Produktsicherheit
Wer ein Produkt erwirbt, vertraut darauf, dass von diesem Produkt keine Gefahr für die Sicherheit oder die Gesundheit ausgeht. Die Gewährleistung der Produktsicherheit ist eine der zentralen Aufgaben der staatlichen Marktüberwachungsbehörden. Die wichtigste Rechtsgrundlage stellt im technischen Verbraucherschutz das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) dar. Durch dieses Bundesgesetz und die zugehörigen Verordnungen wird das geltende EU-Recht, in dem die grundlegenden Anforderungen für das Inverkehrbringen von Produkte festgelegt sind, in deutsches Recht umgesetzt. In Deutschland fallen zahlreiche Produkte unter das ProdSG. Mit einem jährlichen Handelsvolumen von mehr als 1,5 Billionen Euro handelt es sich um den insgesamt größten europäischen Einzelmarkt.
Aufgrund des freien Warenverkehrs auf dem europäischen Binnenmarkts wird zudem eine europaweit koordinierte Marktüberwachung notwendig. Sie stärkt den fairen Wettbewerb im EU-Binnenmarkt und damit die Wettbewerbsfähigkeit aller redlichen Wirtschaftsakteure – zum Schutz der Verbraucher auf dem hohen Sicherheitsniveau der europäischen Vorschriften.
Diese Vorschriften richten sich an die Wirtschaftsakteure, wie Hersteller, Bevollmächtigter, Einführer und (Online)-Händler, aber auch an Marktüberwachungsbehörden im Inland sowie den Zoll.
Die Marktüberwachungsbehörde für den Bereich Produktsicherheit ist im Saarland das Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz (LUA). Die Dienst- und Fachaufsicht über diese Behörde obliegt dem Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz (MUKMAV).
Darüber hinaus sind für zahlreiche andere Produkte (z.B. für Lebensmittel, Futtermittel, Seilbahnen, Kraftfahrzeuge, Telekommunikationsanlagen, Bauprodukte, Kosmetika oder ortsveränderliche Druckgeräte) auch andere Landes- oder Bundesbehörden für die Marktüberwachung zuständig. Dies sind u.a. Bundesnetzagentur, BVL, KBA, BAM, DiBt, BSH, BfC.
Um u.a. einen schnellen Überblick als Verbraucher über gefährliche Produkte zu erhalten, gibt es das europäische Schnellwarnsystem: RAPEX, das auch Sie als Verbraucher nutzen und einsehen können.
Aktuelle Produktrückrufe in Deutschland werden auf den Seiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheit eingestellt.
Das CE-Kennzeichen
Für einige Produktgruppen (zum Beispiel für Spielzeug, Elektrogeräte, Maschinen, Druckgeräte, Aufzüge) wurden spezielle Vorschriften, die ihr Inverkehrbringen und das vorab zu durchlaufende EU-Konformitätsbewertungsverfahren regeln, erlassen.
Durch das CE-Zeichen bestätigt der Hersteller bzw. der rechtlich Verantwortliche die Einhaltung der europaweit geltenden Vorschriften. Bei außerhalb der EU hergestellten Produkten trägt der sog. „EU-Bevollmächtigte des Herstellers“ oder der „Einführer in den europäischen Binnenmarkt“ die rechtliche Verantwortung.
Teilweise verlangt das EU-Recht die Einbindung von benannten Stelle (englisch: notified body). Auch diese sind für alle in der NANDO-Datenbank der EU-Kommission einsehbar.
Weiterführende Links
Datenbank "Gefährliche Produkte in Deutschland"
Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik
Ausschuss für Produktsicherheit, Normen & Verzeichnisse
Ansprechpartner
Sebastian Andlefske
Stellvertretender Referatsleiter C/4Technischer Verbraucherschutz, Mess- und Eichwesen
Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken
S. Lermen-Lenz
Geschäftsbereichsleitung
Don-Bosco-Str. 1
66119 Saarbrücken