Thema: Naturschutz
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Naturschutz, Vereine und Verbände

Naturschutz und Ehrenamt

Grundsätze zur ehrenamtlichen Naturschutzarbeit

Das Fachgebiet „Naturschutz“ ist umfangreich und komplex. In den vergangenen Jahrzehnten führten neue internationale Abkommen, europäische Richtlinien und eine spezialisierte wissenschaftliche Forschung dazu, dass nur noch wenige hauptamtliche
oder ehrenamtliche Naturschützer umfassende Kenntnisse über alle Themen des Naturschutzes und der Landschaftspflege haben.
Anfänger in der ehrenamtlichen Naturschutzarbeit wären sicher überfordert, sich dies alles in kurzer Zeit anzueignen, zumal sinnvolle Tätigkeiten im Naturschutz auch ohne Universalkenntnisse gut möglich sind.
Einem Interessenten für ein Ehrenamt im Naturschutz wird deshalb empfohlen, zunächst einmal einen Zweig der vielfältigen Naturschutzarbeit, der für ihn interessant und für den er seine Kraft und Zeit gerne einsetzen möchte, auszuwählen.
Nachfolgend einige Möglichkeiten und Vorschläge für ehrenamtliche Mitarbeit und Engagement im Naturschutz:

  • Kenner und Förderer bei uns heimischer Tier- oder Pflanzenarten, z.B. aus der Gruppe der Ameisen, Amphibien, Fledermäuse, Schmetterlinge, Wildbienen, Moose, Pilze, Orchideen, usw., verbunden mit praktischem Artenschutz,
    Monitoring.
  • Erhaltung, Pflege und Entwicklung der Landschaft, z.B. Betreuung von Streuobstwiesen oder eines Fließgewässers, dabei stets verbunden mit praktischer Arbeit in der Natur.
  • Einsatz für eine Stärkung der Naturschutzbelange in der Kommune bei öffentlichen und privaten Vorhaben und Planungen in Natur und Landschaft.
  • Umwelterziehung, Überzeugungsarbeit und Stärkung der Belange des Naturschutzes.


Ist erst einmal ein Interessenschwerpunkt in der Naturschutzarbeit gefunden, kann mit allgemein zugänglicher Literatur Grundlagen geschaffen werden und zeigen sich weitere Fortbildungsmöglichkeiten auf. Neben dem Umweltministerium informieren auch alle anerkannten Naturschutzvereine auf Ihren Internetseiten regelmäßig über Aktionen, Veranstaltungen und Angebote für Interessierte. Mit der aktiven, ehrenamtlichen Tätigkeit gewinnt man zwangsläufig weitere Fachkenntnisse hinzu und „wächst“ über sich hinaus.
Das hier angebotene Glossar für Ehrenamtliche im Naturschutz (PDF, 183KB, Datei ist nicht barrierefrei) informiert über Fachbegriffe, bietet einen alphabetisch geordneten Überblick und steht als Nachschlagewerk zur Verfügung. Unter Service finden Sie die relevanten Rechtsvorschriften für den Naturschutz und die Naturnutzung.

Örtliche Naturschutzbeauftragte

Natur- und Landschaftsschutz leben vor Ort vom ehrenamtlichen Engagement.

Das Saarländische Naturschutzgesetz (SNG) sieht im § 38 vor, dass die Städte und Gemeinden örtliche Naturschutzbeauftragte als Ansprechpartner für alle Naturschutzfragen im jeweiligen Stadt- bzw. Ortsteil berufen können.
Die örtlichen Naturschutzbeauftragten sollen in ihrer Kommune als naturschutzfachliche Berater herangezogen werden. Sie beurteilen lokale Planungen, beraten die Mitbürger in naturschutzfachlichen Anliegen, informieren über naturschutzrechtliche Gegebenheiten oder sie setzen selbst Naturschutzprojekte um.

Als Ansprechpartner für Naturschutzbelange innerhalb der Gemeinde sollen die örtlichen Naturschutzbeauftragten mit Gespür und Kenntnis die Interessen des Natur- und Landschaftsschutzes vertreten und sich gegebenenfalls zielgerichtet dafür einsetzen. Besondere berufliche oder fachliche Voraussetzungen werden für die Ausübung des Ehrenamtes nicht verlangt. Sinnvolle Tätigkeiten und Engagement im Naturschutz sind auch ohne Universalkenntnisse möglich.
In der Naturschutzarbeit kann mit allgemein zugänglicher Literatur Grundlagen geschaffen werden, Fortbildungsmöglichkeiten werden aufgezeigt oder angeboten.
Eine Berufung für fünf Jahre erfolgt nach Auswahl- und Eignungsgesprächen durch die Gemeinde oder die Stadt. Bewerbungsvordrucke für das Ehrenamt zum/r örtlichen Naturschutzbeauftragten finden Sie am Ende der Seite.
Die ehrenamtlich tätigen Personen erhalten auf Antrag von der berufenden Kommune eine Jahreskostenpauschale in Höhe von 246 Euro/Jahr. Das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz erstattet den Städten und Gemeinden auf Antrag und nach Prüfung diese Kosten und ist für die fachliche Fort- und Weiterbildung zuständig.

Ehrenamtliche Naturwarte

Die Saarländische Naturwacht besteht aus vier hauptamtlichen Mitarbeitern, die als Naturwächter oder Ranger bezeichnet werden und sich um die Naturschutzgebiete und NATURA 2000-Gebiete kümmern.

Sie werden bei ihren vielfältigen Aufgaben von ehrenamtlichen Naturwarten unterstützt.Bewerbungsvordrucke für das Ehrenamt zum/r ehrenamtlichen Naturwarte finden Sie am Ende der Seite.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite derNaturwacht Saarland.

Informations- und Fortbildungsveranstaltung

Für die ehren- und hauptamtlichen Naturwarte und die Naturschutzbeauftragten fand zum Themenkomplex Naturnahe Waldbewirtschaftung im Saarland am 29.11.2019 eine Informations- und Fortbildungsveranstaltung statt.

Hier finden Sie die Fachvorträge

Anerkannte Naturschutzvereine - Heimathafen für Ehrenamtliche

Mitglied in einem Naturschutzverein zu sein, bietet einer im Naturschutz ehrenamtlich tätigen Person einige Vorteile. Der Rückhalt einer Gemeinschaft von Gleichgesinnten, Information über aktuelle Entwicklungen und Aktivitäten im Fachbereich und Beratung durch eine erfahrene Geschäftsstelle. Im Saarland gibt es vier nach § 41 des Saarländischen Naturschutzgesetzes anerkannte Naturschutzvereine:

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Themenportal "Ehrenamt" der Staatskanzlei des Saarlandes