Thema: Wasser
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Hochwasservorsorge = Eigenvorsorge

Was kann ich als Bürger tun?

Überschwemmungen sind Teil des natürlichen Wasserkreislaufes und können nicht immer verhindert werden. Zu Schäden kommt es erst, wenn der Mensch betroffen ist. Am wichtigsten sind daher Vermeidung und Vorsorge. Bestehende Gebäude, die von Überschwemmungen bedroht sind, sollten so genutzt werden, dass keine großen Schäden entstehen können. Einen wesentlichen Teil der Hochwasservorsorge bildet die Eigenvorsorge von Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Kulturinstitutionen.

Lassen Sie Sich von einem Fachmann beraten, wie Sie Ihr Haus besser gegen eindringendes Wasser schützen. Schon bei Planung und Bau können Sie Maßnahmen treffen, zum Beispiel auf einen Keller verzichten und geeignete Baumaterialien verwenden. Aber auch an bestehenden Gebäuden lässt sich viel erreichen, beispielsweise über den Einbau von Rückschlagklappen oder mobile Einrichtungen zur Abdichtung von Kellerschächten oder Türen.
Die klassische Wohngebäudeversicherung deckt nur Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasser ab, die Hausratversicherung darüber hinaus noch Einbruch.

Die meisten Eigentümer/Mieter besitzen zwar eine Wohngebäude- bzw. Hausratversicherung, die sie gegen Sturm- und Hagelschäden schützt, verzichten aber auf umfangreichen Naturgefahrenschutz durch eine Elementarschadenversicherung. Aber genau diese Elementarschadenversicherung schützt vor den finanziellen Folgen von Naturereignissen wie Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbrüchen. Sie wird überwiegend als optionaler Zusatzbaustein zur Hausrat- und Wohngebäudeversicherung angeboten.

Die versicherten Naturgefahren sind wie folgt definiert:

Überschwemmung ist die Überflutung des Grund und Bodens des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen v on Oberflächenwasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern, Witterungsniederschläge oder durch Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche infolge einer der beiden zuvor genannten Formen.

Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt.

Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im Erdinnern ausgelöst wird.

Erdsenkung / Erdfall ist eine naturbedingte Absenkung des Erdbodens über naturbedingten Hohlräumen.

Erdrutsch ist ein naturbedingtes Abrutschen oder Abstürzen von Erd- oder Gesteinsmassen.

Schneedruck ist die Wirkung des Gewichts von Schnee- oder Eismassen.

Lawinen sind an Berghängen niedergehende Schnee- oder Eismassen einschließlich der bei ihrem Abgang verursachten Druckwelle.

Vulkanausbruch ist eine plötzliche Druckentladung beim Aufreißen der Erdkruste, verbunden mit Lavaergüssen, Asche-Eruptionen oder dem Austritt von sonstigen Materialien und Gasen.

Muster für interessierte Kommunen, örtliche Informationen werden vom Umweltministereium eingefügt. Bitte füllen Sie dazu de Gemeindeinformationen aus und beachten Sie die roten Textfelder für die Bilder. Senden Sie dies an h.scheer@umwelt.saarland.de