Vorgaben zur Publizität und Sichtbarkeit für die ELER-Förderperiode 2023-2027
Wer Fördermittel der Europäischen Union oder des Bundes in Anspruch nimmt, muss die EU- bzw. Bundes-Vorgaben zur Sichtbarkeit (Publizität) erfüllen.
Die Europäische Union hat hierzu verschiedene Regelungen erlassen, auf die wir Sie an dieser Stelle hinweisen wollen.
Auch von Seiten des Bundes gibt es Vorgaben, die einzuhalten sind, wenn Mittel der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) eingesetzt werden.
Weiter unten unter "Publizitätsmaterial und Hinweise" finden Sie den Leitfaden (incl. Vorlagen) sowie weitere Informationen an anderer Stelle, mit deren Hilfe Sie die Vorgaben der Europäischen Union, des Bundes und des Landes sicher einhalten können. Auch die einschlägigen EU-Rechtsvorschriften und sonstige nützliche Informationen sind weiter unten verlinkt.
Die pflichtigen Förderhinweisschilder werden den Zuwendungsempfängern in passender Form vom Ministerium bereitgestellt und über die Förderung abgerechnet.
Bei Rückfragen helfen Ihnen die ELER-Verwaltungsbehörde und die anderen zuständigen Mitarbeiter des Ministeriums für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz gerne weiter.
Ansprechpartner
Holger Neisius
Referat B/1: Europäische Agrar- und Förderpolitik, ELER-Verwaltungsbehörde, GAK
Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken
Thomas Groß
Referatsleitung B/1: Europäische Agrar- und Förderpolitik, ELER-Verwaltungsbehörde, GAK
Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken