Thema: Wasser
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Grundwasserüberwachung

Im Sinne eines vorsorgenden Grundwasserschutzes und einer nachhaltigen Grundwasserbewirtschaftung werden vom Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz die Qualität und der mengenmäßige Zustand des Grundwassers überwacht. Für die sich daraus ergebenden vielfältigen Aufgaben werden im Saarland neben landeseigenen Messstellen auch Förderbrunnen der öffentlichen Wasserversorgung und Brunnen, sowie Messstellen von Firmen und Privatpersonen herangezogen.

Regelmäßige Grundwasseruntersuchungen finden an ausgewählten Messstellen statt. Diese lassen sich in verschiedenen Messnetzen, die auf unterschiedliche Aufgaben und Untersuchungsziele ausgerichtet sind, zusammenfassen (s.u.).

Die Erfassung der Analysedaten erfolgt in der Grundwasserwasserdatenbank des Saarlandes.

WRRL-Messnetz

Mit der Einführung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG) wurde ein europaweiter Gemeinschaftsrahmen für den Schutz und die Bewirtschaftung aller Gewässer geschaffen. Im Bereich Grundwasser wurde die EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) durch die Grundwasserrichtlinie (Richtlinie 2006/118/EG) ergänzt, welche durch die Grundwasserverordnung (GrwV) in nationales Recht umgesetzt wurde. Das zentrale Ziel der WRRL für das Grundwasser ist der „gute chemische und mengenmäßige Zustand“. Die Beurteilung des mengenmäßigen und des chemischen Zustands des Grundwassers erfolgt auf Ebene der Grundwasserkörper. Gemäß Artikel 2 Ziffer 12 EG-WRRL beschreibt ein Grundwasserkörper ein abgegrenztes Grundwasservolumen innerhalb eines oder mehrerer Grundwasserleiter. Für das Saarland wurden 16 Grundwasserkörper abgegrenzt.

Das saarländische WRRL-Messnetz umfasst im Grundwasser 49 Messstellen. Dazu zählen ausgebaute Bohrungen wie Brunnen und Grundwassermessstellen, sowie natürliche Grundwasseraustritte in Form gefasster Quellen. Die Beprobung der Messstellen erfolgt aktuell vierteljährlich und umfasst neben Nitrat 109 weitere Parameter, darunter eine Vielzahl von Pestiziden, organische Verbindungen und Metallen. Zur Bestimmung des mengenmäßigen Zustandes findet zudem in 36 dieser Grundwassermessstellen (Bohrungen) die stündliche Aufzeichnung des Wasserstandes mittels Datenloggern statt.

Weiterführende Informationen zur WRRL sowie die Beurteilung des mengenmäßigen und des chemischen Zustandes der Grundwasserkörper sind im Menüpunkt Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) einzusehen.

WRRL-Messnetz WRRL-Messnetz
WRRL-Messnetz Foto: LUA

EUA-Messnetz

Zur Erfüllung der Berichtspflichten gegenüber dem Umweltbundesamt bzw. der europäischen Umweltagentur (EUA) betreiben die Bundesländer das sogenannte EUA-Messnetz. Dieses wurde so angelegt, dass durch die Messstellen die Verteilung der Landnutzung (Siedlung, Wald, Grünland, Acker und Sonderkulturen) repräsentativ abgebildet wird. Die Daten dieser bundesweit rund 1200 Messstellen sollen somit einen zuverlässigen Überblick über die Grundwasserbeschaffenheit in Deutschland gewährleisten.

Das saarländische EUA-Messnetz setzt sich gemäß der Flächengröße des Saarlandes aus neun Messstellen zusammen, deren Daten entsprechend den Vorgaben der „Verwaltungsvereinbarung über den Datenaustausch im Umweltbereich zwischen Bund und Ländern“ aufbereitet und dem Umweltbundesamt zur Verfügung gestellt werden.

Um ebenso den Anforderungen der EG-Nitratrichtlinie 91/676/EWG gerecht zu werden, wurden diejenigen Messstellen des EUA-Messnetzes ausgewählt, in deren Einzugsgebiet die Nutzungseinflüsse von Acker, Grünland und Sonderkulturen dominieren. Dieses Teilmessnetz „Landwirtschaft“ (EU-Nitratmessnetz) umfasst bundesweit ca. 700 Messstellen. 

Die Beprobung der Messstellen erfolgt aktuell vierteljährlich und umfasst neben Nitrat 109 weitere Parameter, darunter eine Vielzahl von Pestiziden, organischen Verbindungen und Metallen.

EU-Nitrat-Messnetz EU-Nitrat-Messnetz
EU-Nitrat-Messnetz Foto: LUA

Rohwasser-Messnetz

Im Saarland wird Trinkwasser ausschließlich aus Grundwasser gewonnen. Der Begriff „Rohwasser“ definiert dabei das geförderte unbehandelte Grundwasser, bevor es gereinigt und aufbereitet wird.

Gemäß dem Saarländischen Wassergesetz sind die Unternehmen der öffentlichen Trinkwasserversorgung verpflichtet, die Beschaffenheit des Rohwassers zu untersuchen bzw. untersuchen zu lassen und die Untersuchungsergebnisse dem Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz jährlich zu übermitteln (SWG § 13a Verpflichtung zur Selbstüberwachung). Häufigkeit und Umfang der Rohwasseruntersuchung regelt die Rohwasseruntersuchungsverordnung (RUV). Derzeit werden im Rahmen des Rohwasser-Messnetzes 284 Förderbrunnen und 21 Quellen jährlich auf 32 Parameter (u. a. Nitrat, Eisen, Coliforme Keime) untersucht (Stand: August 2018). Neben diesem festen Basis-Parametersatz, werden vom Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz weitere Untersuchungsparameter wie z. B. Pflanzenschutzmittel und Metaboliten, bei denen auf Grund der Anwendung eine Gefährdung des Grundwassers im Einzugsgebiet oder im festgesetzten Wasserschutzgebiet der Wassergewinnungsanlage zu besorgen ist, festgelegt.

Die so ermittelten Daten dienen dem Ziel kurz- und langfristige Veränderungen der Grundwasserqualität frühzeitig erkennen und darauf reagieren zu können. Während Grundwassermessstellen eine punktuelle Einschätzung der Grundwasserbeschaffenheit liefern, repräsentieren Rohwasseruntersuchungen das Einzugsgebiet eines in Betrieb befindlichen Förderbrunnens und lassen somit großräumigere Aussagen zur Grundwasserbeschaffenheit zu.

Rohwasser-Messnetz Rohwasser-Messnetz
Rohwasser-Messnetz Foto: LUA

Messnetz „Grubenflutung Warndt“

Zur Überwachung der Auswirkungen des Grubenwasseranstieges im Warndt wurden 2017/2018 fünf Messstellen niedergebracht. Diese befinden sich an drei Standorten, an denen potentiell als erstes mit einem möglichen Übertritt von Grubenwasser in den Hauptgrundwasserleiter zu rechnen ist. An zwei Standorten wurden Doppelmessstellen errichtet, von denen jeweils eine den Hauptgrundwasserleiter und eine das Karbon im Bereich des gefluteten Grubengebäudes erschließt. Durch Vergleich der chemischen Zusammensetzung lassen sich Rückschlüsse auf eine mögliche Vermischung beider Wässer ziehen. Nach Auswertung der ersten Untersuchungen scheint der Hauptgrundwasserleiter von Grubenwasser bisher unbeeinflusst zu sein. Die Beprobung erfolgt aktuell vierteljährlich und umfasst 120 Parameter.

Grubenwasser-Messnetz Grubenwasser-Messnetz
Grubenwasser-Messnetz Foto: LUA

Emittentenmessnetze

Auf das Grundwasser wirken eine Vielzahl von potentiellen Gefahren (Emittenten) ein, welche die Beschaffenheit nachteilig verändern können.

Hierzu zählen u.a.:

  • Altlasten und unsachgemäßer Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
  • Betriebe und Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
  • Deponien und Halden
  • Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln

Die Auswirkungen landwirtschaftlicher Flächennutzungen auf die Grundwasserbeschaffenheit werden im Rahmen des Rohwasser-, des WRRL- sowie des EUA-Nitrat-Messnetzes umfangreich analysiert, kontrolliert und ausgewertet.

Je nach Ausmaß und Schadstoff können sich Altlastenkontaminationen oder Verunreinigungen durch den unsachgemäßen Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nicht nur auf den Boden, sondern auch auf das Grundwasser auswirken. Daher sind bei der Erkundung von Verdachtsflächen Grundwasseruntersuchungen eine bewährte Methode zur Beurteilung des Wirkungspfades Boden à Grundwasser. Ist der Verdacht eines Grundwasserschadens bestätigt, liefern regelmäßige Grundwasseruntersuchungen (Grundwassermonitoring) Erkenntnisse über die Effektivität und den Fortschritt der gewählten Sanierungsmaßnahmen. Die Häufigkeit der Untersuchungen und das Parameterspektrum werden für jede Erkundung bzw. Sanierung einzelfallbezogen festgelegt. Die häufigsten Kontaminanten stammen dabei aus den Stoffgruppen LHKW (leichtflüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe), MKW (Mineralölkohlenwasserstoffe), PAK (Polyaromatische Kohlenwasserstoffe) und AKW (aromatische Kohlenwasserstoffe).

Zur Feststellung, ob von einer Deponie die Möglichkeit einer schädlichen Verunreinigung des Grundwassers ausgeht, ist der Deponiebetreiber gemäß Deponieverordnung (§12 Abs. 3) verpflichtet, bis zum Ende der Nachsorgephase Grundwasseruntersuchungen durchzuführen. Für die Überwachung muss gemäß Deponieverordnung (Anhang 5, Punkt 3.1.1) mindestens eine Grundwassermessstelle im Zustrom und eine ausreichend große Anzahl von Messstellen, mindestens jedoch zwei, im Abstrom betrieben werden. Die Untersuchungen erfolgen während der Ablagerungsphase in der Regel vierteljährlich und in der Nachsorgephase halbjährlich. Der Analyseumfang richtet sich nach der jeweiligen Deponiesituation (standortspezifische Besonderheiten, Abfallart).

Ebenso wie bei Deponien findet auch bei Bergehalden ein Grundwassermonitoring statt. Diese stellen auf Grund ihres abgelagerten Materials („Berge“ = taubes, nicht verwertbares Nebengestein, welches z.B. beim Steinkohleabbau unvermeidbar anfällt) eine potentielle Gefahr für das Grundwasser dar. Typisch für Bergehalden sind Verwitterungsprozesse (Pyrit-Oxidation), welche zur Versauerung der Sickerwässer und damit verbunden zur Lösung von Metallen und zur Erhöhung der Salzfrachten führen.

Durch die kontinuierliche Überwachung lassen sich die Einflüsse, welche von Bodenverunreinigungen, Deponien bzw. Bergehalden ausgehen, erkennen und falls erforderlich Gegenmaßnahmen einleiten.

Wasserstandsmessnetz

Zur quantitativen Überwachung des Grundwassers betreibt das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz ein Grundwasserstandsmessnetz. Dieses umfasst 47 Messstellen, in denen stündlich mittels Datenlogger der Grundwasserstand aufgezeichnet wird. Die Daten dieser Messstellen dienen u. a. zur Überwachung des mengenmäßigen Zustands der Grundwasserkörper im Sinne der WRRL.

Durch die Beobachtung der Grundwasserstände lassen sich Informationen bzgl. der Fließrichtung und des Grundwasserdargebotes ableiten sowie die räumlichen Auswirkungen von Grundwassernutzungen überwachen. 

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Kontakt:

Fachbereich 2.1 - Gebiets- und anlagenbezogener Grundwasserschutz