Richtlinie im Rahmen der Konzertierten Aktion Pflege Saar
Gewährung von Zuschüssen des Saarlandes zur Förderung der Integration ausländischer Pflegepersonen
Mit dem 1. November 2024 tritt im Saarland eine neue Förderrichtlinie in Kraft, die speziell darauf abzielt, internationale Pflegekräfte bei ihrer Integration zu unterstützen und ihnen den Einstieg in die saarländische Gesellschaft sowie den Umgang mit der deutschen Bürokratie zu erleichtern.
Die Förderrichtlinie sieht vor, dass Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser und ambulante Dienste Zuschüsse beantragen können, wenn sie mit anerkannten Trägern der Erwachsenenbildung oder Wohlfahrtsverbänden Integrationsmaßnahmen für ihre internationalen Pflegekräfte und deren nachzugsberechtigten Familien durchführen. Mögliche Maßnahmen könnten z.B. Sprachkurse, interkulturelle Schulungen und Beratungsangebote für Familie und Alltag sein.
Koba Krause
Stabsstelle Pflege
Mainzer Straße 34
66111 Saarbrücken