Thema: Verbraucherschutz
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Produktsicherheit: Ihr Recht auf sichere Produkte

Als Verbraucher verlassen wir uns täglich auf eine Vielzahl von Produkten – von Elektrogeräten über Kinderspielzeug bis hin zu Maschinen. Doch was passiert, wenn ein Produkt nicht sicher ist und sogar Schaden anrichten kann? Hier kommt das Rechtsgebiet der Produktsicherheit ins Spiel, das darauf abzielt, Verbraucher vor gefährlichen Produkten zu schützen und Wirtschaftsakteure, unter anderem wie Hersteller, Importeure, Händler zu Ihrer Verantwortung zu ziehen.

Was bedeutet Produktsicherheit?

Produktsicherheit bedeutet, dass ein Produkt bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung keine Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit des Verbrauchers darstellt. Dies schließt auch die Möglichkeit von vorhersehbarem Missbrauch mit ein. Die Anforderungen an die Produktsicherheit sind in Deutschland und Europa durch eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen festgelegt.

Eine Person repariert ein Elektronikgerät Reparatur von Elektronikgeräten
Foto: TransPicHub/stock.adobe.com

Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen in Deutschland und Europa

  • Die General Product Safety Regulation (GPSR), auch EU-Produktsicherheitsverordnung genannt, ist eine Verordnung der Europäischen Union, die ab dem 13. Dezember 2024 gilt und das Produktsicherheitsrecht im Hinblick auf Verbraucherprodukte harmonisiert. Sie ersetzt die bisherige Richtlinie 2001/95/EG und zielt darauf ab, die Sicherheit von Produkten auf dem EU-Binnenmarkt zu gewährleisten.
  • Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) ist die zentrale nationale Rechtsgrundlage in Deutschland. Es legt allgemeine Anforderungen an die Sicherheit von Produkten fest, die auf dem Markt bereitgestellt werden. Es verpflichtet Hersteller, Händler und Importeure, nur sichere Produkte in Verkehr zu bringen und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen, wenn ein Produkt unsicher ist (z.B. Rückrufe).
  • Sektorale Gesetze und Verordnungen: Neben den allgemeinen Regelungen gibt es zahlreiche spezifische Gesetze und Verordnungen für bestimmte Produktgruppen, die detailliertere Sicherheitsanforderungen enthalten. Beispiele hierfür sind die Maschinenverordnung, die Spielzeugverordnung oder die Niederspannungsverordnung.

Wer ist verantwortlich für die Produktsicherheit?

Die Hauptverantwortung für die Produktsicherheit liegt bei den Herstellern. Sie müssen sicherstellen, dass ihre Produkte den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, bevor sie diese auf den Markt bringen. Dies beinhaltet:

  • Konstruktion und Fertigung: Produkte müssen so gestaltet und hergestellt werden, dass sie sicher sind.
  • Risikobewertung: Potentielle Gefahren müssen identifiziert und bewertet werden.
  • Gebrauchsanweisungen und Warnhinweise: Produkte müssen mit klaren und verständlichen Anweisungen und Warnhinweisen versehen sein.
  • Konformitätsbewertung: Der Hersteller muss nachweisen, dass das Produkt den Sicherheitsanforderungen entspricht (z.B. durch CE-Kennzeichnung).
  • Produktbeobachtung nach dem Inverkehrbringen: Hersteller müssen den Markt beobachten und bei auftretenden Sicherheitsproblemen reagieren.

Auch Händler und Importeure tragen eine Mitverantwortung. Händler dürfen keine Produkte verkaufen, von denen sie wissen oder wissen müssen, dass sie unsicher sind. Importeure sind für die Sicherheit der Produkte verantwortlich, die sie aus Nicht-EU-Ländern einführen.

Was tun, wenn ein Produkt unsicher ist?

Wenn Sie den Verdacht haben, dass ein Produkt unsicher ist oder Sie sogar durch ein Produkt geschädigt wurden, gibt es mehrere Schritte, die Sie unternehmen können:

  • Produkt nicht mehr verwenden: Stellen Sie die Nutzung des Produkts sofort ein.
  • Beweise sichern: Dokumentieren Sie den Schaden oder die Gefahr (Fotos, Videos). Bewahren Sie das Produkt und alle dazugehörigen Unterlagen (Kaufbeleg, Gebrauchsanweisung) auf.
  • Hersteller oder Händler kontaktieren: Informieren Sie den Hersteller oder Händler über das Problem. Fordern Sie eine Stellungnahme oder eine Lösung (z.B. Reparatur, Ersatz, Rückerstattung) ein.
  • Aufsichtsbehörden informieren: In Deutschland sind die Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer für die Durchsetzung der Produktsicherheitsvorschriften zuständig. Bei gefährlichen Produkten können Sie die zuständige Behörde informieren.
  • Verbraucherzentrale kontaktieren: Die Verbraucherzentralen bieten Beratung und Unterstützung bei Problemen mit unsicheren Produkten an.

Wer ist die zuständige Marktüberwachungsbehörde im Saarland?

Die zuständige Marktüberwachungsbehörde für den Bereich Produktsicherheit ist im Saarland das Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz (LUA).

Die Fachaufsicht über diese Behörde obliegt dem Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz (MUKMAV).

Hinweis:
Darüber hinaus sind für zahlreiche andere Produktgruppen (z.B. für Lebensmittel, Futtermittel, Seilbahnen, Kraftfahrzeuge, Telekommunikationsanlagen, Bauprodukte oder Kosmetika ) auch andere Landes- oder Bundesbehörden für die Marktüberwachung zuständig.

Um u.a. einen schnellen Überblick als Verbraucher über gefährliche Produkte zu erhalten, gibt es das europäische Schnellwarnsystem: Safety Gate, das auch Sie als Verbraucher nutzen und einsehen können.

Aktuelle Produktrückrufe in Deutschland werden auf den Seiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheit (kurz: BAuA) eingestellt.

Das CE-Kennzeichen

CE-Kennzeichen CE-Kennzeichen
Foto: MUKMAV

Für einige Produktgruppen (zum Beispiel für Spielzeug, Elektrogeräte, Maschinen, Druckgeräte, Aufzüge) wurden spezielle Vorschriften, die ihr Inverkehrbringen und das vorab zu durchlaufende EU-Konformitätsbewertungsverfahren regeln, erlassen.

Durch das CE-Zeichen bestätigt der Hersteller bzw. der rechtlich Verantwortliche die Einhaltung der europaweit geltenden Vorschriften. Bei außerhalb der EU hergestellten Produkten trägt der sog.EU-Bevollmächtigte des Herstellers“ oder der „Einführer in den europäischen Binnenmarkt“ die rechtliche Verantwortung.

Teilweise verlangt das EU-Recht die Einbindung von benannten Stelle (englisch: notified body). Auch diese sind für alle in der NANDO-Datenbank der EU-Kommission einsehbar.

Weiterführende Informationen

Datenbank "Gefährliche Produkte in Deutschland"

Safety Gate

Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik

Ausschuss für Produktsicherheit, Normen & Verzeichnisse

Ansprechpartner Landesamt

S. Lermen-Lenz
Geschäftsbereichsleitung

Don-Bosco-Str. 1
66119 Saarbrücken

Ansprechpartner Ministerium

Sebastian Andlefske
Stellvertretender Referatsleiter C/4Technischer Verbraucherschutz, Mess- und Eichwesen

Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken

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