| Landesamt für Verbraucherschutz

Kosmetische Mittel

Gemäß der Definition der VO (EG) Nr. 1223/2009 (EU-Kosmetikverordnung) handelt es sich bei kosmetischen Mitteln um:

"Stoffe und Gemische, die dazu bestimmt sind, äußerlich mit den Teilen des menschlichen Körpers (Haut, Behaarungssystem, Nägel, Lippen und äußere intime Regionen) oder mit den Zähnen und den Schleimhäuten der Mundhöhle in Berührung zu kommen, und zwar zu dem ausschließlichen oder überwiegendem Zweck, diese zu reinigen, zu parfümieren, ihr Aussehen zu verändern, sie zu schützen, sie in gutem Zustand zu halten oder den Körpergeruch zu beeinflussen."

Bereits die Ägypterinnen um 4000 v. Chr. waren sehr auf ihr Äußeres bedacht und pflegten ihre Körper vorbildlich. Auch Schminke wurde schon damals zu dekorativen Zwecken verwendet. In der heutigen Zeit sind kosmetische Mittel keinesfalls mehr wegzudenken. Ein Jeder benutzt sie und hat die verschiedensten Produkte bei sich zu Hause.

Zu den kosmetischen Mitteln zählen folgende Produkte:

  • Mittel zur Hautreinigung wie Dusch- und Schaumbäder sowie Seifen
  • Mittel zur Haarpflege wie Shampoos, Haarkuren und Stylingprodukte
  • Mittel zur Hautpflege wie Cremes und Lotionen
  • Mittel zur Zahn- und Mundpflege wie Zahnpasta und Mundwasser
  • Mittel zum Schutz der Haut wie Sonnenschutzmittel
  • Mittel zur Intimpflege
  • dekorative Kosmetik wie Make-up, Lippenstift, Nagellack, Lidschatten und Mascara
  • Mittel gegen Körpergeruch wie Deo, Parfum, Eau de Toilette und Rasierwasser

Seit Inkrafttreten des LFGB unterliegen auch Tätowierfarben und vergleichbare Stoffe, die unter die menschliche Haut eingebracht werden, diesem Gesetz. Für diese Stoffe gelten die Bestimmungen der Tätowiermittelverordnung.


Kosmetische Mittel werden auf Grundlage der EU-Kosmetikverordnung beurteilt. Hier werden Regelungen über verbotene Stoffe, eingeschränkt zugelassene Stoffe sowie Regelungen zu Kennzeichnungsvorschriften getroffen. Weiterhin enthält sie detaillierte Vorschriften für die Verwendung von Farbstoffen, Konservierungsstoffen und UV-Filtern.

Dabei steht die gesundheitliche Unbedenklichkeit des Produktes an erster Stelle. Denn kosmetische Mittel müssen so hergestellt werden, dass sie bei normaler oder vernünftigerweise vorhersehbarer Verwendung die Gesundheit des Verbrauchers nicht schädigen. Die Verantwortung für die Sicherheit liegt beim Hersteller. Dieser ist dazu verpflichtet, für jedes Produkt ein Gutachten (Sicherheitsbewertung) zu erstellen, welches das allgemeine toxikologische Profil der Bestandteile, deren chemischen Aufbau und den Grad der Exposition, insbesondere die spezifischen Expositionsmerkmale der Bereiche, bei denen das Mittel angewandt werden soll oder der Bevölkerungsgruppe, für die es bestimmt ist, berücksichtigt.

Jedes kosmetische Mittel muss gewisse Pflichtangaben enthalten. Hierzu zählen u.a. der Verwendungszweck, die Angabe des Herstellers einschließlich der Adresse, eine Liste der Inhaltsstoffe (Ingredients), die Angabe der Füllmenge, falls erforderlich Warn- und Anwendungshinweise, Angaben zur Haltbarkeit sowie eine Nummer zur Rückverfolgbarkeit (Chargennummer), anhand derer das Produkt im Fall einer Verbraucherwarnung identifiziert werden kann.