Thema: Landwirtschaft
| Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Agrar- und Landentwicklung

Agrarinvestitionsförderung (AFP)

Hier wird in den ländlichen Raum investiert!

Die Agrarinvestitionsförderung wird auch in der Förderperiode 2023-2027 fortgesetzt.

Logo des saarländischen ELER-Programms der Förderperiode 2023-2027: EU-Flagge (12 goldene Sterne auf blauem Grund), Saarlandlogo und der grüne Schriftzug "ELER" Logo des ELER im Saarland 2023-2027
Foto: Holger Neisius, MUKMAV

Das Bild zeigt eine Holzkonstruktion zum Neubau eines modernen und tiergerechten Stallgebäudes. Neubau eines Stallgebäudes
Neubau eines modernen und tiergerechten Stallgebäudes. Foto: MUKMAV

Zur Unterstützung einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, besonders umweltschonenden, besonders tiergerechten und multifunktionalen Landwirtschaft können investive Vorhaben in landwirtschaftlichen Unternehmen als Teil der Intervention EL-0403 „Einzelbetriebliche produktive Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen“ im Rahmen der saarländischen ELER-Maßnahme "Agrarinvestitionsförderung" in der Förderperiode 2023-2027 gefördert werden. Hierfür sind im SEPL 23-27 Fördermittel in Höhe von 3 Mio. € eingeplant. Die Mittel dafür stammen zu 43% aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) und zu 57% aus der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK).

Gefördert werden Maßnahmen zur

  • Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen;
  • Rationalisierung und Senkung der Produktionskosten;
  • Erhöhung der betrieblichen Wertschöpfung/Wettbewerbsfähigkeit;
  • Verbesserung des Tierwohls;
  • Effizienzsteigerung bei der Wasser- und Energienutzung unter besonderer Berücksichtigung der Verbesserung des Verbraucher-, Tier-, Umwelt- und Klimaschutzes;
  • Verbesserung der spezifischen Umwelt- und Klimaschutzleistungen der landwirtschaftlichen Unternehmen, insbesondere zur Emissionsminderung und Kohlenstoffspeicherung;
  • Erhaltung der Kulturlandschaft;
  • Vorbeugung von Schäden durch Naturkatastrophen gleichzusetzende widrige Witterungsverhältnisse (u. a. Frostschutzberegnung, Hagelschutz, Starkregenschutz) oder Investitionen in die Prävention vor Tierseuchen, Pflanzenschädlinge oder geschützten Tieren;
  • Unterstützung von Junglandwirtinnen und Junglandwirten.

Zur Vorsorge gegenüber wetterbedingter Risiken und zur Absicherung der Produktqualität können einzelbetriebliche Bewässerungssysteme einschließlich Wasserspeicheranlagen im landwirtschaftlichen Unternehmen gefördert werden.

Die Unterstützung von Investitionen soll landwirtschaftliche Betriebe darin unterstützen, auf alte und neue Herausforderungen zu reagieren und so ihre Wettbewerbsposition auf dem Weltmarkt zu verbessern. Innovative Techniken, die den Betrieben ökonomische Vorteile bringen, werden um umwelt- und klimafreundliche Aspekte ergänzt. Die Landwirtschaft bleibt als Landnutzer in der Fläche präsent, und es werden neue Beschäftigungsmöglichkeiten in ländlichen Gebieten geschaffen und erhalten. Daneben wird die regionale Produktion und Vermarktung gefördert.

Mit Blick auf die Viehhaltung ist festzustellen, dass die Zahl der Viehhaltungsbetriebe im Saarland ständig abnimmt. Die frei werdenden Flächen werden von den verbleibenden Betrieben übernommen. Dadurch ist gewährleistet, dass die Investitionstätigkeit in den verbleibenden Betrieben nicht zu einer Intensivierung auf der Fläche führt. Zusätzlich ist festzustellen, dass es in den verbleibenden Betrieben durch verbesserte Haltungsbedingungen und eine höhere Milchleistung zu einer Reduzierung der Methan- und Ammoniakausschüttung kommt.

Investitionen landwirtschaftlicher Betriebe schaffen die baulichen und technischen Voraussetzungen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und der Erfüllung besonderer Anforderungen der Gesellschaft an die Landwirtschaft.

Sich ändernde technologische, immissionsrechtliche, düngerechtliche, wasserrechtliche und tierschutzrelevante Anforderungen machen v.a. Rationalisierungs- und Erweiterungsinvestitionen erforderlich, damit die landwirtschaftlichen Betriebe zukünftig wettbewerbsfähig bleiben. Hierin besteht auch ein Potenzial zur Senkung der Emissionen aus der Landwirtschaft. Z.B. kann durch die Verbesserung der Strom- und Wärmeerzeugung (z.B. Milchkühlung, Klimatisierung) ein Beitrag zum Klimaschutz erwartet werden. Um die landwirtschaftlichen Betriebe im Bereich der Tierhaltung v.a. in ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und um sie den geänderten gesellschaftlichen Anforderungen anzupassen, besteht ein Bedarf, entsprechende Investitionen und damit die Umstrukturierung hin zu wettbewerbsfähigen, tiergerechten und umweltschonenden Unternehmen zu unterstützen.

EU-Flagge mit 12 goldenen Sternen auf blauem Grund, rechts daneben in blau der vorgeschriebene Schriftzug "Kofinanziert von der Europäischen Union" EU-Logo für EU-Kofinanzierungen ohne Ergänzungen
Foto: Holger Neisius, MUKMAV

Weitere Informationen:

Europäische Union - ELER - Ländliche Entwicklung

Landwirtschaftskammer des Saarlandes - Betriebswirtschaft

ELER im Saarland

Förderrichtlinie Agrarinvestitionsförderung und Diversifizierung (FRL-AFP/FID)

Ansprechpartner im Ministerium:

Rolf Faßbender
Referat B/2:
Agrarpolitik, Landwirtschaftliche Erzeugung

Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken