Thema: Landwirtschaft
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Förderung gewässerverträglicher Landwirtschaft

Das Bild zeigt eine Fahrsiloanlage. Fahrsilo
Fahrsiloanlage Foto: MUKMAV

Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für Vorhaben und Maßnahmen einer nachhaltigen, gewässerverträglichen Landwirtschaft ist seit dem 1.4.2019 in Kraft

Die Förderung der landwirtschaftlichen Betriebe verfolgt das  Ziel eines vorbeugenden und nachhaltigen Gewässerschutzes. Sie animiert Landwirte dazu, in Nachrüstungen und Modernisierungen von Anlagen zur Lagerung von Gülle, Silage und Festmist zu investieren. Ebenso unterstützt sie die Einrichtung von betrieblichen Tankstellen und Öllager.

Das Landesförderprogramm ist finanziert mit Landesmitteln aus der Wasserabgabe und möglichst einfach gehalten. Sie kann die Motivation für Landwirte erhöhen, auch im kleineren Rahmen freiwillig wirtschaftlich wenig sinnvolle Investitionen im Sinne des Gewässerschutzes durchzuführen.

Fördergegenstand:
• Nachrüstung von bestehenden Lagerbehältern für flüssige tierische Exkremente mit einer Abdeckung und/oder einer Leckageerkennung,
• Nachrüstung und Modernisierung von Lagerstätten für flüssige Wirtschaftsdünger,
• Nachrüstung und Modernisierung von Lagerstätten für Silage, Festmist, Kompost oder Gärsubstraten,
• Errichtung und Modernisierung von Tankstellen und Lagerstätten für gewässergefährdende Betriebsmittel (Öl, Altöl, Pflanzenschutzmittel u.ä.).

Die Förderrichtlinie  soll mit einfachen Fördervoraussetzungen einen breiten Zugang ermöglichen. Landwirtschaftliche Betriebe, die die Mindestgröße im Sinne der Alterskasse von 8 ha für Landwirte erreichen, können einen Zuschuss von 35 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben beantragen. Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 5.000 €. Pro Maßnahme beträgt der Höchstbetrag des Zuschusses 10.500 €. Da es sich um eine De-Minimis Förderung handelt, darf die Summe der landwirtschaftlichen De-Minimis Förderungen innerhalb von 3 Kalenderjahren den Höchstbetrag von 25.000 € nicht überschreiten.

Fördervoraussetzung ist die Inanspruchnahme einer Gewässerschutzberatung, wie sie z.B. durch die Landwirtschaftskammer für das Saarland angeboten wird.

Ansprechpartner bei der Landwirtschaftskammer:

  • Gewässerschutzberatung: Martin Beier (LWK) 06826-828 95 51
  • Unterstützung Antragsstellung: Justus Kreutgen (LWK) 06826-828 95 31
  • Unterstützung Antragsstellung: Martin Schunck (LWK) 06826-828 95 32

Ansprechpartner im Ministerium:

Rolf Faßbender
Referat B/2:
Agrarpolitik, Landwirtschaftliche Erzeugung

Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken