Thema: Landesjugendamt

Landesjugendamt des Saarlandes

Das Landesjugendamt ist eine zweigliedrige Behörde und besteht aus dem Landesjugendhilfeausschuss und der Verwaltung. Der Landesjugendhilfeausschuss befasst sich mit grundlegenden Fragen der Kinder- und Jugendhilfe und beschließt Grundsätze und Empfehlungen, die Verwaltung führt die laufenden Geschäfte durch.

Landesjugendhilfeausschuss

Der Landesjugendhilfeausschuss (LJHA) befasst sich mit grundsätzlichen Angelegenheiten der Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere der aktuellen Lage junger Menschen im Saarland.

Verwaltung des Landesjugendamtes

Die Aufgabenstellung ergibt sich schwerpunktmäßig aus dem nach §85 Abs. 2 des Achten Gesetzbuch (SGB VIII) beschriebenen Aufgabenkatalog.

Zu den Aufgaben gehören insbesondere:

  • Allgemeine Verwaltung und Organisation/ Fortbildungen
  • Zentrale Adoptionsstelle
  • Hilfen zur Erziehung
  • Gewährung von Leistungen der Jugendhilfe für Deutsche im Ausland
  • Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit
  • Kinder- und Jugendschutz
  • Anlaufstelle für "ehemalige Heimkinder"

Patrick Jochum
Referatsleiter C4

Mainzer Straße 34
66111 Saarbrücken

Saarland-Markenzeichen mit der Regierungswortmarke des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit