Thema: Verbraucherschutz
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Verbraucherrechte bei Schiffsreisen

Informationspflicht

Das Reiseunternehmen ist verpflichtet, die Fahrgäste schnellstmöglich, spätestens jedoch 30 Minuten nach der geplanten Abfahrtszeit, über Verspätungen oder Annullierungen zu informieren.

Verpflegungsleistungen, anderweitige Beförderung und Fahrpreiserstattung

Bei Annullierung oder Abfahrtsverzögerung von mehr als 90 Minuten haben Fahrgäste Anspruch auf kostenlose Verpflegung und, wenn erforderlich, eine kostenlose Hotelunterkunft. Die Übernahme von Unterkunftskosten ist jedoch auf maximal drei Nächte und maximal 80 EUR pro Person und Nacht beschränkt. Schiffsreisende haben die Wahl zwischen einer anderweitigen Beförderung oder der Erstattung des Fahrpreises. Zudem sind vom Reiseunternehmen gegebenenfalls die Kosten für die Rückfahrt zum Abfahrtsort zu zahlen.

Fahrpreisentschädigung bei Verspätungen

Bei Verspätungen haben Schiffsreisende unter Umständen Anspruch auf eine Fahrpreisentschädigung. Die Entschädigung in Höhe von mindestens 25 Prozent des Fahrpreises ist dabei abhängig von der planmäßigen Fahrtdauer und der Verspätung: 

Planmäßige Fahrdauer Mindestverspätung
unter 4 Stunden1 Stunde
4 bis 8 Stunden2 Stunden
8 bis 24 Stunden3 Stunden
über 24 Stunden6 Stunden

Ist die Verspätung doppelt so hoch wie in oben stehender Tabelle als Mindestverspätung angegeben, steht dem Reisenden sogar eine Entschädigung in Höhe von mindestens 50 Prozent des Fahrpreises zu.

Diese Rechte gelten jedoch nicht für Schiffe mit einer Zulassung für weniger als 13 Personen, mit einer Besatzung von weniger als 4 Personen, einer Gesamtstrecke von weniger als 500 m (einfache Fahrt), Ausflugsfahrten und historische Fahrgastschiffe.

Reiserechte geltend machen

Die Geltendmachung Ihrer Reiserechte erfolgt zunächst stets gegenüber dem Reiseunternehmen. Es ist zu empfehlen, sich die Verspätung oder den Ausfall des Reisemittels am besten schon direkt vor Ort schriftlich bestätigen zu lassen. Anschließend sollten Sie sich mit Ihren Belegen (insb. der Fahrkarte) und der Bestätigung schriftlich an das Verkehrsunternehmen wenden, bei dem die Fahrkarte gekauft wurde. Geben Sie gegebenenfalls an, dass sie die Entschädigung in Form von Bargeld erhalten möchten, da die Auszahlung ansonsten ggf. auch in Form von Gutscheinen erfolgen kann.

Sollten Sie sich bereits an das Reiseunternehmen gewendet haben und die Geltendmachung Ihrer Reiserechte abgelehnt worden sein, so können Sie sich an die jeweils zuständigen Schlichtungsstellen wenden.

Rechtsgrundlagen

Die Verbraucherrechte bei Schiffsreisen sind stark durch internationale und europäische Regelungen geprägt. Die wichtigsten Rechtsgrundlagen hierzu haben wir für Sie zusammengestellt:

Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über die Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 (ABl. L 334 vom 17.12.2010, S. 1)

EU-Fahrgastrechte-Schifffahrt-Gesetz vom 5. Dezember 2012 (BGBl. I 2012 S. 2454), das zuletzt durch Artikel 4 Absatz 138 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I 2013 S. 3154) geändert worden ist

Ansprechpartner im Ministerium:

Timo Albrecht
Referatsleiter C/1:
Wirtschaftlicher Verbraucherschutz, Rechtsangelegenheiten der Abteilung

Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken