambulante Betreuung

An der Berufsfachschule für Haushaltsführung und ambulante Betreuung erwerben die Schülerinnen und Schüler mit Bestehen der Prüfung einen Berufsabschluss. Die Ausbildung qualifiziert für Tätigkeiten in Einrichtungen der Seniorinnen- und Seniorenbetreuung, in Kinder-, Jugend- und Behindertenheimen, in Sozialstationen und in hauswirtschaftlich orientierten Bereichen und orientiert sich an den Schwerpunkten Haushalt, Ernährung, Erziehung und Pflege.

Die Ausbildung gliedert sich in eine zweijährige schulische Ausbildung an der Berufsfachschule mit einbezogenen Praxisanteilen und ein anschließendes einjähriges Berufspraktikum in einer geeigneten Einrichtung.

Aufnahmevoraussetzung:

  • Hauptschulabschluss und
  • gesundheitliche Eignung für den Beruf und
  • erweitertes Führungszeugnis, das nicht älter als 6 Monate ist

Dauer: 3 Jahre, davon 2 Jahre Vollzeitschulform und ein Jahr Anerkennungsjahr (Praktikum) in einer geeigneten Einrichtung

Abschluss und Anschlüsse:

  • staatliche Abschlussprüfung
  • Berufsqualifikation »Staatlich geprüfte/r Assistent/in für Ernährung und Versorgung, Schwerpunkt Haushaltsführung und ambulante Betreuung«
  • bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen (Notendurchschnitt und Fremdsprachenkenntnisse) Gleichstellung mit dem mittleren Bildungsabschluss
  • Fachoberschule (alle Fachbereiche und Fachrichtungen) bei Vorliegen des mittleren Bildungsabschlusses
  • Akademie für Erzieher und Erzieherinnen – Fachschule für Sozialpädagogik bei Vorliegen des mittleren Bildungsabschlusses

Standorte:

Berufsfachschule der Fachrichtung Ganztagsbetreuung

An der Berufsfachschule der Fachrichtung Ganztagsbetreuung erwerben die Schülerinnen und Schüler die Befähigung, Kinder und Jugendliche in Ganztagsangeboten zu betreuen, ihre individuellen Bildungswege zu begleiten und Verantwortung im Erziehungsprozess zu übernehmen. Die Ausbildung befähigt die Schülerinnen und Schüler, Fachwissen, interkulturelle Kompetenz und Sozialkompetenz in ausgewogener Weise zu verknüpfen, auf dieser Grundlage zu handeln und im Rahmen der übertragenen Aufgaben Entscheidungen zu treffen.

Während den beiden ersten fachtheoretischen Schuljahre sind integrierte Praktika abzuleisten. Nach den beiden fachtheoretischen Jahren ist noch ein Anerkennungsjahr (Praktikum) in einer Einrichtung zu absolvieren. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ein direkter Einstieg in die Fachstufe II möglich. In diesem Fall entfällt das erste fachtheoretische Schuljahr.

Aufnahmevoraussetzung:

in die Fachstufe I:

  • Hauptschulabschluss und
  • gesundheitliche Eignung für den Beruf und
  • erweitertes Führungszeugnis, das nicht älter als 6 Monate sein darf

in die Fachstufe II:

  • Abgang von einer Fachschule für Heilerziehungspflege nach Nichtzulassung zur oder nach Nichtbestehen der ersten Teilprüfung oder Abgang von einer Fachschule für Sozialpädagogik nach Nichtzulassung zur oder nach Nichtbestehen der ersten Teilprüfung und
  • gesundheitliche Eignung für den Beruf und
  • erweitertes Führungszeugnis, das nicht älter als 6 Monate sein darf

Dauer:

  • 3 Jahre, davon 2 Jahre Vollzeitschulform und ein Jahr Anerkennungsjahr (Praktikum) in einer geeigneten Einrichtung (bei Einstieg in die Fachstufe I)
  • 2 Jahre, davon 1 Jahr Vollzeitschulform und ein Jahr Anerkennungsjahr (Praktikum) in einer geeigneten Einrichtung (bei Einstieg in die Fachstufe II)

