Thema: Soziales Leben
| Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit | Gesundheitswesen

Sozialwahl 2023

Am 31. Mai 2023 finden die Wahlen zu den Selbstverwaltungsorganen der Sozialversicherungsträger statt. Die Sozialwahlen bilden das Kernstück der Demokratie in der Sozialversicherung. Bei den Sozialversicherungswahlen bestimmen die Versicherten und Arbeitgeber in der Kranken-, Renten- und Unfallversicherung über die neue Zusammensetzung der Selbstverwaltungsorgane.

Gewählt werden

  • die Verwaltungsräte der gesetzlichen Krankenkassen,
  • die Vertreterversammlungen der gesetzlichen Unfallversicherung,
  • die Vertreterversammlungen der gesetzlichen Rentenversicherung.

Die Wahlen werden nach den Vorschriften des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und der Wahlordnung für die Sozialversicherung durchgeführt.
Für die Durchführung der Sozialversicherungswahlen 2023 zu den Selbstverwaltungsorganen der landesunmittelbaren Sozialversicherungsträger mit Sitz im Saarland wurden vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit ein Landeswahlbeauftragter und seine Stellvertreterin bestellt.

Landeswahlbeauftragter
Herr Guido Fries
Telefon: 0681 501-3396
Fax: 0681 501 3288
E-Mail: g.fries@soziales.saarland.de

Stellvertretende Landeswahlbeauftragte
Frau Eva Uder

Telefon: 0681 501-6345
Fax: 0681 501 3288
E-Mail: e.uder@soziales.saarland.de

Die Amtszeit endet mit dem Ablauf des 30. September 2027.

Die Geschäftsstelle des Landeswahlausschusses wird beim Landeswahlbeauftragten/stellvertretenden Landeswahlbeauftragten geführt:

Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit
Franz-Josef-Röder-Str. 23
66119 Saarbrücken

Weitere Informationen zur Durchführung der Sozialversicherungswahlen (Bekanntmachungen, Wahlkalender, u. ä.) erhalten Sie auch bei BMAS-Sozialversicherungswahlen für die Sozialversicherungswahlen.

Die nächsten Sozialwahlen finden im Jahr 2029 statt.