Thema: Landwirtschaft
| Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Landwirtschaft

EU-Agrarreserve

Finanzierung von Marktmaßnahmen in außergewöhnlichen Krisensituationen.

Das Bild zeigt das EGFL-Förderlogo: Das EU-Emblem (Blaue Flagge mit einem Kreis aus 12 goldenen Sternen) mit dem Schriftzug "Finanziert von der Europäischen Union" Förderlogo des EGFL 2023-2027
Foto: Holger Neisius, MUKMAV

Die gemeinsame Agrarpolitik (GAP) umfasst in der derzeitigen GAP-Förderperiode auch eine Agrarreserve in Höhe von mindestens 450 Millionen Euro pro Jahr. Diese dient der Bewältigung von außergewöhnlichen Ereignissen, die relevante Marktstörungen auf Ebene der Erzeugung oder des Vertriebs verursachen. In der jüngeren Vergangenheit waren die Vogelgrippe, der Angriffskrieg gegen die Ukraine und ungünstige klimatische Bedingungen, wie Dürre und Überschwemmungen Anlass gewesen, dass die betroffenen EU-Mitgliedstaaten diese Mittel nutzen konnten.

Die EU-Kommision prüft im Einzelfall, ob die Marktstörungen Zuweisungen aus der EU-Agrarreserve rechtfertigen.

Frostschäden Frühjahr 2024 - Hilfen für den Obst- und Weinbau

Obst- und Weinbaubetriebe, die durch das Frostereignis im April 2024 entsprechende Ertragsverluste hinnehmen mussten, können vom 13. Dezember 2024 bis zum 8. Januar 2025 einen Antrag für die EU-Frostbeihilfe beim Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz stellen. Für Rückfragen wenden Sie sich gerne an das Referat B/2. Hier stehen Ihnen für den Weinbau Frau Katrin Hermes und für den Obstbau Herr Kopp Valdivia entsprechend der unten stehenden Kontaktdaten zur Verfügung.

Die Förderung erfolgt auf Grundlage der EU-Durchführungsverordnung für die Sofortbeihilfen (DVO 2024/2675) und der Bundesverordnung (AgrarFrostBeih2024V).

Ab Freitag, den 13.12.2024 bis Mittwoch, den 08.01.2025 können landwirtschaftliche Betriebe im Saarland Anträge für die Krisenbeihilfe "Frostschäden im Obst- und Weinbau 2024" beim Ministerium stellen. Es kann eine Entschädigung für Schäden im Wein- und Obstbau beantragt werden, die durch die Spätfröste im Frühjahr 2024 entstanden sind.

Maßgeblich für die Schadensermittlung ist der Wert des Ertragseinbruchs aufgrund des Frosts in 2024 im Vergleich zu dem Wert der durchschnittlichen Erzeugung der vergangenen 3- oder 5-Jahre. Der Wert des Schadens kann anhand der Umsatzerlöse oder der Naturalerträge nachgewiesen werden. Die Weinbaubetriebe berechnen den beihilfefähigen Betrag anhand der Daten der Traubenerntemeldung und der Flächenangaben aus der EU-Weinbaukartei. Die Nachweise darüber können bei der Landwirtschaftskammer für das Saarland (Kontakt siehe unten) abgefragt werden. Darüber hinaus muss ein Nachweis über die frostgeschädigten sowie von Totalausfall betroffenen Flächen geführt werden. Abschließend sind Nachweise über erhaltene Versicherungsleistungen einzureichen.

Als Fördervorrausetzungen müssen die gesamtbetrieblichen Erträge oder Erlöse im Schadjahr 2024 mindestens 30 % unter dem Durchschnittswert des vergangenen 3- oder 5-Jahreszeitraum liegen und der bereinigte Schaden mindestens 7.500 € betragen.

Unabdingbar ist: Weinbaubetriebe, die einen Antrag auf Frostbeihilfe stellen wollen, müssen ihre Traubenerntemeldung rechtzeitig vor Ablauf der Antragsfrist am 08.01.2025 bei der Landwirtschaftskammer für das Saarland abgeben.

Förderantrag und Unterlagen

Der Förderantrag sowie die Anlagen sind im Folgenden als Download verfügbar.

Reichen Sie den vollständigen Antrag mit Anlagen und Nachweisen in Papierform ein und senden Sie die ausgefüllte Berechnungstabelle zusätzlich an die E-Mail-Adresse wein@umwelt.saarland.de

Antrag auf Krisenbeihilfe Frostschäden im Obst- und Weinbau (PDF, 526KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Anlage zum Krisenbeihilfe-Antrag - Bestätigung des Steuerberaters (PDF, 8KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Berechnungstabelle zur Schadensermittlung (xlsx, 23KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Folgend Referenzwerte für die durchschnittliche Ernte an Wein im Anbaugebiet Mosel Rheinland-Pfalz und Saarland: Referenzwerte für die Durchschnittserträge Wein

Folgend die Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit dem Antragsformular der Krisenbeihilfe Frostschäden im Obst- und Weinbau: Hinweise zum Datenschutz

Ansprechpersonen

im Ministerium für Wein

Katrin Hermes
Referat B/2:
Agrarpolitik, Landwirtschaftliche Erzeugung

Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken

im Ministerium für Obst

Ciro Pablo Kopp Valdivia
Referat B/2:
Agrarpolitik, Landwirtschaftliche Erzeugung

Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken

in der Landwirtschaftskammer für Wein und Obst

Elmar Thewes
Landwirtschaftskammer für das Saarland

In der Kolling 310
66450 Bexbach