Gemäß der Verordnung (EU) Nr.1306/20131 ist die Gewährung von Agrarzahlungen auch an die Einhaltung von Vorschriften in den Bereichen Umweltschutz, Klimawandel, guter landwirtschaftlicher Zustand der Flächen, Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanze sowie Tierschutz geknüpft. Diese Verknüpfung wird als „Cross Compliance“ bezeichnet. Die Handreichung beinhaltet die Regelungen zum Cross Compliance 2022 zum elektronischen Antrag auf Agrarförderung im Jahr 2022.