Landesjugendamt Saarland
Das Landesjugendamt ist eine zweigliedrige Behörde und besteht aus der Verwaltung und dem Landesjugendhilfeausschuss. Die Verwaltung führt die laufenden Geschäfte durch, der Landesjugendhilfeausschuss befasst sich mit grundlegenden Fragen der Kinder- und Jugendhilfe und beschließt Grundsätze und Empfehlungen.
Die Aufgabenstellung ergibt sich schwerpunktmäßig aus dem nach §85 Abs. 2 des Achten Gesetzbuch (SGB VIII) beschriebenen Aufgabenkatalog.
Zu den Aufgaben gehören insbesondere:
- Allgemeine Verwaltung und Organisation/ Fortbildungen
- Zentrale Adoptionsstelle
- Hilfen zur Erziehung
- Gewährung von Leistungen der Jugendhilfe für Deutsche im Ausland
- Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit
- Kinder- und Jugendschutz
- Anlaufstelle für "ehemalige Heimkinder"
- Zertifizierung von Bildungsträgern im Bereich der Tagespflege
Patrick Jochum
Referatsleiter C4
Mainzer Straße 34
66111 Saarbrücken