Abschluss und Anschlüsse:

  • staatliche Abschlussprüfung
  • Berufsqualifikation »Staatlich geprüfte/r soziapädagogische/r Assistent/in, Schwerpunkt Ganztagsbetreuung«
  • bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen (Notendurchschnitt und Fremdsprachenkenntnisse) Gleichstellung mit dem mittleren Bildungsabschluss
  • Fachoberschule (alle Fachbereiche und Fachrichtungen) bei Vorliegen des mittleren Bildungsabschlusses
  • Akademie für Erzieher und Erzieherinnen – Fachschule für Sozialpädagogik bei Vorliegen des mittleren Bildungsabschlusses

Standorte:

Berufsfachschule der Fachrichtung Heilerziehungspflege

An der Berufsfachschule der Fachrichtung Heilerziehungspflege erwerben die Schülerinnen und Schüler die Befähigung, Menschen, deren personale und soziale Identität und deren gesellschaftliche Teilhabe (Inklusion) durch Beeinträchtigung oder Behinderung erschwert ist, zu begleiten sowie unter Anleitung einer Heilerziehungspflegerin oder eines Heilerziehungspflegers zu pflegen. Die Ausbildung befähigt die Schülerinnen und Schüler, Fachwissen, interkulturelle Kompetenz und Sozialkompetenz in ausgewogener Weise zu verknüpfen, auf dieser Grundlage zu handeln und im Rahmen der übertragenen Aufgaben Entscheidungen zu treffen.

Während den beiden ersten fachtheoretischen Schuljahre sind integrierte Praktika abzuleisten. Nach den beiden fachtheoretischen Jahren ist noch ein Anerkennungsjahr (Praktikum) in einer Einrichtung zu absolvieren.

Alternativ zur Vollzeitschulform kann die Ausbildung an der Berufsfachschule der Fachrichtung Heilerziehungspflege auch in der praxisintegrierten Form erfolgen d. h. in den 3 Jahren besuchen die Schülerinnen und Schüler an 3 Tagen in der Woche die Schule und an 2 Tagen in der Woche absolvieren sie ein Praktikum in einer geeigneten Einrichtung. Für die Aufnahme in die praxisintegriete Form der Ausbildung ist neben dem Hauptschulabschluss auch ein Praktikumsvertrag der Einrichtung erforderlich.

Aufnahmevoraussetzung:

in die Fachstufe I:

  • Hauptschulabschluss und
  • gesundheitliche Eignung für den Beruf und
  • erweitertes Führungszeugnis, das nicht älter als 6 Monate sein darf

in die Fachstufe II:

  • Abgang von einer Fachschule für Heilerziehungspflege nach Nichtzulassung zur oder nach Nichtbestehen der ersten Teilprüfung oder Abgang von einer Fachschule für Sozialpädagogik nach Nichtzulassung zur oder nach Nichtbestehen der ersten Teilprüfung und
  • gesundheitliche Eignung für den Beruf und
  • erweitertes Führungszeugnis, das nicht älter als 6 Monate sein darf

Dauer:

  • 3 Jahre, davon 2 Jahre Vollzeitschulform und ein Jahr Anerkennungsjahr (Praktikum) in einer geeigneten Einrichtung (bei Einstieg in Fachstufe I)
  • 2 Jahre, davon 1 Jahr Vollzeitschulform und ein Jahr Anerkennungsjahr (Praktikum) in einer geeigneten Einrichtung (bei Einstieg in Fachstufe II)
  • 3 Jahre, davon 3 Tage fachtheoretische Ausbildung an einer Berufsfachschule und 2 Tage Praktikum in einer Einrichtung

Abschluss und Anschlüsse:

  • staatliche Abschlussprüfung
  • Berufsqualifikation »Staatlich geprüfte/r Sozialassistent/in, Schwerpunkt Heilerziehungspflege«
  • bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen (Notendurchschnitt und Fremdsprachenkenntnisse) Gleichstellung mit dem mittleren Bildungsabschluss
  • Fachoberschule (alle Fachbereiche und Fachrichtungen) bei Vorliegen des mittleren Bildungsabschlusses
  • Akademie für Erzieher und Erzieherinnen – Fachschule für Sozialpädagogik bei Vorliegen des mittleren Bildungsabschlusses

Diese Schulform können Sie auch als dreijährige Weiterbildung in der praxisintegrierten Form mit einem Bildungsgutschein (AZAV) besuchen. Nähere Informationen hierzu können Sie dem folgenden Flyer entnehmen:

Weiterbildung zur staatlich anerkannten Sozialassistentin bzw. zum staatlich anerkannten Sozialasssitenten, Schwerpunkt Heilerziehungspflege (PDF, 316KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Standorte:

Fachoberschule

Die Fachoberschule umfasst die Klassenstufen 11 und 12. Sie bereitet auf ein Studium an einer Fachhochschule und auf anspruchsvolle theoriebetonte Ausbildungsberufe vor. In Klassenstufe 11 arbeiten die Schülerinnen und Schüler in der Regel an zweieinhalb Tagen in der Woche im Rahmen eines Praktikums in einem Betrieb und an zweieinhalb Tagen in der Woche besuchen sie den Unterricht in einer Fachoberschule des entsprechenden Fachbereichs. In Klassenstufe 12 erwerben die Schülerinnen und Schüler vertiefte allgemeine und berufliche Kenntnisse und bereiten sich im Vollzeitunterricht auf die Abschlussprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife vor.

Fachoberschulen werden in folgenden Fachbereichen angeboten:

Design
mit den Schwerpunktfächern Freies und Konstruktives Zeichnen sowie Gestaltung

Ernährung und Hauswirtschaft (Fachrichtung: Lebensmitteltechnologie)
mit den Schwerpunktfächern Ernährungswissenschaft, Lebensmitteltechnologie, Betriebswirtschaftslehre

Ingenieurwesen (Fachrichtungen: Technik, Technische Informatik sowie Naturwissenschaft und Umwelttechnik)
mit den Schwerpunktfächern Technologie/Technische  Mathematik, Technische Kommunikation (Fachrichtung Technik) Visuelle Dokumentation (Fachrichtung Technische Informatik) bzw. Biologie (Fachrichtung Naturwissenschaft und Umwelttechnik)

Gesundheit und Soziales
mit den Schwerpunktfächern Pädagogik/Psychologie, Gesundheit/Pflege, Soziologie

Wirtschaft (Fachrichtungen: Wirtschaft, Wirtschaftsinformatik, Tourismus, Polizei, Verwaltung, Steuern und Finanzen)
mit den Schwerpunktfächern Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, Rechnungswesen

Aufnahmevoraussetzung:

in Klassenstufe 11:

  • mittlerer Bildungsabschluss oder Versetzung in die Einführungsphase einer gymnasialen Oberstufe und
  • Praktikumsstelle in einem Betrieb

in Klassenstufe 12:

Vollzeitschulform:

  • mittlerer Bildungsabschluss und
  • einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung im jeweiligen Fachbereich

Teilzeitform:

  • 2 Jahre Teilzeitunterricht in Abendform (nur in den Fachbereichen Ingenieurwesen und Wirtschaft)

Dauer:

  • Eintritt in Klassenstufe 11: 2 Jahre Vollzeitunterricht einschließlich Betriebspraktikum
  • direkter Eintritt in Klassenstufe 12: 1 Jahr Vollzeitunterricht oder 2 Jahre Teilzeitunterricht in Abendform (nur in den Fachbereichen Ingenieurwesen und Wirtschaft)

Abschluss und Anschlüsse:

