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Thema: Soziales Leben

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| Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie | Barrierefreiheit, Gleichstellung, Menschen mit Behinderung, Soziales

Teilhabe am Arbeitsleben

Ein wesentliches Recht, das die UN-Behindertenrechtskonvention präzisiert, ist das Recht auf Zugang zur Arbeitswelt. Arbeit zu finden und den Arbeitsplatz sowie die Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten, sind wichtige Voraussetzungen für eine gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen am Leben in der Gesellschaft.

Die Leistungen, die im Saarland zur Teilhabe am Arbeitsleben vorgehalten werden, gestaltet sich vielseitig. Hierzu gehören

  • Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)
  • Andere Leistungsanbieter
  • Budget für Arbeit
  • Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt

Werkstätten für behinderte Menschen im Saarland

Menschen mit Behinderung, die nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eingegliedert werden können, sollen soweit wie möglich auch die Chance erhalten, am Arbeitsleben teilzuhaben. Hierzu leisten die Werkstätten für behinderte Menschen mit ihren Förder-, Bildungs- und Arbeitsangeboten einen wichtigen Beitrag.

Die Werkstätten bieten den behinderten Menschen insbesondere

  • eine berufliche Bildung und Qualifizierung,
  • eine Beschäftigung auf einem geeigneten Werkstattarbeitsplatz sowie
  • Unterstützung beim Wechsel in einen Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarkts.

Das Saarland verfügt über ein bedarfsgerecht ausgebautes Netz von Werkstätten mit einem differenzierten Angebot an Werkstattplätzen.

Die Broschüre „Das Schönste im Leben ist, normal zu sein - Die Werkstätten für behinderte Menschen im Saarland“ informiert über die Arbeit und die Angebote der Werkstätten (zu erhalten bei der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten).

Anderer Leistungsanbieter

Das Bundesteilhabegesetz eröffnet alternative Beschäftigungsmöglichkeiten zur Beschäftigung in einer Werkstatt. Die Alternative besteht darin, dass die Menschen mit Behinderung die ihnen zustehenden Leistungen nicht nur in der Werkstatt, sondern auch außerhalb bei sogenannten „Anderen Leistungsanbietern“ in Anspruch nehmen können.

Der „Andere Leistungsanbieter“ kann eigene Beschäftigungsmöglichkeiten anbieten oder aber die Betreuung in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes übernehmen.

Budget für Arbeit

Eine Möglichkeit für Menschen mit Behinderung auf dem Weg zum allgemeinen Arbeitsmarkt.

Mit dem „Budget für Arbeit“ (BfA) hat das Bundesteilhabegesetzes (BTHG) eine neue Möglichkeit für eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt geschaffen. Das Budget für Arbeit ist eine Leistungsform, die eine Alternative zur Beschäftigung im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) darstellt.

Voraussetzung für die Gewährung eines Budgets für Arbeit ist, dass der Budgetnehmende einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz mit einer tarifvertraglichen oder ortsüblichen Entlohnung hat.

Das Budget für Arbeit umfasst einen Lohnkostenzuschuss an die Arbeitgeberin bzw. an den Arbeitgeber sowie die Aufwendungen der erforderlichen Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz.

Zum anspruchsberechtigten Personenkreis gehören insbesondere:

  • Menschen mit einer seelischen Behinderung, die nicht in einer WfbM arbeiten wollen und
  • Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderungen, die sich gezielt auf ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes vorbereiten möchten.

Allgemeiner Arbeitsmarkt

Inklusion bedeutet in der Arbeitswelt: Menschen mit Behinderung haben dieselben Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt wie andere Jobsuchende. Ob in Betrieben, Verwaltungen oder Organisationen: Menschen mit und ohne Behinderung arbeiten selbstverständlich miteinander. Vorgesetzte leben Akzeptanz, Fairness und gegenseitige Hilfsbereitschaft vor. Dabei werden Beschäftigte mit Behinderung nicht „bevorzugt“, sondern so unterstützt, dass sie eine bestmögliche Leistung erbringen können.

Der Teilhabe am Arbeitsleben kommt dabei eine Schlüsselrolle zu. Für behinderte Menschen ist die Integration in das Berufs- und Erwerbsleben besonders wichtig. Aus diesem Grunde erhalten Menschen mit Behinderung gezielte und umfassende Hilfestellung.

Wichtigste Anlaufstelle für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bzw. Beschäftigte mit Behinderung ist das Inklusionsamt beim Landesamt für Soziales.

Das Inklusionsamt beim Landesamt für Soziales bietet Beratung zu allen Fragen rund um die begleitenden Hilfen für Menschen mit Behinderung, die Sicherung bestehender Arbeitsverhältnisse, den Kündigungsschutz und die Ausgleichsabgabe, außerdem Begleitung und finanzielle Förderung.

Die Begleitende Hilfe im Arbeitsleben sind alle Maßnahmen und Leistungen, die erforderlich sind, um schwerbehinderten Menschen die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Das umfasst:

  • finanzielle Leistungen an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
  • finanzielle Leistungen an schwerbehinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
  • fachliche Beratung
  • psychosoziale Betreuung schwerbehinderter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Entgeltaufstockung Werkstätten

Entgeltaufstockung für Beschäftigte Behinderte Menschen in Werkstätten und bei anderen Leistungsanbietern.

