Förderrichtlinie Wolf
Seit Ende Oktober 2024 ist das Saarland Wolfs-Präventionsgebiet. Das Saarland gewährt zur Unterstützung einer nachhaltigen Landbewirtschaftung durch Weidehaltung und zur Verringerung von Konflikten zwischen Artenschutz und Weidehaltung Zuwendungen für Investitionen und zusätzliche laufende Betriebsausgaben zum Schutz vor Schäden durch Wölfe. Die Grundlagen dafür sind unter anderem das GAK-Gesetz (GAKG), die Haushaltsordnung des Saarlandes (LHO) sowie die Förderrichtlinie „Wolf“.
Ziele der Förderungsmöglichkeiten
- Unterstützung und Erhalt der Tierhaltung durch Verhinderung bzw. Reduzierung von Wolfs-Übergriffen
- Beitrag zur Umsetzung des Wolfsmanagementplans
- Erhalt der Tierhaltung im Saarland, insbesondere auch als effektives Mittel zur Landschaftspflege mit ihrem Beitrag zum Erhalt für den Naturschutz wertvoller Flächen.
Was kann gefördert werden
Grundsätzlich förderfähig sind Investitionen zum Schutz vor Schäden durch den Wolf an landwirtschaftlichen Nutztieren in Weidehaltung (Schafe und Ziegen; Rinder, Hauspferde und Hausesel bis zu einem Jahr; Damtiere, Lamas und Alpakas).
Zugrunde liegende Dokumente
Richtlinie zur Förderung von Aufwendungen zur Vermeidung oder Minderung von durch Wölfe verursachten wirtschaftlichen Belastungen im Zuge der Umsetzung des saarländischen Wolfsmanagementplans: Förderichtlinie Wolf (PDF, 145KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Antragsablauf und Antragsformulare
Stellen Sie Ihren Antrag an ausschließlich mithilfe des entsprechenden Antragsformulars an das Ministerium für Umwelt, Mobilität, Klima, Agrar und Verbraucherschutz, Referat A/4, Keplerstraße 18, 66117 Saarbrücken.
Lassen Sie sich zuvor beraten durch die Landwirtschaftskammer des Saarlandes, auch um zeitverzögernde Rückfragen zu vermeiden:
Landwirtschaftskammer für das Saarland
In der Kolling 310
66450 Bexbach
Referat A/4 des MUKMAV sowie die Landwirtschaftskammer prüfen Ihre Anträge.
Nach Freigabe erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid.
Antragsformulare
für Investitionen und Betriebsausgaben zum Schutz vor Schäden durch den Wolf
Zuwendungsantrag Investitionen (PDF, 232KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Zuwendungsantrag Betriebsausgaben (PDF, 377KB, Datei ist nicht barrierefrei)
FAQ Antragsformulare
Zu welcher Kategorie von Antragstellern gehöre ich?
- Landwirt ohne GAP-Antrag
- Ich übe eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf Flächen aus, deren Nutzung überwiegend landwirtschaftlichen Zwecken dient
- und ich bewirtschafte den Betrieb selbst
- und ich bin eine Betriebsinhaberin / ein Betriebsinhaber als natürliche oder juristische Person oder wir sind eine Vereinigung natürlicher oder juristischer Personen
- Landwirt mit GAP-Antrag
- Ich übe eine landwirtschaftliche Tätigkeit aus und habe bereits einen GAP-Antrag bewilligt bekommen
- Das bedeutet, ich bin eine Landwirtin / ein Landwirt im Sinne der EU-Verordnung Nr. 2021/2115, Artikel 3, Nummer 1
- Hobby-Tierhalter
- Ich bin eine andere Landbewirtschafterin / ein anderer Landbewirtschafter und stelle durch Beweidung entweder die Landschaftspflege sicher oder erhalte durch meine Tiere wichtige tiergenetische Ressourcen oder diene durch die Beweidung dem Hochwasser- und Küstenschutz
- Und ich nutze dafür mindestens Schafe, Ziegen, Damtiere, Lamas oder Alpakas oder habe bis zu einem Jahr alte Jungtiere von Rindern, Hauspferden oder Hausesel auf der entsprechenden Weide
- Und ich bin keine Gemeinde oder Gemeindeverband
- Verein
- Ich bin eine andere andere/n Begünstigte/n gemäß der Beschreibung des GAP-Strategieplanes, Nummer 5.3, und stelle auf freiwilliger Basis durch Beweidung entweder die Landschaftspflege sicher oder erhalte durch meine Tiere wichtige tiergenetische Ressourcen oder diene durch die Beweidung dem Hochwasser- und Küstenschutz
- Und ich nutze dafür Schafe, Ziegen, Damtiere, Lamas oder Alpakas oder habe bis zu einem Jahr alte Jungtiere von Rindern, Hauspferden oder Hausesel auf der entsprechenden Weide
- Und ich bin keine Gemeinde oder Gemeindeverband
- Voraussetzungen, um als Landschaftspflegebetrieb anerkannt zu werden:
- Meine Weideflächen liegen zu mindestens 50% im Landschaftsschutzgebiet, Naturschutzgebiet oder in anderen gekennzeichneten Biotopen (zum Überprüfen, ob ihre Weideflächen in solchen Gebieten liegen, können Sie die Schutzgebietekartierung des Geoportals nutzen
- Oder ich habe einen Vertrag über Landschaftspflegemaßnahmen oder Beweidungsprojekte mit Gemeinden oder Naturschutzverbänden
- Voraussetzung, um als Betrieb mit erhalt tiergenetischer Ressourcen zu gelten:
- Ich besitze mindestens 6 Schafe oder Ziegen, die bei einer der folgenden Organisationen als bedroht oder als Erhaltungszucht eingestuft ist:
- Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
- Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände e.V.
- Bundesverband deutscher Ziegenzüchter e.V.
- Ich besitze mindestens 6 Schafe oder Ziegen, die bei einer der folgenden Organisationen als bedroht oder als Erhaltungszucht eingestuft ist:
Wie liste ich meine Weideflächen für den Antrag auf?
- Sie können uns Ihre Flurstücke über eine Auflistung mit folgenden Informationen mitteilen: Gemarkungsname, Flurnummer sowie Zähler und Nenner. Die Landwirtschaftskammer Saarland hat hierfür bereits ein Formular erstellt, um Sie dabei zu unterstützen. Fordern Sie es per E-Mail über: Herdenschutz@lwk-saarland.de
- Oder Sie legen mit den oben genannten Informationen über das Geoportal des Saarlandes selbst ein Luftbild an, erstellen einen Screenshot und schicken ihn uns zu. Falls Sie ein GAP-Antragsteller oder -Antragstellerin sind, können Sie uns ihre Flurstücke auch einfach über einen Auszug aus dem GAP-Antrag mitteilen. Dabei müssen die Flurnummern angezeigt werden - die Flicknummern reichen nicht aus.
Wann handelt es sich bei meinem Projekt um eine Aufrüstung oder um einen Neubau?
Als Neubau wird die Planung eines Festzaunes an einem Ort angesehen, an dem bisher noch kein Festzaun steht. Im Außenbereich brauchen landwirtschaftliche Tierhaltende keine Genehmigung, wenn der Zaun nicht fest mit dem Untergrund verbunden ist, beispielsweise durch Betonpfähle oder Fundamente. Hobbyhaltende brauchen für einen Festzaun im Außenbereich immer eine Baugenehmigung.
Ist auf der Fläche bereits ein Festzaun installiert, kann dieser wolfsabweisend aufgerüstet werden. Müssen dabei kaputte Zaunpfähle erneuert werden, kann dies bis zu einer maximalen Anzahl von 10% aller Zaunpfähle des Festzauns gefördert werden.
In welchem Umfang wird mein Vorhaben zum wolfsabweisenden Herdenschutz gefördert?
Prinzipiell können Vorhaben bis zu maximal 30.000 EURO gefördert werden. Dabei unterliegt die Förderung der wolfsabweisenden Schutzzäune dem Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. Die Fördersumme Ihres Antrags muss plausibel sein und sowohl zu Ihrer Tierart und Tieranzahl als auch zur bisherigen Wirtschaftsweise passen.
In welcher Form kann ich die drei Angebote für die Investitionskosten einreichen?
Sie müssen Ihrem Antrag 3 Angebote über die geplanten Investitionskosten beifügen. Bei Materialkosten können Sie dies auf verschiedene Weise tun:
- Holen Sie sich bei Anbietern für Weidezaunbedarf drei vollständige, schriftliche Angebote ein.
- Befüllen Sie in Onlineshops bei Anbietern von Weidezaunbedarf einen Warenkorb und erstellen Sie davon Screenshots, die Sie dem Antrag beifügen.
- Beziehen Sie über die Landwirtschaftskammer Saarland ein Dokument zur Kostenkalkulation, in dem Sie die einzelnen Gegenstände aufführen. Sie können das Dokument per E-Mail an herdenschutz@lwk-saarland.de
Bitte achten Sie darauf, dass für alle Positionen drei Angebote vorliegen, nur dann kann diese gefördert werden.
Ich möchte mir einen Zaun auf einer Pachtfläche fördern lassen. Was muss ich hierbei beachten?
Wenn Sie einen Festzaun auf einer Pachtfläche errichten wollen, benötigen Sie einen Pachtvertrag, der mindestens noch auf 5 Jahre festgelegt ist.
Mobile Zäune und wieder abbaubare Zaunteile sind hingegen an die Tierhaltung gekoppelt und benötigen keine Vorlage eines Pachtvertrages.
Verwendungsnachweise
für Investitionen und Betriebsausgaben – erst bei der Rechnungserstellung einzureichen
Verwendungsnachweis Investitionen (PDF, 166KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Verwendungsnachweis Betriebsausgaben (PDF, 163KB, Datei ist nicht barrierefrei)