| Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
| Umwelt und Natur, Naturschutz, Tiere und Tierschutz, Umweltschutz
Steckbriefe Tiere
Zehn Regeln für Tiere
Bei Tieren kann die Verbreitung gebietsfremder, invasiver Arten durch vorsorgendes Verhalten erschwert werden,
- wenn fremdländische Tiere ausbruchssicher gehalten werden,
- wenn Käfigtiere nicht heimischer Arten nicht aus vermeintlichen Tierschutzgründen freigelassen werden,
- wenn keine exotischen Tiere aus Aquarien und Zoohandlungen ausgesetzt werden,
- wenn Aquarienwasser nur über Hauskanalisation entsorgt wird (Parasiten, Krankheitserreger),
- wenn keine fremden Arten zu Jagd- und Fischereizwecken freigesetzt werden,
- wenn keine fremde Arten zur biologischen Schädlingsbekämpfung eingeführt werden,
- wenn fremde Arten, nicht als sogenannte Faunenbereicherung ausgesetzt werden (Waschbär, Fasan oder Kanadagans),
- wenn der unbeabsichtigten Verschleppung von Pflanzen und Tieren über Schiffe, Eisenbahnen oder den Flugverkehr besser vorgebeugt wird
- wenn zum Beispiel Zoohandlungen überzählige Goldfische und Zierschildkröten zurücknehmen würden,
- wenn keine Tiere aus den Urlaubsaufenthalten in fernen Ländern mit nach Deutschland gebracht werden.
Kontakt
Andreas Werno
Ref. D/2 Arten- und Biotopschutz, Zentrum für Biodokumentation
Am Bergwerk Reden 11
66578 Schiffweiler
Andreas Werno
Ref. D/2 Arten- und Biotopschutz, Zentrum für Biodokumentation
Am Bergwerk Reden 11
66578 Schiffweiler