Thema: Verbraucherschutz
| Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Technischer Verbraucherschutz

Textilkennzeichnung

Die Textilkennzeichnung spielt eine zentrale Rolle beim Kauf von Kleidung und anderen Textilprodukten. Um Transparenz zu schaffen und Verbraucherinnen und Verbrauchern mit wichtigen Informationen über die Zusammensetzung von Textilien zu informieren, gibt es die Europäische Textilkennzeichnungsverordnung, die Verordnung (EU) Nr. 1007/2011. Sie verpflichtet Hersteller und Händler, die Faserzusammensetzung eines Textilerzeugnisses auf dem Textilerzeugnis selbst oder auf Etiketten anzugeben.

Ein blaues Kleidungsstück an dem ein Schild aus Stoff eingenäht ist, auf dem Schild sind Kennzeichnungen angebracht. Textilkennzeichnung
Foto: Kwangmoozaa/stock.adobe.com

Die einheitliche Kennzeichnung ermöglicht es Verbraucherinnen und Verbrauchern, bewusste Kaufentscheidungen zu treffen – etwa gezielt Textilien aus 100 % Baumwolle zu wählen oder auf Produkte mit tierischen Bestandteilen zu verzichten. Solche Bestandteile müssen gemäß der Verordnung deutlich mit dem Hinweis „enthält nichttextile Teile tierischen Ursprungs“ gekennzeichnet sein. Dies sorgt nicht nur für Transparenz, sondern erleichtert auch den grenzüberschreitenden Handel innerhalb der EU.

Durch die freiwillige Angabe von Pflegehinweisen können Verbraucherinnen und Verbraucher die richtige Pflege und Reinigung von Textilien sicherstellen und damit auch einen Beitrag zur Nachhaltigkeit durch Verlängerung der Lebensdauer von Textilien leisten.

Im Saarland ist das Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) für den Vollzug des Textilkennzeichnungsgesetzes zuständig. Dabei werden insbesondere die Vorgaben der europäischen Textilkennzeichnungsverordnung (VO (EU) Nr. 1007/2011) und des dazu erlassenen deutschen Textilkennzeichnungsgesetzes in allen Handelsstufen überwacht. Es werden Schwerpunktaktionen durchgeführt, wie beispielsweise Kontrollen im Bereich Kinderbekleidung, Wolltextilien, Outdoor-Textilien oder auch Persönliche Schutzausrüstung.

Die Fachaufsicht für das Textilkennzeichnungsgesetz befindet sich beim Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz.

Rechtsgrundlagen

Textilkennzeichnungsgesetz

Verordnung (EU) Nr. 1007/2011

Weiterführende Informationen

Merkblatt zur Textilkennzeichnung (PDF, 632KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Ansprechpartner Landesamt

Land Saarland
Landesamt für Verbraucherschutz

Konrad-Zuse-Straße 11
66115 Saarbrücken

Ansprechpartner Ministerium

Dr. Stephan Schmidt
Referatsleiter C/4Technischer Verbraucherschutz, Mess- und Eichwesen

Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken