Verbraucherrechte bei Flugreisen
Fluggastrechte gelten bei Flügen mit Start von einem Flughafen in der EU oder durch eine Fluggesellschaft mit Sitz in der EU.
Verspätung
Bei Flugverspätungen haben Reisende unter Umständen Anspruch auf kostenlose Verpflegung und, wenn erforderlich, eine kostenlose Hotelunterkunft. Dieser Anspruch richtet sich nach der Flugstrecke und der Verspätung des Fluges (Mindestwartezeit):
Flüge innerhalb der EU:
Entfernung | Mindestwartezeit |
unter 1.500 km | 2 Stunden |
über 1.500 km | 3 Stunden |
Internationale Flüge:
Entfernung | Mindestwartezeit |
unter 1.500 km | 2 Stunden |
1500 bis 3.500 km | 3 Stunden |
über 3.500 km | 4 Stunden |
Darüber hinaus haben Passagiere Anspruch auf Entschädigungsleistungen ab drei Stunden Verspätung, sofern diese nicht auf unvermeidbare Ereignisse zurückzuführen ist. Die Entschädigungsleistungen ergeben sich aus unten stehenden Tabellen (siehe „Rechte bei Nichtbeförderung“). Verzögert sich der Flug um mehr als fünf Stunden, so hat der Passagier Anspruch auf Erstattung des Flugpreises oder bei Anschlussflügen Rückflug zum Abflugort.
Rechte bei Nichtbeförderung
Bei Nichtbeförderung aufgrund von Überbuchung oder kurzfristiger Annullierung haben Passagiere die Wahl zwischen der Erstattung des Flugpreises, dem Rückflug zum Abflugort oder einer Ersatzbeförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt. Darüber hinaus stehen ihnen ab einer Verspätung von zwei Stunden Betreuungsleistungen wie kostenlose Verpflegung und, wenn erforderlich, eine kostenlose Hotelunterkunft zu.
Darüber hinaus erhalten Passagiere Entschädigungsleistungen, wenn sie den Flug nicht wie geplant antreten konnten:
Flüge innerhalb der EU:
Entfernung | Ausgleichszahlung |
unter 1.500 km | 250 EUR |
über 1.500 km | 400 EUR |
Internationale Flüge:
Entfernung | Ausgleichszahlung |
unter 1.500 km | 250 EUR |
1500 bis 3.500 km | 400 EUR |
über 3.500 km | 600 EUR |
Die Entschädigungszahlungen können durch das Luftfahrtunternehmen halbiert werden, wenn ein Alternativflug angeboten wird, der in zumutbarem zeitlichem Abstand zum ursprünglichen Flug am Ziel eintrifft (siehe Wartezeiten in den oben stehenden Tabellen unter „Verspätung“). Die Entschädigungszahlungen entfallen bei Annullierungen, wenn diese rechtzeitig vor Abflug mitgeteilt wurden oder auf außergewöhnliche Umstände (z. B. schwere Unwetter oder technischer Defekt) zurückgehen. Für Pauschalreisen gelten besondere Bedingungen.
Unfall und Gepäckverlust
Im Falle eines Unfalls oder bei Gepäckverlust haben Flugreisende Ansprüche nach den Schadenersatzregeln des Montrealer Übereinkommens.
Reiserechte geltend machen
Die Geltendmachung Ihrer Reiserechte erfolgt zunächst stets gegenüber dem Reiseunternehmen. Es ist zu empfehlen, sich die Verspätung oder den Ausfall des Reisemittels am besten schon direkt vor Ort schriftlich bestätigen zu lassen. Anschließend sollten Sie sich mit Ihren Belegen (insb. der Fahrkarte) und der Bestätigung schriftlich an das Verkehrsunternehmen wenden, bei dem die Fahrkarte gekauft wurde. Geben Sie gegebenenfalls an, dass sie die Entschädigung in Form von Bargeld erhalten möchten, da die Auszahlung ansonsten ggf. auch in Form von Gutscheinen erfolgen kann.
Sollten Sie sich bereits an das Reiseunternehmen gewendet haben und die Geltendmachung Ihrer Reiserechte abgelehnt worden sein, so können Sie sich an die jeweils zuständigen Schlichtungsstellen wenden.
Rechtsgrundlagen
Die Verbraucherrechte bei Flugreisen sind stark durch internationale und europäische Regelungen geprägt. Die wichtigsten Rechtsgrundlagen hierzu haben wir für Sie zusammengestellt:
Weitere Informationen
Ansprechpartner im Ministerium:
Timo Albrecht
Referatsleiter C/1:
Wirtschaftlicher Verbraucherschutz, Rechtsangelegenheiten der Abteilung
Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken