Thema: Verbraucherschutz
| Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Gesundheitlicher Verbraucherschutz

Rückstände und Kontaminanten

Lebensmittel können durch Rückstände oder Kontaminanten verunreinigt sein. Als Rückstände werden Reste von Stoffen bezeichnet, die während der Produktion von Lebensmitteln, bewusst eingesetzt werden. Hierzu zählen beispielsweise Pflanzenschutzmittel oder Tierarzneimittel. Als Kontaminanten werden in der Regel Stoffe bezeichnet, die einem Lebensmittel nicht absichtlich zugefügt werden. Diese können bei der Gewinnung, Fertigung, Verarbeitung, Behandlung, Verpackung, Beförderung oder Lagerung eines Lebensmittels oder infolge einer Verunreinigung durch die Umwelt im Lebensmittel vorhanden sein. Beispiele für Kontaminanten sind Schwermetalle (Blei, Cadmium), Dioxine, Mykotoxine und herstellungsbedingte Toxine wie Acrylamid.

Zum Schutz der Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher gibt es für Rückstände und Kontaminanten Grenzwerte, welche im Rahmen von amtlichen Kontrollen überwacht werden.

Weitere Informationen

Bewertung von stofflichen Rückständen in Lebensmitteln (BfR)

Kontaminanten, Bundesamt für Risikobewertung (BfR)

Verordnung (EU) 2023/915 der Kommission vom 25. April 2023 über Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006

Verordnung (EG) Nr. 396/2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückstanden in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlicher und tierischer Herkunft

Verordnung (EG) Nr. 37/2010 über pharmakologisch wirksame Stoffe und ihre Einstufung hinsichtlich der Rückstandshöchstmengen in Lebensmitteln tierischen Ursprung