Thema: Naturschutz
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Hornissen – gefährdet und friedfertig

Informationen zum Umgang mit Hornissen, deren Gefährdung und deren Schutz

Das Bild zeigt eine Hornisse an der Wand sitzend. Hornisse
Foto: (c) Anita Naumann

Hornissen sind die größte staatenbildende Wespenart der heimischen Tierwelt. Die Nestgründung erfolgt im Mai durch eine einzelne Königin. Die ersten schlüpfenden Hornissen helfen der Königin bei der Erweiterung des Nestes. Ende August wird die größte Individuenzahl im Hornissenvolk erreicht.

Ab Mitte September sterben die alte Königin und die Arbeiterinnen. Mitte Oktober erlischt schließlich das gesamte Leben im Hornissennest. Nur einzelne befruchtete Jungköniginnen fliegen aus, überwintern und gründen im Frühjahr einen neuen Staat. Das alte Nest wird nicht wieder bezogen, zuweilen jedoch am gleichen Platz wieder neu gebaut.

Hornissen ernähren sich von Nektar, Baum- und Obstsäften. Ihre Brut füttern sie mit frisch erbeuteten Insekten (Fliegen, Spinnen, Wespen u.a.). Ein starkes Hornissenvolk kann pro Tag 500 Gramm Insekten fangen!
Im Garten können Hornissen daher wertvolle Dienste bei der natürlichen Schädlingsbekämpfung leisten.
 

Richtiger Umgang mit Hornissen

Grundsätzlich gilt: Hornissen bleiben friedfertig, wenn sie in Ruhe gelassen werden!

Sie greifen wie alle staatenbildenden Wespen nur bei Störungen im unmittelbaren Nestbereich (2 – 4 m um das Nest herum) an, um Königin und Brut zu verteidigen. Außerhalb des Nestbereichs fliehen Hornissen, wenn sie sich bedroht fühlen.

Daher im Nestbereich folgende Verhaltensregeln beachten:

  • Heftige, ruckartige Bewegungen vermeiden,
  • plötzliche stärkere Erschütterungen des Nistplatzes vermeiden,
  • Motorgeräte, wie z.B. Rasenmäher nicht direkt vor dem Nest betreiben,
  • Hauptflugbahn nicht für längere Zeit verstellen,
  • Anstochern der Niststätte vermeiden,
  • Kleinkinder durch niedrige Absperrungen vom Nestbereich fernhalten.

Hornissenstich, was tun?

Sollte es dennoch einmal zu einem Hornissenstich kommen, ist folgendes zu beachten:
Das angeblich so gefährliche Hornissengift ist nicht giftiger als das von Bienen oder Wespen. Eine Gefahr kann – wie bei Wespen auch - allerdings für Allergiker bestehen. Hier kann schon ein Stich zu ernsthaften Störungen führen, so dass im Falle eines Stiches ein Arzt aufgesucht werden sollte. Bei Beachtung der Verhaltensregeln können Hornissenvölker auch in unmittelbarer menschlicher Nachbarschaft – bei etwas Rücksichtnahme leben, ohne dass Komplikationen zu befürchten sind.

Gefährdung und Schutz von Hornissen

Aufgrund der unzureichenden Kenntnisse bzw. Fehlinformationen hinsichtlich ihrer Gefährlichkeit wurden Hornissenvölker in der Vergangenheit durch die Menschen oft verfolgt und vernichtet. Verbunden mit der allgemeinen Verschlechterung der Lebensbedingungen infolge von Biotopzerstörung und Mangel an geeigneten Nistplätzen sind Hornissen selten geworden. Ihr Bestand ist derzeit akut gefährdet.

Bereits im Jahr 1987 wurde die Hornisse als Tierart in die Bundesartenschutzverordnung aufgenommen und ist in Deutschland seither besonders geschützt.

Nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist es verboten, Hornissen nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen, Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Verstöße gegen die Artenschutzbestimmungen können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.

Beseitigung eines Hornissennestes

Sollte die Beseitigung eines Hornissennestes unumgänglich erscheinen, ist folgendes zu beachten:
Nach § 67 BNatSchG kann die Beseitigung eines Hornissennestes unter bestimmten Voraussetzungen ausnahmsweise zugelassen werden (Befreiung von den Verboten des § 44 BNatSchG).

Zuständige Behörde hierfür ist das

Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz

Don-Bosco-Str. 1
66119 Saarbrücken

Saarland-Markenzeichen mit der Regierungswortmarke Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz

Der Antrag auf Beseitigung eines Nestes ist mit Begründung beim Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz zu stellen (interaktives Formular). Die Genehmigung der Beseitigung durch das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz ist in aller Regel mit der Aufgabe verbunden, die Tiere an einen geeigneten Ort umzusiedeln. Nur in absoluten Ausnahmefällen wird die Tötung der Tiere erlaubt. Die Umsiedlung ist von hierzu geschulten Fachkräften des saarländischen Hornissenberaternetzes durchzuführen.

Antrag auf Erteilung einer Befreiung von den Verboten des § 44 Abs.1 BNatSchG zum Zwecke der Umsiedlung bzw. Entfernung/Abtötung der besonders geschützten Hautflügler wie Hornissen, Hummeln, Wildbienen sowie deren Bruten und Nester (PDF, 22KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Informationen über Hornissenberater und -umsiedler erhalten Sie beim

Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz

Don-Bosco-Str. 1
66119 Saarbrücken

Saarland-Markenzeichen mit der Regierungswortmarke Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz

oder beim

Landesverband Saarland des Naturschutzbundes (NABU)

Die Kosten der Umsiedlung oder der Beseitigung der Nester einschließlich der Verwaltungsgebühren für den entsprechenden Befreiungsbescheid sind vom Auftraggeber zu zahlen. 

Neuankömmling Asiatische Hornisse

Die Asiatische Hornisse (Vespa velutina nigrithorax) unterscheidet sich deutlich von der heimischen Hornisse (Vespa crabro). Auf den ersten Blick sind Asiatische Hornissen insgesamt etwas kleiner und dunkel gefärbt. Sie haben nur einen kleinen gelben Ring auf dem Hinterleib. Die heimische Hornisse fällt hingegen durch ihren überwiegend gelb-schwarz gemusterten Hinterleib auf. Aufgrund dieser sehr spezifischen Farbgebung ist eine Unterscheidung der beiden Hornissenarten sehr einfach möglich. Die Asiatische Hornisse ist im Durchschnitt etwa 0,5 cm kleiner als die heimische Hornissenart.

Die Sichtung von Hornissenköniginnen markiert den Beginn einer neuen Generation an Hornissen. Die Königinnen können bis Ende Juni gesichtet werden. In dieser Zeit beginnen sie ihr Nest zu bauen und sich ein Volk aufzubauen.

Sie haben ein Nest oder ein Exemplar der Asiatischen Hornisse gesichtet? Fangen Sie das Tier ein und senden Sie ein Foto an Asiatische-Hornisse@umwelt.saarland.de . Behalten Sie das Tier unbedingt unter Verwahrung, bis Sie eine Rückantwort erhalten haben.