Thema: Wasser
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Wasserschutzgebiete

Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel, denn ohne Wasser kann der Mensch nur wenige Tage überleben! Da Trinkwasser aber nur begrenzt verfügbar und qualitativ sehr empfindlich ist, müssen wir es besonders sorgsam schützen. Deshalb gibt es für Öffentliche Trinkwassergewinnungsanlagen ein Wasserschutzgebiet, das in drei Zonen unterteilt ist:

 

Zone I

Fassungsbereich einer Bohrung, Quellfassung  

Zone II

Die Abgrenzung erfolgt nach der aus den hydrogeologischen Bedingungen berechneten Fließdauer des Grundwassers. Diese beträgt von der Grenze der Zone II bis zur Förderanlage 50 Tage. Diese Zone ist besonders vor Belastungen durch pathogene Keime und Parasiten zu schützen, da diese in die Förderanlage gelangen können.

Zone III

Hierbei handelt es sich um den nach hydrogeologischen Gesichtspunkten abgegrenzten Einzugsbereich der Förderanlage. Verunreinigungen durch langlebige chemische Stoffe innerhalb dieses Gebietes können im Laufe der Zeit in die Förderanlage gelangen, so dass besondere Schutzmaßnahmen gegen das Eindringen dieser Stoffe erforderlich sind.

Für jedes Schutzgebiet wird eine Schutzgebietsverordnung erlassen, in der je nach Schutzgebietszone bestimmte Handlungen und Anlagen verboten sind bzw. unter Genehmigungsvorbehalt gestellt werden.

Bei der Ausweisung von Wasserschutzgebieten werden die verschiedenen Gefährdungspotenziale und die individuellen geologischen Randbedingungen berücksichtigt, so dass die Schutzgebietsverordnungen der verschiedenen Schutzgebiete sich unterscheiden. Die Beurteilung erfolgt nach dem Arbeitsblatt W 101 des DVGW (siehe Link unten).

Die aktuellen saarländischen Wasserschutzgebiete stellt das Geoportal des Saarlandes für Sie zur Verfügung.

Link:

Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfachs e.V. : DVGW

Kontakt:

Fachbereich 2.1 - Gebiets- und anlagenbezogener Grundwasserschutz

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