Thema: Soziales Leben
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Die Generalistik hat angefangen!

Mit dem Pflegeberufegesetz wurden die drei Berufe der Alten-, Kinder- und Krankenpflege zum 1. Januar 2020 zu einer gemeinsamen, generalistischen Ausbildung zur Pflegefachkraft zusammengeführt. Es gilt das Motto Aus drei wird Eins!“

Pflegefachmann/Pflegefachfrau

Die Auszubildenden werden befähigt, Menschen aller Altersstufen und in allen Versorgungsbereichen zu pflegen, das heißt im Krankenhaus, in einer Pflegeeinrichtung oder ambulant in der Wohnung von Pflegebedürftigen. Nach dem Abschluss der Ausbildung gibt es vielfältige Einsatzfelder und Entwicklungsmöglichkeiten in allen Bereichen der Pflege. Der Abschluss wird automatisch in allen Ländern der Europäischen Union anerkannt.

Schaubild zur Generalistische berufliche Ausbildung in der Pflege
Die Generalistische berufliche Ausbildung in der Pflege Foto: Referat D2 / MSGFF

Im Frühjahr 2020 ist die neue Pflegefachkraftausbildung an acht Schulen im Saarland mit 168 Auszubildenden unter den schwierigen Bedingungen des eingeschränkten Unterrichts und den vielfältigen Hygienemaßnahmen gestartet. Weitere 779 Neulinge konnten mit dem Pflegeberuf als Pflegefachfrau/-mann zum 1. Oktober 2020 Plätze an allen siebzehn Pflegeschulen im Saarland starten.

Die neue „generalistische Pflegeausbildung“ ist eine dreijährige Fachkraftausbildung mit Unterricht an einer Pflegeschule sowie der praktischen Ausbildung bei einem Ausbildungsbetrieb und weiteren Einrichtungen aus unterschiedlichen Pflegebereichen. Ein Großteil der praktischen Ausbildung erfolgt beim sogenannten „Träger der praktischen Ausbildung“, mit dem der oder die Auszubildende einen Ausbildungsvertrag schließt. Die Azubis lernen in der praktischen Ausbildung die verschiedenen Versorgungsbereiche kennen. Die Pflegeausbildung schließt mit einer staatlichen Abschlussprüfung ab. Für die Auszubildenden ist die berufliche Pflegeausbildung im Saarland kostenlos. Sie erhalten ein Ausbildungsgehalt.

Gesetzesgrundlage & Downloads

Gesetzesgrundlage des Bundes

Gesetz zur Reform der Pflegeberufe

Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV)

Verordnung über die Finanzierung der beruflichen Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz sowie zur Durchführung statistischer Erhebungen (PflAFinV)

Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung

Verordnung über die Finanzierung

Verordnung zu den Mindestanforderungen an die Pflegeschulen (Pflegeschulenverordnung) ab 1. Januar 2020

Pflegeschulverordnung - Amtsblatt

Inhalte sind unter anderem Mindestanforderungen, Durchführung der Ausbildung, Lehrkräfte, Schulleitung, Honorarkräfte, Pflicht zur Fortbildung, Lernmittel.

Die dazugehörige Begründung finden Sie hier.

Pflegeschulverordnung Begründung

Verordnung zur Durchführung der beruflichen Pflegeausbildung nach dem  Pflegeberufegesetz ab 1. Januar 2020

Durchführungsverordnung Amtsblatt

Inhalte sind unter anderem zuständige Behörden im Saarland, verbindlicher Lehrplan, Untersagung der Ausbildung, Übergangsregelungen.

Die dazugehörige Begründung finden Sie hier.

Durchführungsverordnung Begründung

Verordnung über die Schiedsstelle nach § 36 des Pflegeberufegesetzes (Pflegeberufe-Schiedsstellenverordnung) vom 25. Juni 2019

Schiedsstellenverordnung Pflegeberufe

Inhalt ist die Schiedsstelle für Angelegenheiten des Pflegeberufegesetzes, unter anderem zu Fragen der Pauschalen der Ausbildung.

