Thema: Soziales Leben
| Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit | Barrierefreiheit, Gleichstellung, Menschen mit Behinderung, Soziales

Rahmenverträge

Landesrahmenvertrag Eingliederungshilfe Saarland

Ministerin Monika Bachmann hat für das Saarland gemeinsam mit der LIGA, der Freien Wohlfahrtspflege Saar und dem Verband der Deutschen Alten- und Behindertenhilfe (VDAB) den neuen Landesrahmenvertrag für die Eingliederungshilfe Saarland unterzeichnet. Der Rahmenvertrag ist die Grundlage für mehr als 300 Einzelvereinbarungen mit 63 Anbietern von Leistungen für Menschen mit Behinderung. Ebenfalls an der Erarbeitung dieses Vertrags beteiligt war der Landesbeirat für die Belange von Menschen mit Behinderung, als Interessensvertretung der Verbände der Menschen mit Behinderungen.

Das Saarland stellt mit dem neuen Landesrahmenvertrag für die Eingliederungshilfe den Menschen mit seinen behinderungsspezifischen Bedarfen in den Mittelpunkt. Die Eingliederungshilfe wird zu einem modernen personenzentrierten Teilhaberecht umgewandelt.

Landesrahmenvereinbarung Früherkennung und Frühförderung (Komplexleistungen)

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie sowie die gesetzlichen Krankenkassen im Saarland haben gemeinsam mit den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege Saar die seit 2006 bestehende Landesrahmenempfehlung zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder grundlegend überarbeitet. Die neue Landesrahmenvereinbarung zur „Komplexleistung Frühförderung“ gilt seit 01. Juni 2020. Die Frühförderung im Saarland, mit ihren hervorragenden Angeboten, unterstützt Kinder, die in den ersten Lebensjahren aufgrund einer (drohenden) Behinderung in ihrer Entwicklung beeinträchtigt sind