Thema: Wasser
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Wasser

Aktion Wasserzeichen

Hier wird an einem Parkplatz gezeigt wie die Fremdwasserentflechtung funktionieren kann, in dem hier Wasserdurchlässige Pflastersteine verlegt wurden. Fremdwasserentflechtung am Beispiel eines Parkplatzes
Hier wurde der Parkplatz mit Rasengitter-Steinen befestigt, dadurch kann das Niederschlagswasser ungehindert im Boden versickern. Foto: Daniel Bittner, MUKMAV

Für die Aktion Wasserzeichen stehen in den Jahren 2021 bis 2025 insgesamt rund 10 Millionen Euro zur Verfügung, von denen etwa neun Millionen direkt den Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen. Seit 1996 bietet die Aktion Wasserzeichen neben Förderung privater Regenwasserbewirtschaftung weiterhin auch die Möglichkeit, Anträge für Projekte zur sogenannten Fremdwasserentflechtung einzureichen. Eine große Zahl der Gemeinden nehmen dies in Anspruch.

In Mischwasserkanälen fließen neben dem Abwasser auch gefasste Quellen, Grundwasser oder nicht verschmutztes Regenwasser. Bei diesem sogenannten Fremdwasser handelt es sich also um nicht behandlungsbedürftiges Wasser, das gewollt oder ungewollt in die Kanalisation eindringt, mit dem Schmutzwasser vermischt abfließt und den Kanal sowie die Kläranlage unnötig belastet. Maßnahmen der Fremdwasserentflechtung haben daher zum Ziel, Außengebiete abzukoppeln, um die kommunalen Kläranlagen zu entlasten, ihre Wirksamkeit zu erhöhen und diffuse Schadstoffeinträge in die Gewässer zu reduzieren sowie wie Grundwassereinbrüche zu verhindern.

Die natürliche Wasserbilanz wird auch durch die Rückführung des Niederschlagswassers in ein Oberflächengewässer in der Nähe und die Versickerung ins Grundwasser verbessert. Beispiele sind das Abkoppeln von Gewässereinläufen, das Abtrennen von Außengebieten vom Mischwasserkanal oder das Reduzieren der Einleitung des Regens von befestigten innerörtlichen Flächen. Diese Maßnahmen der „Aktion Wasserzeichen“ werden seit vergangenem Jahr mit höheren Kostenrichtwerten und Zuschüssen auf Gemeindeebene gefördert.

Um die Beratung, Unterstützung und Überwachung bei der Einhaltung von Vorschriften, Bedingungen und Auflagen im Interesse des Gewässerschutzes, den ordnungsgemäßen Betrieb sowie die Wartung der Abwasseranlagen in den Kommunen sicherzustellen, haben diese zusätzlich die Möglichkeit, einen Gewässerschutzbeauftragten einzusetzen. Dafür kann ein Zuschuss im Rahmen der „Aktion Wasserzeichen“ von pauschal 2500 € jährlich je Gemeinde beantragt werden. Ziel dieses Angebots ist es, mehr Sensibilität und Wahrnehmung für die Aufgaben der Wasserbewirtschaftung zu schaffen. Die Förderung eines Gewässerschutzbeauftragten kann über Wasserbehörde im Umweltministerium beantragt werden.

16 Gemeinden haben bisher einen Antrag für das 2021 neu aufgesetzte kommunale Förderprogramm „Aktion Wasserzeichen“ gestellt. 11 davon erhielten schon einen Förderbescheid. Mit der Novellierung der Aktion Wasserzeichen können Gemeinden Fördermittel des Landes zur dezentralen Regenwasserbewirtschaftung an die örtliche Bevölkerung weiterreichen. Jährlich steht eine Fördersumme in Höhe von insgesamt 900.000 Euro zur Verfügung.

Aktuelle Zusammenfassung (Stand 31.12.2023) aller aktueller beschiedenen und beantragten Maßnahmen bezüglich der Förderrichtlinie Aktion Wasserzeichen:

  • Allgemeine Daten zur Förderrichtlinie:
    • Existenz: 1996 – heute
    • Fördervolumen:  ca. 121 Mio. €

Kommunales Förderprogramm der dezentralen Niederschlagswasserbewirtschaftung Förderrichtlinie 2021:

Hier werden die Gemeinden gezeigt die bei der Aktion Wasserzeichen - Kommunales Förderprogramm mitmachen Aktions Wasserzeichen - Kommunales Förderprogramm
Foto: MUKMAV E/2

Bisher beschiedene 26 Anträge

  • Fördersumme jährlich 1,44 Mio. €
    • welche Mittel tatsächlich abfließen, muss abgewartet werden.

Förderanträge von Privatpersonen sind an die jeweiligen Gemeinden zu stellen.

Externer Gewässerschutzbeauftragter der Kommunen:

Hier werden die Gemeinden gezeigt die bei der Aktion Wasserzeichen - Gewässerschutzberater mitmachen Aktions Wasserzeichen - Gewässerschutzberater
Foto: MUKMAV E/2

6 Kommunen haben diese Förderung bis 31.12.2025 beantragt

Richtlinie und Anträge als Download

Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen

Anlage 1 zur Förderrichtlinie

Anlage 2 zur Förderrichtlinie

Anlage 3 zur Förderrichtlinie

Zuwendungsantrag zur Gewährung einer Zuwendung aus Mitteln des Landes

Verwendungsnachweis Aktion Wasserzeichen

Anlage zum Verwendungsnachweis

Änderungsantrag

Mittelabruf

Effzienzindikatoren

Pressemitteilungen zur Aktion Wasserzeichen

03.02.2022 Förderprogramm für private Regenwasserbewirtschaftung der Stadt Saarbrücken

02.02.2022 Förderprogramm für private Regenwasserbewirtschaftung der Gemeinde Riegelsberg

27.08.2021 Förderprogramm für private Regenwasserbewirtschaftung der Gemeinde Merchweiler

07.10.2021 Förderprogramm für private Regenwasserbewirtschaftung der Gemeinde Eppelborn

04.05.2021 Neue Förderung für private Regenwasserbewirtschaftung – Umweltminister Jost ruft Kommunen zur Beteiligung an der „Aktion Wasserzeichen“ auf

23.11.2020 Umweltministerium unterstützt Gemeinde Beckingen bei der Verbesserung des Abwassersystems