Richtlinie über die Durchführung der dreijährigen Ausbildung ab 1. Oktober 2020

zum Pflegefachmann / Pflegefachfrau, zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin / zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, zur Altenpflegerin / zum Altenpfleger ab 1. Oktober 2020

Richtlinien generalistische Ausbildung

Richtlinie zur Gewährung von Miet- und Investitionskosten der staatlich anerkannten Pflegeschulen ab 1. Januar 2021

Zuwendung als Zuschuss zu den Miet- und Investitionskosten der staatlich anerkannten Pflegeschulen für die Durchführung des theoretischen und praktischen Unterrichts.

Richtlinien Miet- und Investitionskosten

Rahmenpläne der Fachkommission

vom 1. August 2019

Rahmenlehrplan für den theoretischen und praktischen Unterricht, Rahmenausbildungsplan für die praktische Pflegeausbildung. Zusammen mit der PflAPrV stellen sie eine bundesweit gültige Grundlage für die Entwicklung schulinterner Curricula und einrichtungsspezifischer Ausbildungspläne dar.

Aufrufbar sind diese über die Seite des Bundesinstituts für Berufsbildung (einschließlich Begleitmaterialien und Kompetenzmatrix).

Rahmenlehrpläne

Umsatzsteuerbefreiung

Im Rahmen der generalistischen Ausbildung finden verschiedene Einsätze in den einzelnen Versorgungsbereichen der Pflege statt. Die ausbildende Einrichtung hat die Ausbildung durch Kooperationen mit anderen Einrichtungen und Krankenhäusern sicherzustellen. Soweit hier ein entgeltlicher Austausch von Leistungen stattfindet, kann der Träger der praktischen Ausbildung einen Antrag auf eine Bescheinigung zum Zwecke der Umsatzsteuerbefreiung stellen

Fragebogen

Rundschreiben an die Pflegeschulen: Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19

Eine Übersicht über die aktuellen Rundschreiben und FAQ's über die Ausbildung während der Pandemie sind auf den Seiten des Landesamtes für Soziales (LAS) zu finden:

LAS

Die vergangenen zwei Jahre haben nicht nur gezeigt, welchen Rückhalt die Pflege für unsere Gesellschaft bedeutet, sondern auch, in welchem Zustand sie sich befindet. Zwischen den hohen qualitativen Anforderungen an die Pflege einerseits und den aktuellen Arbeitsbedingungen andererseits herrscht ein klares Ungleichgewicht. Unsere Aufgabe und unser erklärtes Ziel ist es, die Pflege im Saarland wieder mit einer bedarfsgerechten Personaldecke, geregelten Arbeitszeiten, mehr Handlungsmöglichkeiten, einer besseren Ausbildung und Bezahlung zukunftsfähig zu machen.

Sozialminister Dr. Magnus Jung

Ausbildungsberuf Pflegeassistenz

Mit der Pflegeassistenzausbildung nach den Vorgaben des Pflegeberufegesetzes passt sich die Ausbildung den aktuellen Anforderungen der Pflege an. Ziele sind die Vermittlung der fachlichen und personalen Kompetenzen für die pflegerische Betreuung und Versorgung von Menschen aller Altersstufen sowie die Vermittlung der Kompetenzen des ersten Jahres der Pflegefachkraft in 23 Monaten. Damit entsteht ein völlig neues, deutlich aufgewertetes Berufsbild mit attraktiven Inhalten.

Die neue Ausbildung richtet sich insbesondere an Hauptschulabsolventen, die nach erfolgreichem Abschluss der Pflegeassistenzausbildung direkt in das zweite Jahr der Ausbildung zur Pflegefachfrau beziehungsweise zum -fachmann einsteigen können.

Seit Oktober 2020 wird der neue Ausbildungsberuf zum ersten Mal im Saarland an sieben Pflegeschulen angeboten werden. Er umfasst sowohl den Unterricht an Pflegeschulen als auch die praktische Ausbildung bei einem Ausbildungsbetrieb sowie weiteren Einrichtungen aus unterschiedlichen Pflegebereichen. Ein Großteil der praktischen Ausbildung erfolgt beim sogenannten „Träger der praktischen Ausbildung“, mit dem der oder die Auszubildende einen Ausbildungsvertrag schließt. Die Azubis lernen in der praktischen Ausbildung die verschiedenen Versorgungsbereiche kennen. Die Pflegeausbildung schließt mit einer staatlichen Abschlussprüfung ab. Eine Ausbildungsvergütung wird gezahlt.

 

Rechtsgrundlagen

Gesetzesgrundlage

Grundlage für die Ausbildung ist das Gesetz über die Ausbildung zur Pflegeassistentin und zum Pflegeassistenten (Pflegeassistenzgesetz). Amtsblatt

Inhalt: Grundlagen des Berufes, Dauer und Struktur der Ausbildung, Durchführung des Unterrichts und der praktischen Ausbildung, selbstständige und delegierbare Tätigkeiten sowie auch die Mindestvorgaben für den Ausbildungsvertrag und die Pflegeschulen

Gesetz über die Einführung der Ausbildung zur Pflegeassistentin und zum Pflegeassistenten

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung zur Pflegeassistenz (Pflegeassistenz-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung) vom 30. September 2020

Inhalt und Gliederung der Ausbildung, zu vermittelnde Kompetenzen, Leistungsbewertung, staatliche Prüfung, verbindlicher Lehrplan

Verordnung

Begründung

Verordnung über das Umlageverfahren zur Finanzierung der Ausbildungsvergütungen der Pflegeassistenz in Einrichtungen der Altenpflege vom 2. Oktober 2020

Inhalt: Ausgleichsverfahren zur Refinanzierung der Kosten der Ausbildungsvergütungen in Einrichtungen der Altenpflege

Umlageverordnung Pflegeassistenz

Begründung

Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zu den Kosten der staatlich anerkannten Pflegeschulen im Saarland für die Ausbildung zur Pflegeassistenz (Pflegeassistenz-Pflegeschulen-Richtlinie) ab 1. Oktober 2020

Inhalt: Zuwendungen an die Pflegeschulen für eine qualitativ hochwertige, fachgerechte und bedarfsgerechte Ausbildung für den Beruf der Pflegeassistenz im Rahmen der von den Einrichtungen in der Altenpflege besetzten Ausbildungsplätze

Ausbildungskosten Amtsblatt

Ausbildungsinhalte der Pflegeassistenzausbildung

Die Grundlage für die Ausbildungsinhalte bilden die Rahmenlehrpläne für den theoretischen und praktischen Unterricht und die Rahmenausbildungspläne für die praktische Ausbildung vom 29. Mai 2020. Sie finden das Dokument hier

Rahmenlehrplan Pflegeassistenz

Stundenverteilung Pflegeassistenz

Pflegeassistenz Kompetenzübersicht

Handlungsleitfaden

Nach Ablegung der erfolgreichen Prüfung zur Pflegeassistenz kann in das zweite Jahr der generalistischen Pflegeausbildung zum Pflegefachmann beziehungsweise zur Pflegefachfrau eingestiegen werden. Aufgrund dem Ausbildungsbeginn der  generalistischen Pflegeausbildung zum 1. Oktober eines jeden Jahres gilt es den Zeitraum vom 1. September bis zum 1. Oktober zu überbrücken. Welche Fallkonstellationen in diesem Fall auftreten können und wie in diesen jeweils vorgegangen werden sollte können Sie aus dem Dokument entnehmen.

Handlungsleitfaden Pflegeassistenzausbildung

Weiterbildung in Pflege- und Gesundheitsfachberufen

Neben den Ausbildungen bieten die Pflege- und Gesundheitsfachberufe zahlreiche attraktive Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten.

Hier sind insbesondere die im Saarland staatlich anerkannten Fachweiterbildungen zu nennen, die per Verordnung geregelt sind:

  • Verordnung zur Durchführung der Weiterbildung - Praxisanleiterin oder Praxisanleiter für Gesundheitsfachberufe vom 5. Mai 2022
  • Verordnung zur Durchführung der Fachweiterbildung in den Pflegeberufen vom 30. Januar 2001

Das Bild zeigt ein Flowchart zur Weiterbildung eines Praxisanleiters im Saarland
Foto: Pressestelle MASFG

Weiterbildung zur Praxisanleiterin oder zum Praxisanleiter

Am 19. Mai 2022 wurde die novellierte Verordnung zur Durchführung der Weiterbildung zur Praxisanleiterin oder zum Praxisanleiter für Gesundheitsfachberufe im Amtsblatt des Saarlandes veröffentlicht, die am 20. Mai 2022 in Kraft getreten ist. Diese Modifizierung beinhaltet im Wesentlichen eine Anpassung an bundesrechtliche Vorgaben und geänderte Bezeichnungen sowie Vorschriften des Gesetzes über die Weiterbildung in den Gesundheits- und Pflegefachberufen und die Ausübung des Berufes der Hebamme (WuHG).

Fachweiterbildungen Pflegeberufe

Die Verordnung zur Durchführung der Fachweiterbildungen in den Pflegeberufen regelt die im Saarland staatlich anerkannten Fachweiterbildungen in der Intensivmedizin und Anästhesie, Psychiatrie, Rehabilitation und Langzeitpflege, im operativen und endoskopischen Funktionsdienst sowie in der Schmerztherapie, Onkologie, Palliativmedizin und im Hospiz.

Rechtsgrundlagen & Downloads

  • Gesetzesgrundlage (WeiterBi/HebG). Gesetz über die Weiterbildung in den Gesundheits- und Pflegefachberufen und die Ausübung des Berufs der Hebamme

Weitere Informationen zu den Ausbildungsberufen

Homepage Pflegeausbildung.net

Pflegeausbildung.net

Wenn Sie Fragen rund um die Pflegeausbildung haben, ob aus Interesse, eine Ausbildung zu beginnen, ob als Einrichtung, die ausbildet oder ausbilden möchte, oder auch als Pflegeschule, hier finden Sie Ihre Ansprechpartnerinnen und -partner vor Ort:

Beraterin Pflegeausbildung Rheinland-Pfalz und Saarland

Silke Sommerer

Telefon: (06894) 92 18 98 0
Mobil: (0173) 3 90 85 74 
E-Mail: Silke.Sommerer@bafza.bund.de

Beratungsteam Saarland

Übersichten über die Ausbildungsbetriebe für die Pflegefachkraft und Pflegeassistentin/ten im Saarland

Die Ausbildungsbetriebe finden Sie für die ambulanten, teilstationären und stationären Pflegeeinrichtungen beim Pflege-Portal-Saar

und für die Krankenhäuser beim Deutschen Krankenhaus Verzeichnis

Ausbildungs- und Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit

Fragen zur Ausbildung in der Pflege?

Die Berufsberatung der Agentur für Arbeit unterstützt dich bei deiner Berufswahl, informiert, berät und hilft bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz. Einen Termin für ein Beratungsgespräch kannst du unter der folgenden gebührenfreien Servicenummer vereinbaren: (0800) 4 5555 00

Du willst Dich erst mal selbst informieren oder auf das Gespräch vorbereiten, dann steht Dir ein breites Angebot im Internet dafür zur Verfügung.

www.dasbringtmichweiter.de/typischich oder https://www.arbeitsagentur.de/bildung

Weiterbildungsmöglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit

Auch interessierte Erwachsene können einen neuen Berufsweg in der Pflege einschlagen.

Lassen Sie sich hierzu von Ihrer Agentur für Arbeit beraten, vereinbaren Sie einen Termin unter (0800) 4 5555-00.

Nähere Informationen zum Thema berufliche Weiterbildungen finden Sie auch unter https://www.arbeitsagentur.de/karriere-und-weiterbildung.

Freie Stellen bei der Bundesagentur für Arbeit in den Pflegeberufen im Saarland

Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit

Bundesinstitut für Berufsbildung