Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung zum Zwecke der Umsatzsteuerbefreiung für die Pflegeausbildung (§ 4 Nr. 21 a) bb) UStG)
Im Rahmen der generalistischen Ausbildung finden verschiedene Einsätze in den einzelnen Versorgungsbereichen der Pflege statt. Die ausbildende Einrichtung hat die Ausbildung durch Kooperationen mit anderen Einrichtungen und Krankenhäusern sicherzustellen. Soweit hier ein entgeltlicher Austausch von Leistungen stattfindet, kann der Träger der praktischen Ausbildung einen Antrag auf eine Bescheinigung zum Zwecke der Umsatzsteuerbefreiung stellen.