Gesetzliche Rentenversicherung
Das deutsche Alterssicherungssystem beruht auf drei Säulen. Die zentrale Säule ist die Gesetzliche Rentenversicherung.
Ergänzt wird diese durch die betriebliche Alterssicherung als zweite Säule und die private Altersvorsorge als dritte Säule, die jeweils vom Staat gefördert werden. Die ergänzende Absicherung ist sinnvoll und notwendig, um den im Berufsleben erreichten Lebensstandard auch im Alter aufrechterhalten zu können.
Versicherter Personenkreis
Pflichtversicherte
Versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung sind alle Personen, die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind.
Neben den versicherungspflichtig Beschäftigten unterliegen auch bestimmte selbständig Tätige und sonstige Versicherte der Rentenversicherungspflicht:
Dies sind unter anderem:
- selbständig tätige Lehrer und Erzieher, die in ihrem Betrieb keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen,
- selbständig Tätige Künstler oder Publizisten,
- Gewerbetreibende in Handwerksbetrieben
Zu den sonstigen Versicherten gehören unter anderem:
- Personen in der Zeit, für die ihnen Kindererziehungszeiten anzurechnen sind,
- nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen,
- Wehrdienstleistende,
- Vorruhestandsgeldempfänger und
- Empfänger von Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen- oder Krankengeld.
Bestimmte Personenkreise können auch auf Antrag eine Pflichtversicherung durchführen, wie zum Beispiel der Großteil der selbständig Tätigen.
Freiwillig Versicherte
Nicht versicherungspflichtige Personen können freiwillige Beiträge zahlen, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind und in der Bundesrepublik Deutschland wohnen bzw. normalerweise leben oder sich als Deutsche im Ausland aufhalten.
Aufgaben und Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung bietet Schutz gegen die Risiken Invalidität, Alter und Tod. Zudem gehört es zu ihren Aufgaben, durch Maßnahmen der Rehabilitation bei Minderung der Erwerbsfähigkeit der Versicherten einer vorzeitigen Rentenzahlung entgegenzuwirken.
Zu den Aufgaben zählen:
Aufklärung, Auskunftserteilung, Beratung Versicherter, Rentner und Arbeitgeber,
Erbringung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie ergänzende Leistungen,
Gewährung von Renten wegen Alters, verminderter Erwerbsfähigkeit oder wegen Todes,
Zuschüsse für die Aufwendungen zur Krankenversicherung,
Rentenabfindungen
Träger der gesetzlichen Rentenversicherung
Zuständig für die Durchführung der Versicherung und das Leistungsverfahren ist die Deutsche Rentenversicherung.
Die bundesunmittelbaren Versicherungsträger sind die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-bahn-See.
Landesunmittelbarer Regionalträger ist die Deutsche Rentenversicherung Saarland, über die das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Aufsicht führt.
Weiterführende Informationen
Kontakte
Deutsche Rentenversicherung Bund drv@drv-bund.de
Telefon: (030) 865-1 |
Deutsche Rentenversicherung Saarland service@drv-saarland.de
Telefon: (0681) 3093-0 |
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See rentenversicherung@bundesknappschaft.de Telefon: (0800) 0200-502 |
Arbeitskammer des Saarlandes
Telefon: (0681) 4005-200 |
Servicetelefon der Deutschen Rentenversichersicherung Telefon: (0800) 1000 48 070 |
Bundesanstalt für die Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) poststelle@bafin.de
Telefon: (0228) 4108-0 |
Aufsichtsbehörde
Alexandra Heinen
Abteilungsleiterin D
Mainzer Straße 34
66111 Saarbrücken