Gemeinsame Fördergrundsätze

Antrag auf Gewährung eines Zuschusses

Nähere Informationen erhalten Sie beim Landesamt für Soziales

Das Bild zeigt das Gebäude des Landesamt für Soziales in der Seitenansicht

Landesamt für Soziales

Hochstraße 67
66115 Saarbrücken

Das ist das Logo des Landesamtes für Soziales

Situation auf dem Arbeitsmarkt

  • Vorsichtiger Aufwärtstrend: Bundesweit ist die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung stetig gestiegen – und zwar stärker als die Zahl betroffener Menschen in der Bevölkerung. (Quelle: Bundesagentur für Arbeit, „Der Arbeitsmarkt in Deutschland – Die Arbeitsmarktsituation von schwerbehinderten Menschen“, Mai 2018)
  • Arbeitslose Menschen mit Schwerbehinderung sind gut qualifiziert. 60 Prozent hatten 2017 einen Berufs- oder Hochschulabschluss. Rund 40 Prozent suchten eine Helfertätigkeit. Bei arbeitslosen Menschen ohne Schwerbehinderung liegt dieser Anteil bei 45 Prozent. (Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Arbeitsmarktsituation von schwerbehinderten Menschen“, Mai 2018)
  • Trotzdem finden Menschen mit Schwerbehinderung nach wie vor seltener eine Stelle am ersten Arbeitsmarkt.
  • Unternehmen, die ihre Pflichtquote bei der Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung nicht erfüllen, müssen eine Ausgleichsabgabe entrichten.
  • Unter anderem aus Mitteln der Ausgleichsabgabe werden Menschen mit Behinderung und Arbeitgeber finanziell gefördert. Ein wichtiger Posten dabei sind die Beschäftigungssicherungszuschüsse. Sie gleichen besondere Belastungen aus, die mit der Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung entstehen können. Link: Richtlinien außergewöhnliche Belastungen; Auch Beschäftigte mit Schwerbehinderung können finanziell unterstützt werden, zum Beispiel wenn sie eine Arbeitsassistenz brauchen. Link: Richtlinie Arbeitsassistenz
  • Fördermöglichkeiten aus der Ausgleichsabgabe bestehen für die Gründung von Inklusionsbetrieben. Link: Richtlinien Inklusionsbetriebe

Das Saarland verlängert die Förderung aus dem Bund-Länder-Programm „Initiative Inklusion“ aus Mitteln des Sondervermögens Ausgleichsabgabe bis zum 31.12.2022. Die Fördersumme für jeden neuen Arbeits- oder Ausbildungsplatz beträgt bis zu 10.000 Euro.

Dolmetscherzentrale  - Vermittlung von Dolmetscher für hörbehinderte Menschen

Im Saarland vermittelt der Integrationsfachdienst Gebärdensprachdolmetscher/Innen oder Schriftdolmetscher/Innen wenn sie im Arbeitsleben benötigt werden.
Hierzu zählen Einsätze bei Personal- bzw. Betriebsversammlungen, Schulungen beziehungsweise Unterweisungen, Gesprächen mit Vorgesetzten beziehungsweise Arbeitgebern.

Ansprechpartner

Integrationsfachdienst
Großherzog-Friedrich-Straße 11
66111 Saarbrücken
Telefon: +49(0)681/38912-54
Fax: +49(0)681/38912-11
pehl@ifd-saarland.de

Darüber hinaus sieht sich der Integrationsfachdienst als Anlaufstelle für alle Menschen und jede Einrichtung beziehungsweise Behörde, die zur besseren Verständigung mit gehörlosen beziehungsweise schwerhörigen Menschen einen Dolmetscher/in benötigt.

Zu diesem Zweck stellt der Integrationsfachdienst  Informationen/Dolmetscherlisten zur Verfügung, die eine unproblematische Beauftragung ermöglichen.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auch über die Internetseiten der Landesarbeitsgemeinschaft  der Gebärdensprachdolmetscher Saarland sowie der Schriftsprachdolmetscher Saar:

www.gsd-saarland.de
www.schriftdolmetscher-saar.de

Menschen mit einer Hörbehinderung aber auch Vertreter/Innen von Behörden, Krankenkassen, Schulen usw. können direkt Kontakt mit einem Gebärdensprachdolmetscher/In bzw. Schriftdolmetscher/In aufnehmen.  Die weitere Klärung des Dolmetschereinsatzes (Ort, Zeit, Kosten) erfolgt dann zwischen Gebärdensprachdolmetscher/In bzw. Schriftdolmetscher/In und dem Auftraggeber.

Inklusionspreis

Inklusion sichert Unternehmen Vorteile!

Das große Potenzial von Menschen mit Behinderungen erkennen immer mehr Unternehmen. Aus gutem Grund, denn Inklusion hat viele Vorteile: Sie trägt zur Fachkräftesicherung bei, sie stärkt die Vielfalt im Betrieb – und ist damit ein wichtiger Wettbewerbsfaktor. Viele Arbeitgeber:innen setzen daher auf Inklusion und unterstreichen damit ihre Arbeitgebermarke.

Diese guten Erfahrungen will der saarländische Inklusionspreis sichtbar machen: Er prämiert vorbildliche Praxisbeispiele in der Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen sowie in der Weiterbeschäftigung leistungsgewandelter Mitarbeitender.

Hier können Sie den Info-Flyer und den Teilnahme-Bogen herunterladen:

Teilnahme-Bogen (PDF, 0,14 MB)

Flyer zum Inklusionspreis 2021

Kerstin Schikora
Referatsleiterin B1

Franz-Josef-Röder-Straße 23
66119 Saarbrücken

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