  • staatliche Abschlussprüfung
  • Fachhochschulreife
  • Studium sämtlicher Fachrichtungen an allen Fachhochschulen in Deutschland
  • Höhere Berufsfachschule
  • Eintritt in die Einführungsphase eines beruflichen Oberstufengymnasiums
  • bei Nachweis der erforderlichen Fremdsprachenkenntnisse direkter Eintritt in die Hauptphase des Beruflichen Oberstufengymnasiums der entsprechenden Fachrichtung
  • Berufsausbildung in anspruchsvollen theoriebetonten Berufen

Standorte:

Fachschule für das Hotel- und Gaststättengewerbe

Die Fachschule für das Hotel- und Gaststättengewerbe führt  Fachkräfte mit einschlägiger Berufserfahrung zu einer gehobenen beruflichen Qualifikation. Absolventinnen und Absolventen sind für Aufgaben im mittleren Funktionsbereich gastgewerblicher Betriebe qualifiziert.

Aufnahmevoraussetzungen:

  • Hauptschulabschluss und
  • Berufsschulabschluss und
  • Abschluss der Berufsausbildung in einem anerkannten gastgewerblichen oder sonstigen anerkannten einschlägigen Ausbildungsberuf und
  • einschlägige zweijährige Berufstätigkeit im Hotel- und Gaststättengewerbe nach Abschluss der Berufsausbildung

oder

  • Hauptschulabschluss und
  • Berufsschulabschluss und
  • eine mindestens 6-jährige einschlägige Berufstätigkeit im Hotel- und Gaststättengewerbe

Dauer: 2 Jahre Teilzeitunterricht

  • Abschluss und Anschlüsse:
  • staatliche Abschlussprüfung
  • Berufsqualifikation "Staatlich geprüfte/r Gastronom/in"
  • Erwerb des mittleren Bildungsabschlusses (setzt die erfolgreiche Teilnahme am Zusatzangebot voraus)
  • allgemeine Hochschulzugangsberechtigung
  • Ausbildereignungsbefähigung
  • Teilanrechnung zu den IHK-Prüfungen: 
    • Meister im Gastgewerbe (Küchen-,   Restaurant- und Hotelmeister) 
    • Fachwirt im Gastgewerbe

Standort:

Fachschule für Meisterinnen und Meister der Hauswirtschaft

Die Fachschule für Meisterinnen und Meister der Hauswirtschaft bereitet auf die Meisterprüfung in der Hauswirtschaft vor. Die erfolgreich abgelegte Meisterprüfung qualifiziert die Absolventinnen und Absolventen, Aufgaben als Fach- und Führungskraft in hauswirtschaftlichen Betrieben unterschiedlicher Strukturen personenorientiert, wirtschaftlich und nachhaltig wahrzunehmen, auf sich verändernde Anforderungen und Rahmenbedingungen zu reagieren, sachgerecht zu informieren und zu beraten.  


Die Absolventinnen und Absolventen sind berechtigt, Auszubildende fachgerecht und ordnungsgemäß auszubilden.

Aufnahmevoraussetzungen:

  • abgeschlossene Ausbildung als Hauswirtschafter/in und
  • 2 Jahre Berufserfahrung

Dauer: 2 Jahre Teilzeitunterricht

Abschluss und Anschlüsse:

  • mittlerer Bildungsabschluss
  • Qualifizierung zur Meisterprüfung "Meister/in in der Hauswirtschaft"
  • "Meister/-in in der Hauswirtschaft": dadurch allgemeine Hochschulzugangsberechtigung

Standort:

Fachschule für Sozialpädagogik - Akademie für Erzieherinnen und Erzieher

Der Abschluss an einer Fachschule für Sozialpädagogik und somit die Berechtigung den Titel "Staatlich anerkannte/r Erzieher/in" zu führen und bundesweit als Fachkraft in den entsprechenden Arbeitsfeldern arbeiten zu können, kann auf unterschiedlichen Wegen erlangt werden.

Aufnahmevoraussetzungen:

  • die gesundheitliche Eignung für den Beruf einer Erzieherin oder eines Erziehers und
  • die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses sowie 
  • Alternative 1:
    • einen Mittleren Bildungsabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss und
      • eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder
      • eine mindestens vierjährige, für den Besuch der Fachschule förderliche hauptberufliche Tätigkeit (einschlägige Berufserfahrung) oder
      • die erfolgreiche Teilnahme an einem einjährigen beruflichen Vorpraktikum in geeigneten Praxiseinrichtungen, das durch einen erfolgreich absolvierten Vorbereitungskurs an der Fachschule begleitet wurde oder
      • eine sonstige von der Schulaufsichtsbehörde als gleichwertig anerkannte schulische oder berufspraktische Qualifizierung oder
      • eine zweijährige, nicht einschlägige Ausbildung sowie eine einschlägige, mindestens sechswöchige, fachkundig angeleitete sozialpädagogische Tätigkeit in folgenden Arbeitsfeldern:
        • Tageseinrichtungen für Kinder,
        • Schulischer Bereich,
        • Hilfen zur Erziehung,
        • Eingliederungshilfe und 
        • Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit
  • Alternative 2:
    • ein erfolgreich abgeschlossenes freiwilliges soziales Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst in einer sozialpädagogischen Einrichtung und
      • die Fachhochschulreife im Fachbereich Gesundheit und Soziales einschließlich eines mindestens 36-wöchigen einschlägigen Praktikums in der Klassenstufe 11 der Fachoberschule oder 
      • die allgemeine Hochschulreife an einer gymnasialen Oberstufe mit der berufsbezogenen Fachrichtung Gesundheit und Soziales und die Belegung des Fachs Pädagogik/Psychologie im E-Kurs
  • Alternative 3:
    • eine Hochschulzugangsberechtigung sowie eine einschlägige, mindestens sechswöchige, fachkundig angeleitete sozialpädagogische Tätigkeit in den folgenden Arbeitsfeldern:
      • Tageseinrichtungen für Kinder,
      • Schulischer Bereich,
      • Hilfen zur Erziehung,
      • Eingliederungshilfe und 
      • Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit

Aus der schriftlichen Beurteilung der obigen einschlägigen, mindestens sechswöchigen, fachkundig angeleiteten sozialpädagogische Tätigkeit muss hervorgehen, ob die Person zur Aufnahme in die fachtheoretische Ausbildung an einer Akademie für Erzieherinnen und Erzieher – Fachschule für Sozialpädagogik – „geeignet“ oder „nicht geeignet“ ist.

Ein offizielles Schriftstück eines (früheren) Arbeitgebers mit zwei Sätzen ist dabei ausreichend zur Anmeldung und dafür, dass die Personen aufgenommen werden können. Diese Sätze könnten beispielsweise lauten:


Frau Vorname Nachname, geboren am xx.xx.xxxx in Stadt, hat ein/e fachkundig angeleitete/s, sechswöchiges Praktikum/x-monatige Tätigkeit in unserer Einrichtung „Name“ absolviert. Frau Nachname ist zur Aufnahme in die fachtheoretische Ausbildung an einer Akademie für Erzieherinnen und Erzieher – Fachschule für Sozialpädagogik – im Saarland „geeignet“.

Dauer:

  • Vollschulische Ausbildung
    • 3 Jahre, davon 2 Jahre Vollzeitunterricht und im Anschluss ein einjähriges Berufspraktikum
  • Praxisintegrierte, dualisiserte Ausbildung (PiA)
  • Berufsbegleitende Teilzeitausbildung
    • 4 Jahre, davon 3 Jahre an drei Tagen/Abenden pro Woche jeweils 5 Stunden Präsenzunterricht berufsbegleitend und im Anschluss ein einjähriges Berufspraktikum
    • Besonderheiten:
      • Sie müssen nachweisen, dass Sie mit mindestens der Hälfte der üblichen wöchentlichen Ar­beitszeit einer Vollzeitkraft eine erzieherische Tätigkeit in einer sozialpädago­gischen Einrichtung mindestens für den Zeitraum der Dauer der fachtheoretischen Ausbildung ausüben und
      • das Einverständnis der sozialpädagogischen Einrichtung für die Aufnahme der berufsbegleitenden Teilzeitausbildung an der Akademie für Erzieherinnen und Erziehern – Fachschule für Sozialpädagogik – vorlegen.

