Thema: Landwirtschaft
| Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Agrar- und Landentwicklung

Futtermittelüberwachung

Amtliche Futtermittelüberwachung

Zuständigkeiten

Für die amtliche Futtermittelüberwachung sind in Deutschland die einzelnen Bundesländer zuständig.

Im Saarland ist nach Landesrecht das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz zuständig.

Beim Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz ist, sowohl die für die Koordinierung der Futtermittelsicherheit im Land als auch für die Abstimmung der Futtermittelüberwachung mit anderen Bundesländern zuständige obere Futtermittelbehörde ansässig.

Im Saarland ist die obere Futtermittelbehörde auch für die Vor- Ort- Kontrollen der Futtermittelsicherheit zuständig.

Ziel und Zweck der amtlichen Futtermittelüberwachung

Ziel der amtlichen Futtermittelüberwachung in den Ländern ist es, die Herstellung und das Inverkehrbringen von qualitativ hochwertigen und gesundheitlich unbedenklichen Futtermitteln sicherzustellen.

Die Futtermittelüberwachung dient weiterhin dem Zweck

  • Der Sicherstellung der Unbedenklichkeit der vom Tier gewonnen Lebensmittel für die menschliche Gesundheit
  • Dem Schutz der Tiergesundheit und
  • Der Verhinderung der Gefährdung des Naturhaushaltes sowie
  • Der Erhaltung und Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Tiere

Aufgaben der amtlichen Futtermittelüberwachung

1. Registrierung der Futtermittelunternehmen/-unternehmer gemäß der „Futtermittelhygieneverordnung (VO (EG)183/2005)“

Grundsätzlich müssen sich alle Unternehmen/Unternehmer, die Futtermittel Herstellen, Verarbeiten, Lagern, Transportieren oder in Verkehr bringen bei der zuständigen Stelle in den Ländern melden und eine Registrierung und/oder Zulassung beantragen.

Anzeige zwecks Registrierung nach Art. 9 bzw. Antrag auf Zulassung nach Art. 10 der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 (Futtermittelhygiene-VO) für gewerbliche Futtermittelunternehmer (PDF, 129KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Anzeige zwecks Registrierung bzw. Antrag auf Zulassung nach der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 (Futtermittelhygiene-Verordnung) für landwirtschaftliche Unternehmer und Tierhalter (PDF, 1MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Anzeige nach § 22 Futtermittelverordnung für den Einzelhandel mit Futtermitteln für Heimtiere (PDF, 442KB, Datei ist nicht barrierefrei)

2. Überwachung der Einhaltung der rechtlichen Vorschriften für
  • unerwünschte Stoffe, verbotene Stoffe u. Mittelrückstände oder Verschleppung von Arzneimitteln
  • Futtermittel, Vormischungen und Futtermittelzusatzstoffe
  • die Bezeichnung und Kennzeichnung von Futtermitteln, Vormischungen und Futtermittelzusatzstoffen
  • die Verbote zum Schutz vor Täuschung
  • die Werbung

Futtermittelkontrollen der zuständigen Länderbehörden finden an zahlreichen Punkten der Futtermittelkette statt.

Sie werden in landwirtschaftlichen Betrieben, bei Erzeugern/ Herstellern, bei Händlern und Lagerhaltern, Transporteuren, Tierärzten sowie an den Grenzeingangsstellen durchgeführt.

Dabei werden zum einen Inspektionen bezüglich Betriebsabläufen, Dokumentation der Betriebsabläufe, HACCP- Konzepte der Betriebe, Eigenkontrollsysteme der Betriebe und Rückverfolgbarkeit durchgeführt.

Weiterhin werden auch die Rohstoffe, Einzelfuttermittel, Zusatzstoffe, Vormischungen und Mischfuttermittel für Lebensmittelliefernde Tiere aber auch Heimtierfuttermittel sowohl in den Hersteller/ Erzeugerbetrieben als auch an allen anderen Punkten der Futtermittelkette beprobt und analysiert.

Diese Kontrollen finden risiko- bzw. verdachtsorientiert (Überwachung) aber auch zufallsorientiert (Statuserhebung) statt.

Mehrjährige Nationale Kontrollprogramme

Dazu werden unter Koordinierung des Bundesamtes für Verbraucherschutz (BVL) und unter Mitwirkung der Bundesländer, des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) mehrjährige ziel- u. risikoorientierte Kontrollprogramme ausgearbeitet.

Diese Programme sind Bestandteil des Mehrjährigen nationalen Kontrollplans der Bundesrepublik Deutschland (BRD).

Kontrollprogramm Futtermittel

Vorrangiges Ziel ist es, in allen Bundesländern ein gleichmäßig hohes Verbraucherschutzniveau zu sichern, die Überwachungsschwerpunkte zwischen den Bundesländern bezüglich des risikoorientierten Kontrollansatzes und der Kontrollintensität weiter anzugleichen und abzustimmen und dabei eine Überwachung auf hohem Niveau weiter zu festigen. Die Ergebnisse werden durch das BVL jährlich zu einer bundesweiten Statistik zusammengefasst und ausgewertet.

BVL Jahresstatistik 2018

Ansprechpartner im Ministerium:

Helmut Krück
Referat A/5:
Technischer Prüfdienst

Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken


 

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