Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Auch in Zeiten gravierender technischer Veränderungen und gesellschaftlicher Umbrüche bleibt Datenschutz ein Grundrecht, welches es nachhaltig zu sichern und zu verteidigen gilt. Informationen zum Datenschutzzentrum.
Die Landesbeauftragte für Datenschutz überwacht die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften sowohl bei den öffentlichen Stellen des Saarlandes als auch bei den nicht öffentlichen Stellen, die ihren Sitz im Saarland haben, und sichert hierdurch das Grundrecht der Bürger auf informationelle Selbstbestimmung. Darüber hinaus nimmt sie die Aufgabe der Landesbeauftragten für Informationsfreiheit des Saarlandes wahr.
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit berät die öffentlichen und nicht öffentlichen Stellen und gibt Empfehlungen zur Verbesserung des Datenschutzes und zu Fragen zur Informationsfreiheit.
Jedermann, der sich durch die Datenverarbeitung in seinen Rechten verletzt sieht, kann sich unmittelbar an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit wenden und darf nicht deswegen benachteiligt oder gemaßregelt werden. Des Weiteren kann sich auch jeder, der sein Recht auf Informationszugang durch eine öffentliche Stelle des Saarlandes als verletzt ansieht, an die Landesbeauftragte wenden.
Im Rahmen der Wahrnehmung ihrer Befugnisse stehen der Landesbeauftragten umfassende Auskunfts-, Einsichts- und auch Zutrittsrechte gegenüber den ihrer Kontrolle unterliegenden Stellen zu. Stellt die Landesbeauftragte Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorschriften oder (technische/organisatorische) Mängel bei der Verarbeitung personenbezogener Daten fest, so kann sie dies im Falle von öffentlichen Stellen beanstanden, im Falle von nicht öffentlichen Stellen kann sie Maßnahmen zur Beseitigung anordnen. Ebenso kann die Landesbeauftragte bei Verstößen gegen das Recht auf Informationszugang dies bei den zuständigen öffentlichen Stellen beanstanden.
Zudem ist die Landesbeauftragte im Rahmen ihrer Zuständigkeit als Datenschutzaufsichtsbehörde zuständige Verwaltungsbehörde zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten.
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit wird vom Landtag für 6 Jahre gewählt und ist diesem zugeordnet, aber in ihrer Tätigkeit unabhängig. Durch die Gründung des Unabhängigen Datenschutzzentrums Saarland wurde eine Dienststelle geschaffen, die außerhalb der bekannten Behördenstruktur angesiedelt ist, um die Einflussnahme auf Entscheidungen zu vermeiden und den Datenschutz zu stärken.
Über ihre Tätigkeit legt die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit dem Landtag und der Landesregierung alle zwei Jahre einen Bericht vor.
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Monika Grethel
Fritz-Dobisch-Straße 12
66111 Saarbrücken