| Allgemeine Informationen zum Saarland

Verfassung und Wappen

Bekenntnis zu Deutschland und Europa

Erstmals kann seit dem 10. Januar 1920, bedingt durch die Regelungen des Versailler Friedensvertrages, vom Saarland als einer zusammenhängenden Verwaltungseinheit gesprochen werden: Ein Statut unterstellte das Industrierevier an Saar und Blies der Hoheit des Völkerbundes. Frankreich hatte als Siegermacht des Ersten Weltkrieges wirtschaftlich das Sagen. Die politische Führung oblag einer fünfköpfigen Regierungskommission des Völkerbundes.

Erste Verfassung unter französischen Vorzeichen

Die erste demokratisch legitimierte Verfassung erhielt das Saarland unter französischer Besatzung nach dem Zweiten Weltkrieg. Die Verfassung vom 17. Dezember 1947 schrieb in der "Präambel" die von Frankreich durchgesetzte wirtschaftliche Angliederung an Frankreich und Abtrennung von Deutschland bei politisch begrenzter Autonomie fest. Am 6. November 1947 stimmte der neu gewählte Landtag mit großer Mehrheit für die Verfassung. Zugelassen waren allerdings nur Parteien mit pro-französischer Ausrichtung. Die saarländische Politik änderte sich jedoch grundlegend durch die Ablehnung des Referendums über das "Europäische Statut" und die dadurch bedingten Neuwahlen, die den pro-deutschen Parteien eine deutliche Mehrheit einbrachten.

Verfassung des Saarlandes in der Gesamtausgabe

1957 Anpassung an das Grundgesetz

Entsprechend wurde die Verfassung den Bestimmungen des Grundgesetzes angepasst, sodass mit Wirkung vom 1. Januar 1957 das Saarland als zehntes Land der föderal gegliederten Bundesrepublik Deutschland beitreten konnte. Der grundlegende Artikel 60 der Landesverfassung legt in der zuletzt 1993 erweiterten Fassung fest, dass »das Saarland eine freiheitliche Demokratie und ein sozialer Rechtsstaat in der Bundesrepublik Deutschland« ist und »für die Beteiligung eigenständiger Regionen an der Willensbildung der Europäischen Gemeinschaften und des vereinten Europa« eintritt.

Landesverwaltung ohne Regierungspräsidien

Laut Landesverfassung sind die Spitze der Verwaltung die Ministerien als oberste Verwaltungsbehörden. Als kleinstes der sogenannten Flächenländer gibt es im Saarland keine Regierungspräsidien. Untere staatliche Verwaltungsbehörde ist auf Landkreisebene der jeweilige Landrat; auf Ortsebene nehmen die Bürgermeister der Kommunen staatliche Aufgaben wahr. Daneben werden besondere Verwaltungsaufgaben von Landesämtern (zum Beispiel Landesjugendamt) erledigt. Ein erklärter Schwerpunkt der Landesregierung ist die Modernisierung der Landesverwaltung. Etwa 2300 oder 60 Prozent der Verwaltungsvorschriften und Verordnungen wurden seit 1999 gestrichen. Ein Gutachten des Berliner Verwaltungsrechtlers Professor Doktor Jens Hesse hat die Grundlage weiterer Effizienzsteigerungen geschaffen. Die Vorschläge sind weitreichend und betreffen nicht nur die Landesverwaltung, sondern auch die kommunale Ebene.

Das Wappen des Saarlandes

Wappen sind heraldisch stilisierte Kennzeichen, die in einen Schild gesetzt und in bestimmten Farben gehalten sind. Ein Landeswappen betont die historische Eigenart und Selbständigkeit dieses Landes.

Bei der Schaffung des Saarlandwappens 1956 bot sich die Möglichkeit auf die Geschichte des Saarlandes zurückzugreifen. Eine Anlehnung an das Wappen des Saargebietes (1920 bis 1935) empfahl sich nicht, weil das Saargebiet, eine Schöpfung des Friedensvertrages von Versailles vom 28. Juni 1919, aus dem Verband des Deutschen Reiches ausgegliedert und dem Völkerbund als Treuhänder unterstellt war. Vor der Gründung des Saargebietes gab es für das Gebiet des heutigen Saarlandes weder eine staatliche noch eine verwaltungsmäßige Einheit. Das Saargebiet wurde seinerzeit aus Teilen der preußischen Rheinprovinz und aus Teilen der bayerischen Rheinpfalz gebildet. Vor der französischen Revolution von 1789, die in ihren Auswirkungen die "Kleinstaaterei" beseitigte, teilten sich viele kleine und größere Herrschaften mit staatlichen Befugnissen das Gebiet des heutigen Saarlandes. Unter den etwa 15 reichsunmittelbaren Territorialherren waren vier die nach ihren Besitzverhältnissen bedeutendsten.

Das Wappen des Saarlandes beinhaltet die Wappen der vier größten Territorien an der Saar vor der Französischen Revolution:

  1. in blauem, von silbernen Kreuzen bestreutem Feld einen goldgekrönten und rotgezungten silbernen Löwen - die Grafen von Saarbrücken,
  2. in silbernem Feld ein rotes geschliffenes Kreuz - die Kurfürsten von Trier,
  3. in goldenem Feld einen roten Schrägbalken, belegt mit drei gestümmelten silbernen Adlern - die Herzöge von Lothringen und
  4. in schwarzem Feld einen rotgekrönten, rotbewehrten und rotgezungten goldenen Löwen - die Herzöge von Pfalz-Zweibrücken.

Das stilisierte Wappen zur freien Verwendung

Saarland-Wappen - stilisierte Version zur freien Verwendung (Farbe)

Um die Zugehörigkeit und Verbundenheit mit dem Saarland zum Ausdruck bringen zu können, wird hiermit das abgebildete Saarland-Symbol der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt. Seine Verwendung ist kosten- und genehmigungsfrei. Das Symbol darf bei einer Anwendung nicht verändert/verfremdet bzw. in andere, eigene Layouts fließend integriert werden. Eine Nutzung im Rahmen kommerzieller Zwecke ist ausgeschlossen.