Thema: Verbraucherschutz
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Verbraucherbeschwerden

Anonyme Verbraucherhotline

Bürger können dem Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) anonym schriftlich oder mündlich Hinweise auf Verstöße gegen das Lebensmittelrecht und unhygienische Zustände in der Gastronomie oder der Lebensmittelwirtschaft geben.
Das LAV hat bereits in der Vergangenheit regelmäßig Beschwerden und Hinweise von Kunden, Geschäftspartnern und Mitarbeitern erhalten, in denen auf Verstöße gegen das Lebensmittelrecht und unhygienische Zustände in der Gastronomie oder der Lebensmittelwirtschaft (verdorbene Lebensmittel) hingewiesen wurde. Um diese Hinweise noch gezielter und schneller bearbeiten zu können, hat das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz eine Internetseite und eine Hotline eingerichtet.

Die Hinweise werden unverzüglich an die für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Dienststellen weiter gegeben. Ferner verwendet das Landesamt die gewonnenen Informationen für die Früherkennung von Problemen und Krisen.

Sie können als Verbraucher Ihre Beobachtungen an das LAV in anonymisierter Form zur Bearbeitung entweder per Formular oder telefonisch melden. Ihre Informationen sollten so detailliert sein, dass sie bei einer Kontrolle durch die zuständigen Behörden vor Ort nachprüfbar sind.

Die neue Verbraucherschutz-Hotline 0681/9978-4501 ist während der Dienstzeiten des LAV (montags bis donnerstags, 8-15:30 Uhr, & freitags 8-12 Uhr) ständig erreichbar.

Wichtiger Hinweis:
Wenn Sie als Kunde ein Lebensmittel gekauft haben, das nicht Ihren Erwartungen entspricht und zum Beispiel vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums verdorben ist, wenden Sie sich bitte direkt an die oben genannte Telefonnummer.

Wenn Ihnen ein mangelhaftes, das heißt schimmeliges, verdorben riechendes, schmeckendes oder in anderer Weise auffälliges Lebensmittel verkauft wurde, sollten Sie zunächst beim Verkäufer und/oder beim Hersteller reklamieren. Der Lebensmittelunternehmer ist verpflichtet, nicht sichere Lebensmittel unverzüglich vom Markt zu nehmen und die zuständige Behörde darüber zu informieren. Sie können aber auch die amtliche Lebensmittelüberwachung und in Notfällen jede Polizeidienststelle einschalten. Zu Beweiszwecken sollten die Kaufbelege aufbewahrt, mangelhafte Lebensmittel gegebenenfalls kühl und dunkel gelagert und verpackte Lebensmittel, wenn möglich, nicht geöffnet werden.

Vertrauliche Hinweise auf Betriebe, die mit Lebensmittel nicht sachgerecht umgehen:

Sie haben den aus Ihrer Sicht berechtigten Verdacht, dass in einem Betrieb, der mit Lebensmitteln umgeht, nicht sachgerecht vorgegangen wird.

Zum Beispiel:

  1. Sie erkennen Mängel in der Betriebshygiene.
  2. Sie vermuten Manipulationen von Verpackung und Kennzeichnung.
  3. Sie beobachten den Umgang, den Handel oder die Verwendung von verdorbenen Lebensmitteln.
  4. Für diese Fälle stellt Ihnen das Landesamt für Verbraucherschutz ein Kontaktformular für eine vertrauliche Information zur Verfügung.

Der Betrieb, das Unternehmen, auf das sie hinweisen möchten, sollte seinen Sitz im Saarland haben.

Weitere Informationen

Verbraucherzentrale Saar

Verbraucherzentrale Bundesverband

Ansprechpartner

Landesamt für Verbraucherschutz schräg von rechts

Landesamt für Verbraucherschutz

Konrad-Zuse-Straße 11
66115 Saarbrücken

Saarland-Markenzeichen mit der Regierungswortmarke Landesamt für Verbraucherschutz