Thema: Landwirtschaft
| Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Agrar- und Landentwicklung, Förderangebote, Landwirtschaft

Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete

Hier wird in den ländlichen Raum investiert!

Logo des saarländischen ELER-Programms der Förderperiode 2023-2027: EU-Flagge (12 goldene Sterne auf blauem Grund), Saarlandlogo und der grüne Schriftzug "ELER" Logo des ELER im Saarland 2023-2027
Foto: Holger Neisius, MUKMAV

In Gebieten mit erheblichen naturbedingten oder spezifischen Nachteilen und mit den damit einhergehenden erhöhten Ertragsrisiken ist, ohne Förderung eine Landwirtschaft kaum zu realisieren. Der Erhalt der Flächenbewirtschaftung ist jedoch für das Landschaftsbild prägend und zugleich werden extensivere Bewirtschaftungsformen und diverse Betriebsstrukturen unterstützt.

Große Teile der landwirtschaftlichen Fläche des Saarlandes sind aus naturbedingten Gründen gegenüber anderen Standorten erheblich benachteiligt. Dies ergab eine den Vorgaben der Europäischen Union entsprechende wissenschaftliche Auswertung des Saarlandes. 

Von den im Saarland knapp 77.000 ha tatsächlich landwirtschaftlich genutzter Fläche sind rund 75.000 ha und damit ca. 97 % benachteiligt.

Es handelt sich konkret um die aus naturbedingten Gründen benachteiligten landwirtschaftlichen Flächen der Gemeinden Beckingen, Bexbach, Blieskastel, Bous, Eppelborn, Freisen, Gersheim, Großrosseln, Heusweiler, Homburg, Illingen, Kirkel, Kleinblittersdorf, Lebach, Losheim am See, Mandelbachtal, Marpingen, Merchweiler, Merzig, Namborn, Neunkirchen, Nohfelden, Nonnweiler, Oberthal, Ottweiler, Perl, Püttlingen, Quierschied, Rehlingen-Siersburg, Riegelsberg, Saarbrücken, Saarwellingen, Schiffweiler, Schmelz, Schwalbach, Spiesen-Elversberg, St. Ingbert, St. Wendel, Sulzbach, Tholey, Überherrn, Völklingen, Wadern, Wadgassen, Wallerfangen und Weiskirchen.

Seit 2018 ist zudem das Gebiet der Gemeinde Mettlach als aus spezifischen Gründen benachteiligtes Gebiet anerkannt.

Das Bild zeigt eine Karte der aus naturbedingten oder spezifischen Gründen benachteiligten Gebiete des Saarlandes für die Förderperiode 2023-2027 Karte benachteiligte Gebiete Saarland 2023-2027
Foto: LVGL und MUKMAV (Holger Neisius)

Entsprechendes Kartenmaterial findet sich im Geoportal des Saarlandes unter Themen - (+) Landwirtschaft - (+) Kulissen 2023-2027 - "Aus spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete 2023-2027" sowie "Aus naturbedingten Gründen benachteiligte Gebiete 2023-2027".

Die benachteiligten Gebiete im Saarland wurden im Jahr 2016 einem dreistufigen Verfahren bestimmt und durch die EU-Kommission bestätigt:

  1. Aus erheblichen naturbedingten Gründen benachteiligte Gebiete nach den biophysikalischen Einzelkriterien
  2. Aus erheblichen naturbedingten Gründen benachteiligte Gebiete nach der Kombination verschiedener Abgrenzungskriterien
  3. Benachteiligte Gebiete nach der sogenannten Feinabstimmung. Diese Feinabstimmung wurde im Jahr 2022 durch die Eberhard-Karls-Universität Tübingen auf wissenschaftlicher Basis nach dem von der EU genehmigten Verfahren aktualisiert.

Um die Wirksamkeit einer zielgerichteten Agrarpolitik sicherzustellen, sollen den Landwirten die zusätzlichen Kosten und Einkommensverluste infolge der naturbedingten Benachteiligung zumindest teilweise ausgeglichen werden. Daher wurde das wirtschaftliche Ausmaß der naturbedingten Benachteiligung durch das Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL) im Auftrag des Saarlandes auf wissenschaftlicher Grundlage berechnet. Demnach beträgt der wirtschaftliche Nachteil für die betroffenen saarländischen Landwirte im Schnitt jährlich 274 € / ha.

Als Ausgleichzulage erhalten saarländische Landwirte jährlich 40 € / ha landwirtschaftliche Fläche (einheitlich für Acker- und Grünlandflächen) für die ersten 100 ha eines Betriebes. Für die über 100 ha hinausgehende Fläche eines Betriebes wird grundsätzlich keine Ausgleichszulage gezahlt. Die Maßnahme kann jahresbezogen mit zusätzlichen nationalen Mitteln (top-up’s) verstärkt werden. Die Entscheidung hierüber wird jährlich neu auf der Grundlage tatsächlich verfügbarer nationaler Mittel getroffen. In diesem Fall können im ersten Schritt auch über 100 ha hinausgehende Flächen eines Betriebes mit 25 € / ha gefördert werden, soweit die verfügbaren Mittel ausreichen. In diesem Fall werden maximal 250 ha je Betrieb gefördert.

Aus verwaltungsökonomischen Gründen werden Betriebe von der Förderung ausgeschlossen, wenn Ihre Prämie unter 250 € / Jahr betrüge.

Mit diesen zum weit überwiegenden Teil aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) finanzierten Zahlungen werden eine flächendeckende Landbewirtschaftung und damit auch die Erhaltung der saarländischen Kulturlandschaft unterstützt. Im SEPL 23-27 sind dafür Fördermittel in Höhe von 11 Mio. € eingeplant (100% EU-Mittel)

Durch die Aufrechterhaltung der an die saarländischen Standortbedingungen angepassten, überwiegend extensiven Bewirtschaftungsmethoden wird den Belangen des Umweltschutzes Rechnung getragen. Extensiv genutzte Flächen weisen eine besonders hohe Strukturvielfalt und landschaftliche Eigenart auf. Insbesondere naturschutzfachlich wertvolle Flächen bedürfen einer gezielten Pflege und Beweidung, denn durch diese Bewirtschaftung entstehen Strukturmerkmale wie Weiden, Triebwege und spezielle Biotoptypen, welche die Diversität von Arten und Landschaften fördern.

Ansprechpartner:

Für Grundsatzfragen, einschließlich der Gebietsabgrenzung:

Franziska Nicke
Referatsleiterin B/2:
Agrarpolitik, Landwirtschaftliche Erzeugung

Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken

Für die Antragsstellung:

Jochen Wack
Stellvertretende Referatsleitung A/5: Zahlstelle ELER/EGFL

Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken