Landesjugendamt des Saarlandes
Das Landesjugendamt ist eine zweigliedrige Behörde und besteht aus dem Landesjugendhilfeausschuss und der Verwaltung. Der Landesjugendhilfeausschuss befasst sich mit grundlegenden Fragen der Kinder- und Jugendhilfe und beschließt Grundsätze und Empfehlungen, die Verwaltung führt die laufenden Geschäfte durch.