| Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz

An wen muss der Antrag gerichtet werden?

An die (Ober-)Bürgermeister der vom Schadensereignis betroffenen Städte und Gemeinden. Die entsprechenden Antragsformulare sind Antrag Elementarschädenrichtlinie (PDF, 199KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm) abrufbar.

Um die Verfahrensdauer zu beschleunigen, beachten Sie bitte, dass der Sachverhalt mit der Versicherung bereits vor Antragstellung vollständig geklärt sein sollte.