Thema: Wasser
| Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Wasser

Die Europäische Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie

(HWRM-RL)

Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben am 23.10.2007 die EU-Richtlinie 2007/60/EG über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken verabschiedet.
Die Richtlinie verfolgt das Ziel, die nachteiligen Auswirkungen von Hochwasser auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt sowie auf Wirtschaft, Infrastruktur und Kultur zu verringern.
Durch das „Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts“ (WHG) wurden die Anforderungen der HWRM-RL in deutsches Recht umgesetzt. In einem abgestuften Verfahren werden dabei zuerst aufgrund leicht verfügbarer Informationen die potenziellen signifikanten Hochwasserrisiken ermittelt. In den so bestimmten Risikogebieten erfolgt bis 2013 die Erstellung detaillierter Hochwassergefahren- und -risikokarten. In den darauffolgenden beiden Jahren werden von allen Beteiligten gemeinsam Hochwasserrisikomanagementpläne mit angemessenen Zielen zur Verringerung der Hochwasserrisiken erarbeitet:
  
1. Vorläufige Bewertung der Hochwasserrisiken bis zum 22.12.2011
2. Erstellung von Hochwassergefahren- und -risikokarten bis zum 22.12.2013
3. Erarbeitung von Hochwasserrisikomanagementplänen bis zum 22.12.2015

Die Ergebnisse aller drei Schritte sind öffentlich zu machen und alle sechs Jahre zu überprüfen bzw. zu überarbeiten.
Im Einzelnen sieht die Richtlinie vor:
 
1. Die vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos erfolgt auf der Grundlage vorhandener Informationen und Daten, wie der Topographie und Flächennutzung, aber auch der Beschreibung von Hochwasserereignissen der Vergangenheit und ihren Auswirkungen. Auf Grundlage dieser Daten werden die Gewässerabschnitte identifiziert, für die ein potenzielles signifikantes Hochwasserrisiko besteht oder für wahrscheinlich gehalten werden kann.
 
2. Die Mitgliedstaaten erstellen Hochwassergefahren- und -risikokarten für die Gebiete mit potenziell signifikantem Hochwasserrisiko.
Darin sind
- extreme Hochwasserereignisse,
- mittlere Hochwasserereignisse (voraussichtliches Wiederkehrintervall ≥ 100 Jahre)
- und ggf. Hochwasser mit hoher Wahrscheinlichkeit darzustellen.
 
Die Gefahrenkarten enthalten Angaben über das Ausmaß der Überflutungen (Wassertiefen). In den Risikokarten werden potenzielle hochwasserbedingte nachteilige Auswirkungen, wie z.B. die gefährdeten Einwohner, die betroffenen Nutzungen und Gefahren für die Umwelt angegeben.
 
3. Auf diesen Vorarbeiten aufbauend werden Hochwasserrisikomanagementpläne erstellt. Diese umfassen Maßnahmen zur Verringerung der Wahrscheinlichkeit des Auftretens von Hochwasser und zur Minderung der Folgen. Schwerpunkte des Hochwasserrisikomanagements sind Vermeidung, Schutz und Vorsorge, einschließlich Hochwasservorhersage und -warnung.

Das wichtigste Instrument für die Erarbeitung von Maßnahme sind im Saarland die Hochwasserpartnerschaften (HWP), die in den verschiedenen Workshops zu unterschiedlichen Themen des Hochwasserrisikomanagements erfolgt. Hier diskutieren die Mitarbeiter*innen des Ministeriums für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz gemeinsam mit den zuständigen Akteuren Maßnahmen zur Minimierung der Hochwasserrisiken und stimmen diese ab.

Die Umsetzung der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie ist mit der Wasserrahmenrichtlinie eng abzustimmen und zu koordinieren, insbesondere bezüglich der Bewirtschaftungspläne sowie der Öffentlichkeitsbeteiligung

Kontakt im Ministerium

Dr. Manuela Gretzschel
Referat E/2:
Wasser und Abwasser

Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken

Carmen Fey
Referat E/2, Wasser und Abwasser

Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken