Thema: Landwirtschaft
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Agrar- und Landentwicklung, Förderangebote, Landwirtschaft

Antragstellung: Flächenförderung, Direktzahlungen und AUKM

Agrarantragstellung 2024

Das Bild zeigt das EGFL-Förderlogo: Das EU-Emblem (Blaue Flagge mit einem Kreis aus 12 goldenen Sternen) mit dem Schriftzug "Finanziert von der Europäischen Union" Förderlogo des EGFL 2023-2027
Foto: Holger Neisius, MUKMAV

Die Anträge auf Agrarförderung 2024 können bis zum 15.05.2024 fristgerecht, und bis zum 31.05.2024 verspätet als letztmöglichem Einreichungstermin mit Verspätungsabzügen eingereicht werden. Bis einschließlich 31. Mai können Sie einzelne Flächen oder eine nach der Antragstellung vorgenommene Nutzungsänderung bzw. Änderung der Beihilferegelung bei einzelnen Flächen nachmelden. Sie können bis zu diesem Zeitpunkt auch zahlungsbegründende Unterlagen, Verträge oder Erklärungen nachreichen oder ändern. Der Antrag kann auch ganz oder teilweise (z.B. einzelne Flächen) schriftlich wieder zurückgenommen werden.

Wichtige Termine und Fristen auf einen Blick:

  • 15. Mai des Antragsjahres: Letzter Tag zur Einreichung des Sammelantrags ohne Verspätungskürzungen für die Direktzahlungen. Das Datum gilt auch, wenn der Tag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt.
  • Bis 31. Mai des Antragsjahres: Nachmeldung von Flächen möglich.
  • 15. Mai bis 15. August des Antragsjahres: Tiere, für die ein Antrag auf gekoppelte Zahlung gestellt wird, müssen während dieses Zeitraums im Betrieb gehalten werden.
  • Bis 30. September des Antragsjahres: Antragsänderungen möglich.
  • 1. November des Antragsjahres bis 15. Januar des Folgejahres: Zeitraum für die Mindestbodenbedeckung auf mindestens 80% des Ackerlandes eines Betriebes mit
  • Abweichungsmöglichkeiten in festgelegten Fällen.
  • Dezember des Antragsjahres bis 30. Juni des Folgejahres: Auszahlungszeitraum für die Direktzahlungen.

Ablauf des Antragsverfahrens / Verfahrenshinweise

Neuantragsteller/in:

Bitte füllen Sie zuerst online das Formular Softwareanforderung Agrarförderung aus. Sie erhalten dann Ihre Zugangsdaten, um den elektronischen Antrag herunterladen zu können. Die weitere Vorgehensweise ist im nächsten Punkt für bereits registrierte Antragsteller/innen beschrieben.

Bei Fragen zur Registrierung wenden sie sich bitte an stammdaten@umwelt.saarland.de

Betriebsübergaben:

Bitte beachten Sie, dass alle Betriebsübergaben die für das Jahr 2024 in Kraft treten, der zuständigen Behörde bis einschließlich 01.04.2024 mitgeteilt werden müssen.

Betriebsübertragungen nach dem 01.04.2024 bekommen ein „leeres“ Datenpaket ohne vorgetragene Schläge

Für Fragen rund um die Betriebsübertragung steht ihnen unser Stammdatenteam unter folgender E-Mailadresse zu Verfügung stammdaten@umwelt.saarland.de

Bereits registrierte/r Antragsteller/in:

Download aktuelle Antragstellersoftware 2024

Das Antragsprogramm kann unter Download Antragsstellersoftware heruntergeladen und gestartet werden.

Bitte nutzen Sie Ihre AS-Nummer und Ihr bereits vorhandenes bzw. zugegangenes Initialpasswort zum Starten des Programms zur elektronischen Antragstellung sowie zum Laden Ihrer persönlichen Antragsdaten. Bei Verlust des Passwortes kontaktieren Sie bitte Ihren zuständigen Sachbearbeiter.

Bitte beachten Sie die Merkblätter und die sonstigen Unterlagen, die unter „Hilfsdokumente“ im Antragsprogramm hinterlegt sind. Hier finden Sie die Bedienungsanleitung zum Antragsprogramm sowie Antworten auf Fragen zu den einzelnen Fördermaßnahmen. Bitte beachten Sie auch die am Ende dieser Seite hinterlegten Dokumente. Dort finden Sie zudem die Erreichbarkeiten aller Ansprechpersonen der Zahlstelle und Prüfdienst ELER/EGFL.

Unterstützung bei Problemen mit dem Antragsprogramm:

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an support@zahlstelle.saarland.de

Baumann Sabrina s.baumann@umwelt.saarland.de

Dickmann Patrick p.dickmann@umwelt.saarland.de

Tandek Thorsten t.tandek@umwelt.saarland.de

Thiel Andreas a.thiel@umwelt.saarland.de

 

Nutzungshinweise

Anlagen

Merkblätter

Weiterführende Informationen zur GAP 23/24