Diese Schulform können Sie auch als Weiterbildung mit einem Bildungsgutschein (AZAV) besuchen. Nähere Informationen hierzu können Sie dem folgenden Flyer entnehmen:

Weiterbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin bzw. zum staatlich anerkannten Erzieher (PDF, 137KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Abschluss und Anschlüsse:

  • staatliche Abschlussprüfung (1. und 2. staatliche Abschlussprüfung)
  • Berufsqualifikation "Staatlich anerkannte/r Erzieher/in"
  • allgemeine Fachhochschulreife (falls noch nicht vorhanden)
  • allgemeine Hochschulzugangsberechtigung

Standorte:

in Vollzeitform:

in praxisintegrierter Form:

berufsbegleitend:

Fachschule für Technik

Die Fachschule für Technik ist eine Einrichtung der beruflichen Weiterbildung. Sie qualifiziert Fachkräfte mit beruflicher Erfahrung für betriebliche Aufgaben im mittleren Funktionsbereich von Wirtschaftsunternehmen. Diese Form der Weiterbildung wird u. a. in folgenden Fachrichtungen angeboten: Bautechnik, Elektrotechnik, Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik, Kraftfahrzeugtechnik, Maschinentechnik, 
Mechatronik, Umweltschutztechnik und Werkstofftechnik.

Aufnahmevoraussetzungen:

  • mittlerer Bildungsabschluss und
  • Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und
  • einschlägige Berufspraxis von 1 bis 2 Jahren (je nach Dauer der Berufsausbildung) 
    oder
  • mittlerer Bildungsabschluss und
  • Berufsschulabschluss und eine geeignete, für den Besuch der Fachschule für Technik förderliche Berufstätigkeit von 7 Jahren

Dauer:

  • Vollzeitform: 2 Jahre
  • Teilzeitform: in der Regel 4 Jahre

Abschluss und Anschlüsse:

  • staatliche Abschlussprüfung
  • Berufsqualifikation "Staatliche geprüfte/r Techniker/in"
  • Fachhochschulreife
  • allgemeine Hochschulzugangsberechtigung

Standorte:

BFW Saarland GmbH, Festo Lernzentrum, HWK des Saarlandes

Höhere Berufsfachschule für Automatisierungstechnik

Die Höhere Berufsfachschule für Automatisierungstechnik ist eine schnelle Alternative zum Studium, die in nur zwei Jahren eine praxisorientierte berufliche Qualifikation vermittelt. Schwerpunktfächer sind Automatisierungstechnik, Programmiertechnik, Netzwerksysteme und Datenbanken. Der Bildungsgang umfasst neben dem Unterricht ein sechswöchiges Betriebspraktikum.

Die Absolventinnen und Absolventen dieser Schulform übernehmen in Zusammenarbeit mit Ingenieurinnen und Ingenieuren, Technikerinnen und Technikern und Facharbeiterinnen und Facharbeitern eine Vielzahl von Aufgaben in verschiedenen Bereichen der Wirtschaft: Automatisierung in der industriellen Fertigung, Netzwerkadministration und Datenbankpflege im Handel und bei Banken.

Aufnahmevoraussetzungen:

  • Allgemeine Hochschulreife oder
  • Fachhochschulreife oder 
  • Aufnahme ohne Hochschulreife bei besonderer beruflicher Qualifikation

Dauer: 2 Jahre

Abschluss und Anschlüsse:

  • staatliche Abschlussprüfung
  • direkter Berufseinstieg als "Staatlich geprüfte/r Technische/r Systeminformatiker/in (HBFS)"
  • Berechtigung zur Prüfung elektrischer Betriebsmittel nach den einschlägigen Vorschriften
  • zusätzliche Möglichkeit zum Erwerb von Zertifikaten in der Netzwerktechnik

Standort:

Höhere Berufsfachschule für Wirtschaftsinformatik

Als berufsqualifizierende Alternative zum Studium vermittelt die Höhere Berufsfachschule für Wirtschaftsinformatik in kompakter Form fundierte praxisorientierte Kenntnisse und Fertigkeiten in den Bereichen Informatik und Wirtschaftswissenschaften. Dabei stehen die Schwerpunkte "Anwendungsentwicklung" (Programmierung) und "Systemintegration" (Systemadministration) zur Auswahl.

Der Bildungsgang umfasst neben dem Unterricht auch ein betreutes Rechnerpraktikum. Zum Ende des ersten Jahres ist ein achtwöchiges Betriebspraktikum eingeplant. Darüber hinaus müssen die Schülerinnen und Schüler selbstständig eine Projektarbeit erstellen.

Aufnahmevoraussetzungen:

  • Hochschulreife oder
  • Fachhochschulreife oder
  • Aufnahme ohne Hochschulreife bei besonderer beruflicher Qualifikation

Dauer: 2 Jahre

Abschluss und Anschlüsse:

  • staatliche Abschlussprüfung
  • direkter Berufseinstieg als "staatlich geprüfte/r Wirtschaftsinformatiker/in (HBFS)" für anspruchsvolle IT-Funktionsbereiche
  • zusätzliche Möglichkeit zum Erwerb von Zertifikaten in der Netzwerktechnik

Standort:

Werkstattschule

Die Werkstattschule ist eine besondere Form der beruflichen Schule. In die Werkstattschule an einem Berufsbildungszentrum können Jugendliche aus den allgemeinbildenden Schulen bereits nach 8 Schulbesuchsjahren aufgenommen werden. Aufnahmevoraussetzung ist, dass sie an der allgemeinbildenden Schule keine Aussicht mehr auf einen erfolgreichen Schulabschluss haben. Die Zuweisung der Jugendlichen in die Werkstattschule erfolgt über die Schulaufsichtsreferate der Erweiterten Realschule, der Gesamtschule und der Gemeinschaftsschule in enger Absprache mit den Eltern und den abgebenden Schulen.

Der vorzeitige Lernortwechsel soll den Jugendlichen eine neue Chance (neue Schule, neue Lehrkräfte, neue Mitschülerinnen und Mitschüler, neue pädagogische Konzepte) auf einen erfolgreichen Abschluss und einen gelingenden Übergang in das Arbeitsleben eröffnen. Kompetenzfeststellungen, individuelle Förderung, hoher Praxisanteil in schulischen Werkstätten und Betrieben, intensive sozialpädagogische Betreuung, Verbindung von theoretischem und praktischem Lernen, Vorbereitung auf den Hauptschulabschluss und individuelle Berufswegeplanung sind tragende Elemente des Bildungsgangs.

Aufnahmevoraussetzung:

Schülerinnen und Schüler aus Erweiterten Realschulen, Gesamtschulen und Gemeinschaftsschulen ohne Aussicht auf einen Schulabschluss im letzten Schulbesuchsjahr

Dauer: 1 Jahr

Abschluss und Anschlüsse:

  • Schlusszeugnis
  • Möglichkeit der Teilnahme an der Prüfung zum Erwerb der Berechtigungen des Hauptschulabschlusses
  • bei Erwerb der Berechtigungen des Hauptschulabschlusses Übergang in die Berufsfachschule möglich
  • Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht
  • Erfüllung der Berufsschulpflicht, sofern kein Ausbildungsverhältnis eingegangen wird
  • Berechtigung zum Besuch der Ausbildungsvorbereitung
  • Berufsausbildung

Standorte: