Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
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Vogelschutz im Wald
Zwischen dem SaarForst Landesbetrieb, dem NABU Saarland und dem Ornithologischen Beobachterring wurde im Oktober 2014 eine Vereinbarung unterzeichnet, wie im Staatswald die Fortpflanzungs- und Brutstätten (Horste) seltener Vogelarten im Wald noch besser geschützt werden können.
Diese "Horstschutzvereinbarung" sieht die Einrichtung sogenannter Horstschutzzonen um die Nester bestimmter geschützter Vogelarten vor. Es sind dies Schwarz- und Rotmilan, Baumfalke, Graureiher, Habicht, Kolkrabe, Schwarzstorch sowie Uhu und Wespenbussard.