Lebensmittel
Der Begriff „Lebensmittel“ umfasst aus rechtlicher Sicht neben Trinkwasser und Nahrungsmittel auch die Genussmittel, wobei Tabakerzeugnisse ausgenommen sind. Die Europäische Verordnung (EG) Nr. 178/2002 definiert Lebensmittel nach Artikel 2 wie folgt:
„Im Sinne dieser Verordnung sind ‚Lebensmittel‘ alle Stoffe oder Erzeugnisse, die dazu bestimmt sind oder von denen nach vernünftigem Ermessen erwartet werden kann, dass sie in verarbeitetem, teilweise verarbeitetem oder unverarbeitetem Zustand von Menschen aufgenommen werden. […] Zu ‚Lebensmitteln‘ zählen auch Getränke, Kaugummi sowie alle Stoffe, einschließlich Wasser, die dem Lebensmittel bei seiner Herstellung oder Be- oder Verarbeitung absichtlich zugesetzt werden.“
Nicht zu "Lebensmitteln" gehören:
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Futtermittel
- lebende Tiere, soweit sie nicht für das Inverkehrbringen zum menschlichen Verzehr hergerichtet worden sind,
- Pflanzen vor dem Ernten,
- Arzneimittel im Sinne der Richtlinien 65/65/EWG und 92/73/EWG des Rates,
- kosmetische Mittel im Sinne der Richtlinie 76/768/EWG des Rates,
- Tabak und Tabakerzeugnisse im Sinne der Richtlinie 89/622/EWG des Rates,
- Betäubungsmittel und psychotrope Stoffe im Sinne des Einheitsübereinkommens der Vereinten Nationen über Suchtstoffe von 1961, und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über psychotrope Stoffe von 1971,
- Rückstände und Kontaminanten
Informationen über die verschiedenen Lebensmittel sind auf der Internetseite des Landesamtes für Verbraucherschutz abrufbar.