| Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit
| Menschen mit Behinderung, Soziales
Teilhabe am Arbeitsleben
Ein wesentliches Recht, das die UN-Behindertenrechtskonvention präzisiert, ist das Recht auf Zugang zur Arbeitswelt. Arbeit zu finden und den Arbeitsplatz sowie die Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten, sind wichtige Voraussetzungen für eine gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen am Leben in der Gesellschaft.