Thema: Landwirtschaft
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Ausgleichszahlungen in Natura-2000-Gebieten

Hier wird in den ländlichen Raum investiert!

Logo des saarländischen ELER-Programms der Förderperiode 2023-2027: EU-Flagge (12 goldene Sterne auf blauem Grund), Saarlandlogo und der grüne Schriftzug "ELER" Logo des ELER im Saarland 2023-2027
Foto: Holger Neisius, MUKMAV

Die SWOT-Analyse weist als eine Stärke des Saarlandes den Strukturreichtum der extensiv bewirtschafteten Flächen sowie die guten Ergebnisse bei ökologisch relevanten Indikatoren (High Nature Value, Farmbirdindex etc.) aus. Der Anteil an Schutzgebieten in der freien Landschaft und auch in den Waldgebieten ist überdurchschnittlich hoch.

Landwirtschaftliche Betriebe, die Flächen in NATURA 2000-Gebieten sowie in anderen Naturschutzgebieten erfüllen Auflagen, die aus den gebietsspezifischen Schutzgebietsausweisungen resultieren. Diese Auflagen verursachen einen höheren Aufwand und einen verminderten Ertrag im Vergleich zu einer regulären Bewirtschaftung, so dass Kosten und Einkommensverluste entstehen, die im Rahmen dieser Maßnahme ausgeglichen werden. Neben diesem Ausgleich trägt die Maßnahme zu einem wirkungsvollen Management und zum Schutz sowie Erhalt der NATURA 2000-Gebiete bei. Das Netz NATURA 2000 besteht im Saarland aus 126 Gebieten mit einer Fläche von rund 29.940 ha; das entspricht 11,6 % der Landesfläche. Die NATURA 2000-Gebiete spiegeln die Vielfalt der im Saarland vorhandenen Lebensräume und Arten in repräsentativer Weise wider. Die aktuelle Nutzung der Gebiete besteht zu 60,7 % aus Wald und zu 30 % aus Landwirtschaft. 9,3 % der Fläche unterliegen sonstigen Nutzungen oder sind nicht genutzt.

Die Bewirtschaftung landwirtschaftlich genutzter Flächen erfolgt nach Maßgabe der Schutzgebietsverordnungen sowie der Einzelanordnungen für NATURA 2000-Gebiete und Naturschutzgebiete, welche direkt auf den Erhalt von Lebensraumtypen, die Ansprüche einzelner schützenswerter Pflanzen- und Tierarten oder den Erhalt und die Verbesserung des Lebensraumes als Trittstein bzw. Wanderkorridor ausgerichtet sind. Ansprüche des Naturschutzes haben Priorität, andere Nutzungsoptionen sind nachgeordnet.

Die Ausgleichszahlungen im Rahmen von NATURA 2000 leisten direkte Beiträge zum Querschnittziel Umweltschutz. Durch den Verzicht bzw. die Beschränkung von Nutzungen wird vor allem eine Verbesserung der Biodiversität gefördert, aber es werden auch Beiträge zur Gewässerqualität und zu den Bereichen Boden und Klima geleistet. Dies schließt auch Ackerflächen mit Bewirtschaftungsauflagen ein. Die Ausgleichzahlung beläuft sich künftig auf grundsätzlich 200 € je Hektar und Jahr (im Kombinationsfall sind Prämienanpassungen möglich). Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln der Europäischen Union (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes - ELER) und des Saarlandes. Dafür sind im SEPL 23-27 Fördermittel in Höhe von 4 Mio. € eingeplant, davon 3,2 Mio.EU-Mittel.

Informationen zur Antragstellung finden Sie hier.

EU-Flagge mit 12 goldenen Sternen auf blauem Grund, rechts daneben in blau der vorgeschriebene Schriftzug "Kofinanziert von der Europäischen Union" EU-Logo für EU-Kofinanzierungen ohne Ergänzungen
Foto: Holger Neisius, MUKMAV

Ansprechpartner für eine Förderung:

Jochen Wack
Stellvertretende Referatsleitung A/5: Zahlstelle ELER/EGFL

Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken

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