Verbraucherrechte bei Schiffsreisen
Informationspflicht
Das Reiseunternehmen ist verpflichtet, die Fahrgäste schnellstmöglich, spätestens jedoch 30 Minuten nach der geplanten Abfahrtszeit, über Verspätungen oder Annullierungen zu informieren.
Verpflegungsleistungen, anderweitige Beförderung und Fahrpreiserstattung
Bei Annullierung oder Abfahrtsverzögerung von mehr als 90 Minuten haben Fahrgäste Anspruch auf kostenlose Verpflegung und, wenn erforderlich, eine kostenlose Hotelunterkunft. Die Übernahme von Unterkunftskosten ist jedoch auf maximal drei Nächte und maximal 80 EUR pro Person und Nacht beschränkt. Schiffsreisende haben die Wahl zwischen einer anderweitigen Beförderung oder der Erstattung des Fahrpreises. Zudem sind vom Reiseunternehmen gegebenenfalls die Kosten für die Rückfahrt zum Abfahrtsort zu zahlen.
Fahrpreisentschädigung bei Verspätungen
Bei Verspätungen haben Schiffsreisende unter Umständen Anspruch auf eine Fahrpreisentschädigung. Die Entschädigung in Höhe von mindestens 25 Prozent des Fahrpreises ist dabei abhängig von der planmäßigen Fahrtdauer und der Verspätung:
Planmäßige Fahrdauer | Mindestverspätung |
unter 4 Stunden | 1 Stunde |
4 bis 8 Stunden | 2 Stunden |
8 bis 24 Stunden | 3 Stunden |
über 24 Stunden | 6 Stunden |
Ist die Verspätung doppelt so hoch wie in oben stehender Tabelle als Mindestverspätung angegeben, steht dem Reisenden sogar eine Entschädigung in Höhe von mindestens 50 Prozent des Fahrpreises zu.
Diese Rechte gelten jedoch nicht für Schiffe mit einer Zulassung für weniger als 13 Personen, mit einer Besatzung von weniger als 4 Personen, einer Gesamtstrecke von weniger als 500 m (einfache Fahrt), Ausflugsfahrten und historische Fahrgastschiffe.
Reiserechte geltend machen
Die Geltendmachung Ihrer Reiserechte erfolgt zunächst stets gegenüber dem Reiseunternehmen. Es ist zu empfehlen, sich die Verspätung oder den Ausfall des Reisemittels am besten schon direkt vor Ort schriftlich bestätigen zu lassen. Anschließend sollten Sie sich mit Ihren Belegen (insb. der Fahrkarte) und der Bestätigung schriftlich an das Verkehrsunternehmen wenden, bei dem die Fahrkarte gekauft wurde. Geben Sie gegebenenfalls an, dass sie die Entschädigung in Form von Bargeld erhalten möchten, da die Auszahlung ansonsten ggf. auch in Form von Gutscheinen erfolgen kann.
Sollten Sie sich bereits an das Reiseunternehmen gewendet haben und die Geltendmachung Ihrer Reiserechte abgelehnt worden sein, so können Sie sich an die jeweils zuständigen Schlichtungsstellen wenden.
Rechtsgrundlagen
Die Verbraucherrechte bei Schiffsreisen sind stark durch internationale und europäische Regelungen geprägt. Die wichtigsten Rechtsgrundlagen hierzu haben wir für Sie zusammengestellt:
Ansprechpartner im Ministerium:
Timo Albrecht
Referatsleiter C/1:
Wirtschaftlicher Verbraucherschutz, Rechtsangelegenheiten der Abteilung
Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken