Richtlinie über die Durchführung der dreijährigen Ausbildung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann, zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin, zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger
Für die generalistischen Pflegeausbildungen nach dem Pflegeberufegesetz sind von der Fachkommission Rahmenlehrpläne für den theoretischen und praktischen Unterricht erarbeitet worden. Gemäß § 4 der Saarländischen Verordnung zur Durchführung der beruflichen Pflegeausbildung nach dem Pflegeberufegesetz vom 17.März 2020 (Amtsbl. I S. 187) ist dieser Lehrplanverbindlich und gilt somit in allen Pflegeschulen im Saarland.