Technischer Verbraucherschutz
In unserem Alltag als Verbraucher, aber auch im beruflichen Umfeld, benutzen wir eine Vielzahl ganz unterschiedlicher Gegenstände – Konsumgüter und technische Arbeitsmittel. Die Voraussetzung für unsere Sicherheit und Gesundheit ist, dass es sich dabei um Produkte handelt, die möglichst schon aus sich selbst heraus sicher und benutzerfreundlich sind.
Das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz wird hierbei durch das Landesamt für Umwelt‐ und Arbeitsschutz (LUA) unterstützt, welches als zuständige Behörde für die Marktüberwachung im Bereich des Produktsicherheitsgesetzes Kontrollen bei Herstellern, Importeuren und Händlern durchführt. In regelmäßigen Intervallen, im Rahmen von Schwerpunktaktionen, aber auch aufgrund von Beschwerden werden so verschiedenste elektrische und technische Geräte und Verbraucherprodukte vom LUA überprüft. Die Art der geprüften Produkte reicht hier von Kinderspielzeug und Lichterketten über Campingkocher und persönlicher Schutzausrüstung bis hin zu elektrischen Bohrmaschinen oder gar großen Pressen.
Im Bereich der Textilkennzeichnung ist das Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) die zuständige Marktüberwachungsbehörde und schützt die Verbraucher vor falschen Angaben, z.B. zur Faserzusammensetzung auf den Etiketten von Textilerzeugnissen. So soll verhindert werden, dass beispielsweise höherwertige Fasern wie Wolle ausgezeichnet werden, obwohl das Produkt aus Polyester besteht. Ziel ist, dass der Verbraucher durch die Information über die Faserzusammensetzung und unter anderem über das Vorhandensein von nichttextilen Teilen tierischen Ursprungs eine bewusste Kaufentscheidung treffen kann. Die Kontrollen finden wie im Bereich der Produktsicherheit in allen Bereichen des Handels statt. Schwerpunktaktionen werden z.B. in den Bereichen Kinderbekleidung, persönliche Schutzausrüstung, Outdoor-Textilien oder Wolltextilien durchgeführt.
Ein weiterer Bereich des technischen Verbraucherschutzes ist das Mess- und Eichwesen. Hier ist das LUA Vollzugsbehörde und für die Eichung der entsprechenden Messgeräte zuständig. Geeichte Messgeräte sind in vielen Bereichen vorgeschrieben, z.B. bei Zapfsäulen an Tankstellen, Waagen in Lebensmittelgeschäften oder auch in Industriebetrieben und auch das Taxameter im Taxi muss geeicht sein. Ziel ist es, durch die regelmäßige Eichung der Messgeräte die Richtigkeit der Messungen zu gewährleisten und damit den Verbraucher beim Kauf messbarer Güter zu schützen und faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen.
Spätestens zum Jahresende erhalten die gesetzlichen Bestimmungen für Pyrotechnik allgemein besondere Aufmerksamkeit. Das Sprengstoffrecht beinhaltet aber noch mehr als die sichere Lagerung von Silvesterböllern.
Schließlich ist auch der Schutz der Verbraucher vor UV-Strahlung in Sonnen- und Kosmetikstudios – der sog. nichtionisierende Strahlenschutz – ein Rechtsgebiet im technischen Verbraucherschutz.
Ansprechpartner
Dr. Stephan Schmidt
Referatsleiter C/4Technischer Verbraucherschutz, Mess- und Eichwesen
Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken