Thema: Landwirtschaft
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Extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen

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Europäische Union - Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes Foto: ELER-Verwaltungsbehörde

Grünland hat für das Saarland eine große Bedeutung. Mit aktuell 53% der landwirtschaftlichen Fläche nimmt der Grünlandteil im Saarland mit deutlichem Abstand den bundesweiten Spitzenplatz ein. Die typischen Nutzungsformen des Grünlandes sind Wiesen und Weiden. Beide sind in der Landwirtschaft eine hauptsächliche Futterbasis für die im Saarland so wichtige Milchviehwirtschaft, da das Gras als kostengünstiges Futter in der Milchviehhaltung genutzt werden kann. So können auch Flächen, die ackerbaulich von geringerem Interesse sind, zur Produktion hochwertiger regional erzeugter Lebensmitteln verwendet werden. Gerade Wiederkäuer können Nährstoffe aufschließen, die uns Menschen sonst nicht zur Verfügung stünden. Das ist die effizienteste Nutzung der Sonnenenergie bei gleichzeitiger Vermeidung langer Transportwege für Rohstoffe.

Grünland hat einen positiven Einfluss auf den Schutz der Natur, des Wassers, des Bodens und des Klimas zu erklären. Neben Wald besitzt gerade Grünland eine ganzjährig geschlossene Vegetationsdecke. Für die Umwelt und als Lebensraum hat dies viele positive Effekte:

  • Als Dauerkultur leistet Grünland durch Photosynthese einen hohen Beitrag zur Kohlenstoffbindung – der Boden speichert doppelt so viel organischen Kohlenstoff – und zugleich wird lebenswichtiger Sauerstoff freigesetzt.
  • Im Oberboden entsteht ein mächtiges Wurzelwerk, wodurch guter Humus gebildet wird. Das Bodenleben ist intakt, der Boden wird vor oberflächigem Wasser- und Nähstoffabfluss weitgehend geschützt. Bodenerosion ist auf Grünland ein Fremdwort.
  • Mineralisierungsschübe, die auf Ackerland zu erhöhten Nährstoffausträgen führen können, finden auf Grünland nicht statt. Das ist auch im Sinne des Gewässerschutzes.
  • Im Vergleich zu ackerbaulich genutzten Flächen weist Grünland eine dreifach höhere Vielfalt an Pflanzenarten und damit eine erheblich größere Biodiversität auf.

Grünland hat aber noch einen weiteren positiven Effekt auf die Umwelt: Der Aufwuchs kann auch als regenerative Energiequelle für Biogasanlagen dienen.

Die Bewirtschaftung des Grünlandes erfolgt im Saarland außergewöhnlich extensiv, was zu einem vergleichsweise guten ökologischen Zustand der Flächen im Saarland geführt hat. So erreicht das Saarland beim HNV-Indikator, also beim Anteil der  Flächen mit hohem Naturwert, mit im Schnitt 25% bundesweite Top-Werte. Eine landesweite Erfassung des artenreichen Grünlandes hat ergeben, dass 74% der Flächen außerhalb der FFH-Gebiete, also auf von Landwirten frei bewirtschafteten Flächen, liegen. Gut ein Drittel unseres Wirtschaftsgrünlandes ist von naturschutzfachlicher Bedeutung (FFH-LRT oder § 30 Biotop). Das alles sucht bundesweit seinesgleichen und zeigt, dass sich ein guter ökologischer Zustand und eine landwirtschaftliche Nutzung nicht ausschließen, sondern eher ergänzen.

Trotz der außergewöhnlich extensiven Bewirtschaftung und der dadurch vergleichsweise guten ökologischen Situation der landwirtschaftlichen Flächen im Saarland bestehen punktuelle Defizite, denen mit zielgerichteten Agrarumweltmaßnahmen begegnet werden soll. Zum einen gibt es in erosionsgefährdeten und in wassersensiblen Gebieten Probleme immer wieder Bodenabtrag aufgrund fehlender Bodenbedeckung im Winterhalbjahr. Zum anderen leidet auf den Ackerflächen zwangsläufig die Artenvielfalt, sowohl im floristischen als auch im faunistischen Bereich. Daneben gibt es immer wieder vereinzelte unerwünschte Tendenzen des Grünlandumbruchs, auch auf ökologisch wertvollen Flächen. Nicht zuletzt besteht für die in den Gau-Landschaften prägenden Streuobstwiesen die konkrete Gefahr, dass die Bewirtschaftung aufgegeben wird, dass die natürliche Sukzession einsetzt und die Flächen ihren typischen Charakter verlieren. Bei Verlust der Streuobstbestände geht auch die Biodiversität verloren.

Extensive Dauergrünlandflächen haben, um für eine Förderung infrage zu kommen, bereits einen guten ökologischen Zustand mit hoher Biodiversität. Wenn dieser Zustand erhalten werden kann, wird einem Verlust von Arten und Lebensräumen sowohl in floristischer als auch faunistischer Hinsicht entgegengewirkt. Durch reduzierten Dünge- und Pflanzenschutzmitteleinsatz werden Beiträge zum Boden- und Gewässerschutz geleistet, zudem wird der Stickstoff- und Nährstoffaustrag reduziert. Hinsichtlich des Klimaschutzes wirken Dauergrünlandflächen positiv aufgrund des Humusaufbaus und der Kohlenstoffbindung. Das Saarland wird bei der Auswahl der in Frage kommenden Flächen bevorzugt solche berücksichtigen, die sich in den von der Fachabteilung für Naturschutz empfohlenen Vorranggebieten befinden.

Da ausschließlich wertvolle und artenreiche Dauergrünlandflächen gefördert werden, die bestimmten Lebensraumtypen zuzuordnen sind und auf denen bestimmte Kennarten vorkommen müssen, trägt die extensive Bewirtschaftung von Dauergrünland insbesondere zur Biodiversität bei. Durch den Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutzmittel leistet sie aber auch Beiträge zum Gewässer- und Bodenschutz.

Verpflichtungen

Die Begünstigten verpflichten sich, während des Verpflichtungszeitraums von 5 Jahren, das Dauergrünland im Verpflichtungszeitraum mindestens einmal zu nutzen und auf den betreffenden Dauergrünlandflächen oder den betreffenden beweidbaren Flächen zu verzichten auf:

  • eine wendende oder lockernde Bodenbearbeitung
  • die Anwendung chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel
  • Beregnung
  • Melioration

Das Saarland bietet folgende drei Fördervarianten an. Die unterschiedlichen Fördervarianten werden nicht kumulativ, sondern exklusiv angeboten.

  1. Bei einer Förderung der extensiven Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen auch in Kombination mit der Förderung extensiver Obstbestände nach Kapitel 8.2.5.3.3 auf den betreffenden Dauergrünlandflächen oder den betreffenden beweidbaren Flächen auf die Anwendung von mineralischen Düngemitteln, die Stickstoff enthalten, zu verzichten.
  2. bei einer Förderung der umweltgerechten Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen auf den betreffenden Dauergrünlandflächen / beweidbaren Flächen in einem durch das Saarland flächen- oder gebietsspezifisch festzulegenden Zeitraum zwischen 1. März und 14. Juni jeden Jahres auf Pflegemaßnahmen (z.B. Walzen, Schleppen, Striegeln), Mähen, Nachsäen und die Ausbringung jeglichen Düngers zu verzichten und für beweideten Flächen eine Beweidungsdichte in diesem Zeitraum 1,0 RGV je ha nicht zu überschreiten.
  3. Aufbauend auf einer Förderung nach Nr. 2 können zusätzliche Anforderungen festlegen, die der Erreichung gebietsspezifischer Umweltziele dienen und zu einer höheren Förderung führen. Der Förderempfänger dokumentiert Art und Datum der auf der Fläche vorgenommenen Bewirtschaftungsmaßnahmen. Als weitere zusätzliche Anforderungen kommen insbesondere folgende Auflagen in Betracht:

Für gemähte Flächen:

  • Anlage einer Schonfläche bei der ersten Schnittnutzung, die 10 % der Schlaggröße nicht unterschreiten darf und die überjährig bis zum nächsten Schnittnutzungstermin stehen gelassen wird
  • Verschiebung des Zeitpunkts für den ersten Schnitt: Keine Mahd vor dem 15. Juli
  • Verbot der mineralischen Düngung aller Art

Für beweidete Flächen:

  • Beweidung durch eine bestimmte Nutztierart (z. B. Ziegen),
  • Durchführung eines Pflegeschnittes bis zum Ende des jeweiligen Verpflichtungsjahres.

Das Saarland schließt eine Förderung im Rahmen der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen aus, wenn ein Antragsteller im Rahmen des Greenings nach Art. 43 VO (EU) Nr. 1307/2013 an entsprechenden Maßnahmen teilnimmt.

Ansprechpartnerin im Ministerium:

Vanessa Altmeyer
Referat A/5:
Zahlstelle ELER/EGFL:

Extensive Bewirtschaftung von Dauergrünland; Streuobstförderung; Natura-2000-Ausgleichszahlungen

Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken