Wasserrahmenrichtline (WRRL)
"Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss."
(Erster Erwägungsgrund der Wasserrahmenrichtlinie)
Wasser spielt seit je her eine besondere Rolle für die Menschen. Wasser ist Existenzgrundlage und Quelle des Lebens. Es verbindet alle Ökosysteme und kennt weder staatliche noch politische Grenzen – deshalb haben alle Menschen die Verantwortung für die Bewahrung der Ressource Wasser als Lebensgrundlage für jetzige und kommende Generationen.
Mit der im Dezember 2000 von der Europäischen Gemeinschaft verabschiedeten Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik, kurz „EG-Wasserrahmenrichtlinie“ (WRRL) stellen sich die Mitgliedsstaaten der EU dieser Aufgabe.
Ein Download des Dokumentes steht Ihnen im Bereich Rechtliche Grundlagen zur Verfügung.
Die WRRL vereinheitlicht europaweit die Ziele für den Gewässerschutz auf einem hohen Niveau. Sie ordnet, vereinheitlicht und vernetzt den Schutz aller Gewässer - vom Grundwasser, über die Seen und Fließgewässer. Der Schutz ist auf eine Zustandsverbesserung der ober- und unterirdischen Gewässer und deren nachhaltiger Nutzung ausgerichtet.
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